Bad Neustadt
Erinnerung an die Annahme der Bayerischen Verfassung
Auf Grundlage der entsprechenden Verwaltungsanordnung erfolgt am Dienstag, 1. Dezember 2020, aus Anlass des Jahrestages des Volksentscheides über die Annahme der Verfassung die Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude in Bayern. Auch den Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke) und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Am 1. Dezember 1946 wurde die vierte, heute noch geltende Bayerische Verfassung durch Volksentscheid angenommen. Für die Verfassung stimmten damals 71 Prozent der Wählerinnen und Wähler.
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