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Sulzdorf
Erhöhung des Wasserpreises ist unumgänglich: Können Beiträge etwas ändern?
Eine Wasserversorgungsanlage ist eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung ist. Bislang wurden Baumaßnahmen ausschließlich über den Wasserpreis finanziert.  
 Das ist künftig nicht mehr möglich, da die Gebühren enorm steigen würden.
Foto: Hanns Friedrich | Eine Wasserversorgungsanlage ist eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung ist. Bislang wurden Baumaßnahmen ausschließlich über den Wasserpreis finanziert.
Hanns Friedrich
Hanns Friedrich
 |  aktualisiert: 21.12.2024 02:34 Uhr

Eine schwere Entscheidung hatte der Wasserzweckverband (WZV) Süd in seiner Sitzung zu treffen. Hintergrund ist die dringend notwendige Erhöhung des Wasserpreises.

Die Vorsitzende, Sulzdorfs Bürgermeisterin Angelika Götz, sagte dazu, dass die Wasserversorgungsanlage eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung sei. Bislang habe man Baumaßnahmen ausschließlich über den Wasserpreis finanziert.

Bürgermeisterin Götz: Beiträge sind wohl unumgänglich

"Künftig wird es allerdings nicht mehr tragbar sein, alle Kosten über die Gebühr zu finanzieren, denn dann würden die Gebühren auf ein unzumutbares Maß ansteigen", so Götz. Um dem entgegenzusteuern, sei es voraussichtlich unumgänglich, Beiträge für die Verbesserung der Wasserversorgungsanlage einzuführen. Dies werde auch von der Rechtsaufsicht im Landratsamt gefordert und darauf verwiesen, dass Kreditaufnahmen in den künftigen Haushalten nicht genehmigt werden, sofern keine Beiträge verlangt werden.

Bei einer Beitragserhebung werden angeschlossene unbebaute, aber bebaubare Grundstücke einbezogen. Ferner habe die Erhebung von Beiträgen eine Generationengerechtigkeit zur Folge: "Warum sollen meine Enkel in 30 Jahren noch für die Baumaßnahme zahlen, die bis dahin schon wieder sanierungsbedürftig ist?"

Beiträge: Dazu sollen 2025 Grundstücke vermessen werden

Für die Beitragsfinanzierung ist 2025 eine Vermessung der Grundstücks- und Geschossflächen geplant. Es handelt sich bei den anstehenden Verbesserungsmaßnahmen um "eigene" Baumaßnahmen im Gebiet des Wasserzweckverbandes, aber auch um Baumaßnahmen der Gemeinde Bundorf.

Hier werden aufgrund des bestehenden Wasserlieferungsvertrages durch den WZV Bad Königshofen Gruppe Süd die Baukosten im Verhältnis der Abnahmemenge an Wasser übernommen. Angelika Götz: "Erschwerend kommt für den WZV Gruppe Süd hinzu, dass er aus sieben großflächigen Gemeindeteilen mit einer Fernleitungs- und Wasserleitungslänge von rund 35 Kilometern und vergleichsweise wenigen Einwohnern (1.557) besteht. Daraus resultieren die hohen Kosten."

Was der Wasserzweckverband beschlossen hat

Einstimmig beschloss der Wasserzweckverband die neue Satzung, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Sie legt fest, die Verbrauchsgebühr von bisher 2,00 auf 4,46 Euro je verbrauchtem Kubikmeter Frischwasser zu erhöhen.

Die Vorsitzende erinnerte daran, dass die Gebühr schon einmal 2,56 Euro betragen habe. Grund für die danach gesunkene Gebühr auf 2,00 Euro war, dass Baumaßnahmen im Kalkulationszeitraum rechtlich voraussichtlich abgeschlossen sein müssen, um sie in der Gebührenkalkulation ansetzen zu können.

Dadurch, dass die Maßnahmen im aktuellen Kalkulationszeitraum planmäßig noch nicht abgeschlossenen wurden, konnten sie nicht angesetzt werden. Die Jahresgrundgebühr für Wasserzähler mit der kleinsten Durchflussmenge steigt von 120 auf 170 Euro.

Grund für die nun erneut steigende Gebühr sind Baumaßnahmen mit rund 900.000 Euro Kosten. Dazu gehören die Auswechslung der Wasserleitungen in Alsleben und Zimmerau. In Bundorf steht die Teilsanierung Hochbehälter Stöckach, die UV-Anlage Walchenfeld, das Trinkwasserschutzgebiet Walchenfeld und eine Risiko-Management-Analyse an. Hinzu kommen die gestiegenen Energiekosten.

In welchen Orten Bauarbeiten mit Millionenkosten anstehen

Weiterhin stehen Baumaßnahmen der kommenden Jahre mit geschätzten Kosten von 1,5 Millionen Euro an. Hierzu gehören die Erneuerung der Wasserleitungen in Serrfeld und Obereßfeld sowie in Bundorf die Sanierung der Verbundleitung vom Mischschacht zum Hochbehälter Stöckach, des Brunnens III und der Verbundleitung vom Hochbehälter Stöckach nach Stöckach

Angelika Götz spricht von "notwendigen Vorhaben zur Erhaltung der Trinkwasserqualität." Zudem handle es sich bei allen "eigenen" Maßnahmen im Gemeindegebiet Sulzdorf und Alsleben um Staats- oder Kreisstraßen, die vom Straßenbaulastträger in den kommenden Jahren saniert werden, wobei sich der Zweckverband enorme Kosten bei der im Zuge dessen geplanten Sanierung der Wasserleitungen spare.

 
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