Baudirektor Michael Kuhn vom Amt für ländliche Entwicklung in Würzburg und Bernd Günzelmann, als Förster tätig für die Waldflurbereinigung Unterfranken, informierten die Eußenhäuser Waldbesitzer über die geplante Waldneuordnung. Das Thema interessiert die Waldbesitzer, denn der Saal im Kulturheim war voll besetzt.
Nachdem die stattgefundene Feldflurbereinigung gut gelaufen war , stellte sich an diesem Abend die Frage, ob man selbiges auch im Wald anpacken könnte. Was ist denkbar, was machbar? Ziel ist, dass sich ein Arbeitskreis aus Interessierten bildet, der alle wesentlichen Themen vorbespricht. Nach der Vorstellung, wo Wege abgemessen werden, solle dann eine Aufklärungsversammlung stattfinden, bei der sich das Plenum zur Machbarkeit des Projektes äußert. Dann käme die Waldflurbereinigung zustande. So zumindest ist der Fahrplan angedacht.
Waldbesitzer signalisieren Zustimmung zum Verfahren
Bürgermeister Michael Kraus, der auch Andree Link von der Forstbetriebsgemeinschaft begrüßte, stellte fest, dass die Stadt schon 2015/2016 darüber nachgedacht und aktuell geplant habe, hier eine Waldneuordnung durchzuführen, also eine Flurbereinigung der Waldgrundstücke. Bei einer entsprechenden Abfrage hierzu habe sich eine hohe Bereitschaft gezeigt, das Ganze durchzuführen. Eine Vorbesprechung mit Otto Hoch von der Jagdgenossenschaft und Josef Dietz von der Waldkörperschaft habe bereits stattgefunden.
Laut Bernd Günzelmann sei eine Bereinigung der Eigentumsverhältnisse durch eine Bodenordnung dringend notwendig. In Unterfranken gebe es 40 000 Hektar Kleinstprivatwald und 98 000 Waldeigentümer. Seit 2008 wurden am Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken 51 Verfahren zum freiwilligen Landtausch im Wald bearbeitet, zehn Verfahren mit circa 420 Hektar sind in Bearbeitung. Von 48 Verfahren zur Waldneuordnung sind sieben fertiggestellt, der Rest ist beantragt, geplant oder in Bearbeitung.
Annehmbare Grundstücksgrößen für eine vernünftige Bewirtschaftung
Ein wesentlicher Maßstab einer Waldneuordnung ist die Aussicht auf vernünftige Zusammenlegung, um annehmbare Grundstücksgrößen herausbilden zu können. Freiwilliger Landtausch, vereinfachtes Verfahren im Wald und umfassendes Waldverfahren (hier sind alle Waldeigentümer beteiligt) sind Instrumente zur Neuordnung von Waldgrundstücken nach dem Flurbereinigungsgesetz. In Eußenhausen wolle man in Richtung umfassendes Waldverfahren gehen, sagte Baudirektor Michael Kuhn. Die Zeit der Vorbereitung schätzt er auf ein Jahr.
Ein Thema sei der Wert des Bodens. Wasser sei in Eußenhausen relativ knapp. Nach einer forstwirtschaftlichen Erkundung sei es ausreichend, drei bis fünf Bodenwertklassen zu bilden. Der Wegebau könnte über die Forstbetriebsgemeinschaft abgewickelt werden. Die Verfahrenskosten trägt der Freistaat Bayern.
Waldbegehung soll als Grundlage für Maßnahmen dienen
Die Vorbereitung des Verfahrens läuft vom Antrag über die Information der Grundeigentümer, die Vorbereitungsphase, die Projektbeschreibung und die abschließende Information und Aufklärung der Betroffenen. Am Arbeitskreis kann jeder teilnehmen. Mit dabei sein sollten Vertreter der Feldgeschworenen, der Jagdgenossenschaft, der Jäger, der Waldkörperschaft, der Gemeinde und Naturschützer, so Michael Kuhn. Eine erste Waldbegehung diene der Erkundung des vorhandenen und des zukünftigen Erschließungsnetzes. Eine zweite Waldbegehung solle zusätzlich das Entwickeln von Überlegungen zu möglichen Maßnahmen zur Stärkung des Lebensraumes aufzeigen. Nach der Dauer des Verfahrens gefragt, meinte Kuhn, dass die Waldflurbereinigung nicht länger dauern sollte als die Feldflurbereinigung.
Als Zuhörerin war Anja Kraus, Studentin der Vermessungs- und Geoinformatik an der FH Würzburg im 6. Semester, anwesend, die eine Studienarbeit über die Webanwendung zur Waldneuordnung schreibt. Sie bat die Anwesenden, von ihr erstellte Fragebögen auszufüllen, die ihr als Grundlage für ihre Arbeit dienen sollen.