Vereine und Zusammenschlüsse von Privatpersonen können sich ab sofort für Zuschüsse vom Landkreis Rhön-Grabfeld aus dem "Landkreisfonds für Kleinprojekte" bewerben. Die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung des Landkreises Rhön-Grabfeld entnommen.
Die Kleinprojekteförderung stellt eine Anerkennung für das vielfältige ehrenamtliche Engagement im Landkreis dar. 31 Bewerbungen wurden eingereicht, 14 Projekte kamen in den Genuss der Förderung. Eine Übersicht der in diesem und in den vergangenen Jahren geförderten Projekte ist unter www.rhoen-grabfeld.de/kleinprojektefoerderung einsehbar.
Es werden Vereine und Zusammenschlüsse von Privatpersonen bei Kleinprojekten und Kleinmaßnahmen gefördert, die im Landkreis Rhön-Grabfeld stattfinden und anderweitig nicht ausreichend finanzierbar sind. Die Vorhaben sollen die Zukunftsfähigkeit des Vereins sichern und der Regionalentwicklung dienen. Die Kleinprojekte können mit bis zu 1000 Euro gefördert werden.
Bewerbungsschluss ist am 23. März
Ab sofort ruft der Landkreis Rhön-Grabfeld nun dazu auf, sich zu bewerben. Nachdem die inhaltlichen Schwerpunkte der Projektförderung 2024 auf den Themen "Bildung & Soziales" und "Natürliche Ressourcen, nachhaltige Landnutzung & Klimaschutz" lagen, geht es 2025 um die Themenfelder "Tourismus, Freizeit & Kultur" und"Ortsentwicklung". Besonders förderwürdig sind Kleinprojekte, die die Zukunftsfähigkeit des Vereins stärken und dabei auch der Allgemeinheit bzw. der Region dienen. Außerhalb des Vereinslebens können sich Privatpersonen zusammenschließen, um ein gemeinsames Projekt durchzuführen.
Erwünscht sind innovative Vorhaben, die sich besondere Ziele gesetzt haben, wie zum Beispiel Nachwuchsförderung (Vorstand und/oder Mitglieder), Identifikationssteigerung in der eigenen Kommune, Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren, Kinder- und Jugendförderung, Förderung von Tradition und Geschichte und auch Barrierefreiheit
Nähere Infos zur Förderrichtlinie kann man sich von der Homepage des Landkreises herunterladen oder bei der zuständigen Stelle im Landratsamt erläutern lassen.