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Bad Neustadt
Etliche Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung in Rhön-Grabfeld
Polizei hatte am Wochenende auch im Landkreis Rhön-Grabfeld etliche Einsätze und Verstöße zu verzeichnen.
Etliche Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung in Rhön-Grabfeld
Foto: David Young/dpa
Bearbeitet von Christian Hüther
 |  aktualisiert: 27.04.2023 09:41 Uhr

Knapp über eine Woche dauert die bayernweite Ausgangsbeschränkung an, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Am Samstag registrierte die Polizei bei Kontrollen diesbezüglich mehr als 190 Einsätze in Unterfranken, in insgesamt 340 Fällen wurde Anzeige wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz erstattet.

Auch im Landkreis Rhön-Grabfeld musste die Polizei mehrfach eingreifen. So stießen die Beamten am Samstagabend in Herschfeld auf eine sechsköpfige Gruppe, die sich an einer Parkbank in der Sonnenlandstraße aufhielt. Bei der weiteren Kontrolle fanden die Beamten schließlich noch eine geringe Menge Betäubungsmittel. Somit kommen zu den Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz noch Anzeigen gegen das Betäubungsmittelgesetz dazu.

In Niederlauer hatten sich mehrere Jugendliche gegen 15 Uhr an der Wehranlage zum Shisha-Rauchen getroffen. Zwei junge Männer konnten von der Polizei noch angetroffen werden und wurden angezeigt.

In der Nähe des VfL-Sportplatzes in Bad Neustadt gestalteten zwei Jugendliche verbotenerweise ihre Freizeit. Das Duo zeigte sich laut Polizei ausgesprochen uneinsichtig und wurden nach Hause geschickt. Mit Anzeigen endete zudem gegen 14.50 Uhr eine Grillparty im Bereich der Brendanalge. Weiter hatte sich eine Dreiergruppe gegen 15.30 Uhr vor dem Kaufland auf einer Bank getroffen, das Trio unterhielt sich und rauchte zusammen.

Dass auch das Abholen von auf eBay Kleinanzeigen gekauften Waren nicht zulässig ist, musste am Samstagmittag ein 45-jähriger Fahrer eines Toyotas in Saal feststellen. Bei der Kontrolle gab er an, eine Kappsäge kaufen zu wollen, die über das Internetportal angeboten worden ist. Dies stellt jedoch keinen triftigen Grund zum Verlassen des Hauses dar.

Was ist überhaupt erlaubt? 

Die unterfränkische Polizei erklärt abschließend, dass die Ausgangsbeschränkung absolut notwendig sei, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Das Verlassen der eigenen Wohnung sei nur beim Vorliegen triftiger Gründe (beispielsweise Beruf nachgehen, Arztbesuch, Einkaufen) erlaubt. Die Bestimmungen im Einzelnen finden sich im Internet unter https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf.

 
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