Eine 62-jährige Frau aus Stockheimer wurde am Mittwoch Opfer eines Telefonbetrugs. Laut Polizeibericht erhielt die Frau am Vormittag einen Anruf, bei dem ein angeblicher Polizist ihr mitteilte, dass ihr Sohn einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Nach der Weiterleitung des Gesprächs an eine angebliche Staatsanwältin wurde die 62-Jährige dazu aufgefordert, 19.000 Euro Kaution für ihren Sohn zu bezahlen. Für die Übergabe des Geldes vereinbarten die Betrügerin und der Betrüger mit der Betroffenen einen Platz in Bad Kissingen.
Laut Polizeiangaben stimmte die Stockheimerin aus Sorge um ihren Sohn einer Übergabe zu. Während des laufenden Telefongesprächs mit der angeblichen Staatsanwältin händigte die 62-Jährige das Geld in Bad Kissingen einer männlichen Person aus. Nach erfolgter Bezahlung stellten die Betrügenden jedoch weitere Geldforderungen, denen die Betroffene aber nicht mehr nachkam.
Dabei handele es sich um eine durchaus übliche Vorgehensweise, meint Polizeioberkommissar Andreas Laacke von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Würzburg. "Dann wird zum Beispiel behauptet, die gegnerische Versicherung habe Einspruch eingelegt und deshalb sei die Kaution erhöht worden", erklärt Laacke.
Damit versuchen die Betrügerinnen und Betrüger Opfer, die zu einer ersten Geldübergabe bereit waren, kurze Zeit später zu weiteren Zahlungen zu nötigen. Im Fall der Stockheimerin hatte dies jedoch keinen Erfolg. Die 62-Jährige schöpfte Verdacht und meldete den Betrug bei der Polizei. Die Ermittlungen übernimmt die Kriminalpolizei in Schweinfurt.
Was die Polizei Mellrichstadt bei Fake-Anrufen rät
Die Betrugsmasche ist nicht neu. Mittels einer Software können Betrügerinnen und Betrüger unter jeder gewünschten Nummer anrufen und diese auf dem Display anzeigen lassen. Die Polizei Mellrichstadt weist deshalb darauf hin, dass Anrufe echter Beamtinnen und Beamten niemals unter der Nummer 110, mit oder ohne Vorwahl, erfolgen.
Im Falle zweifelhafter Anrufe empfiehlt die Polizei Mellrichstadt Betroffenen, das Gespräch zu beenden und sich bei der zuständigen Polizeiinspektion zu melden. Zudem weist die Polizei darauf hin, dass sie von Bürgerinnen und Bürgern niemals verlange, Geld oder Schmuck zur Abholung bereitzulegen, als Lockmittel zu deponieren oder an der Haustüre in den Gewahrsam von Beamtinnen und Beamten zu übergeben. Die Bevölkerung sei deshalb dazu aufgerufen, keine Geldbeträge an Fremde auszuhändigen.