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GROßBARDORF
Firma IFSYS und Biogasanlage wollen sich vergrößern
Wegen der neuen Düngeverordnung: Die Biogasanlage Großbardorf braucht einen zusätzlichen Gärrestebehälter, der entweder im Norden oder im Süden angefügt werden soll.
Foto: Regina Vossenkaul | Wegen der neuen Düngeverordnung: Die Biogasanlage Großbardorf braucht einen zusätzlichen Gärrestebehälter, der entweder im Norden oder im Süden angefügt werden soll.
Regina Vossenkaul
Regina Vossenkaul
 |  aktualisiert: 26.02.2018 02:54 Uhr

Die Firma IFSYS (Integrated Feeding Systems) in Großbardorf plant die Erweiterung und den Umbau der Produktionshalle 1. Deshalb beriet der Gemeinderat Großbardorf in seiner Sitzung am Montagabend, welche Abstandsflächen von der Straße eingehalten werden müssen und ob ein schmaler Streifen am vorhandenen Gehweg an die Firma verkauft werden kann.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am weißen Kreuz“ und weicht in Bezug auf Dachfarbe und Material der Außenwände von den Festsetzungen ab. Dafür erteilte der Gemeinderat dem Bauherrn eine Befreiung. Außerdem darf ein Teil der anbaufreien Zone überbaut werden. Ansonsten passe sich der Anbau in die vorhandene Bebauung ein, meinte Bürgermeister Josef Demar. Die Entscheidung über die Abstände zur Straße liege innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens letztendlich in der Hand der unteren Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Straßenbaubehörde.

Neue Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung trifft auch die Biogasanlagen: Die Gärreste, willkommener Dünger auf den Feldern, müssen länger gelagert werden, weil das Dünge-Zeitfenster kleiner geworden ist. Lagerkapazitäten für mindesten neun Monate müssen bereitgehalten werden. Deshalb planen die Eigentümer der Biogasanlage den Bau eines zusätzlichen Gärprodukte-Lagers. Sollte der Bau im Norden der Anlage angefügt werden können, käme man eventuell ohne die zeitraubende Änderung des Bebauungsplans zurecht. Für diesen Standort läuft derzeit ein Bodengutachten. Außerdem müsste die Bebauungsgrenze verschoben und die Überplanung der Ausgleichsfläche genehmigt werden. Bei Variante zwei im Süden der Anlage wäre zusätzlich eine Verlegung des Gemeindeweges notwendig. Die Gemeinderäte beschlossen, dass der Bauherr die Kosten für eine eventuelle Änderung der Bauleitplanung übernehmen muss.

Zweifamilienhaus genehmigt

Grundsätzlich stimmten die Gemeinderäte dem Bauplan für den Bau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf einem Teilstück der Flur-Nummer 3169 zu. Sie wiesen aber darauf hin, dass die Erschließung über die Jahnstraße und ein kurzes Stück eines gemeindlichen Weges erfolgt. Die Zufahrt muss der Antragsteller selbst pflegen. Ein Entwässerungsplan ist nachzureichen, der Trinkwasseranschluss muss mit dem Wasserzweckverband vereinbart werden. Beschlossen wurde außerdem die Firma Gartengestaltung Förster in Unsleben mit einigen Bepflanzungen (zwei Bäume, Sträucher und Ziergräser) im Bereich „Katzeck“ zu beauftragen. Die Kosten liegen bei 2400 Euro.

GPS-Gerät mieten oder kaufen?

Diskutiert wurde über die gemeinsame Anschaffung eines GPS-Geräts durch mehrere Gemeinden. Federführend ist die Gemeinde Aubstadt. In jeder der beteiligten Gemeinden sollten sich zwei Beauftragte einarbeiten, hieß es. Sinnvoller wäre es, wenn man einen Mietpreis für Gerät mit einem kompetenten Bediener vereinbaren könnte, wurde vorgeschlagen. Ob das möglich wäre, soll in einem Gespräch geklärt werden. Bürgermeister Demar informierte zudem über eine Mitteilung der Firma Spie, die im Auftrag von „Bayernwerk“ eine Erdseilauswechslung an der Hochspannungsleitung vornehmen muss.

Dazu müssen die betroffenen Grundstücke betreten werden. Das Zeitfester: 26. Februar bis Mitte April 2018. Der Gemeinderat legte fest, dass nach Ende der Arbeiten eine Abnahme zwecks Feststellung eventueller Schäden erfolgen muss.

 
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