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Trappstadt
Energiepark Alsleben West erneut ein Thema
Hanns Friedrich
Hanns Friedrich
 |  aktualisiert: 01.09.2024 02:35 Uhr

Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Sondergebiet "Energiepark Alsleben West" beschäftigte wieder einmal den Gemeinderat. Im Sitzungszimmer in Alsleben ging es dabei um Begründungen der einzelnen Gemeinden und Anlieger, aber auch um eventuelle Änderungen und Hinweise in den Stellungnahmen. Letztendlich wurde der Beschluss zur Billigung und Auslegung gefasst, sagte Bürgermeister Michael Custodis. Entsprechende Ergänzungen werden durch die Verwaltung eingearbeitet.

So auch die von Kreisbrandrat Stefan Schmöger zum abwehrenden Brandschutz. Dazu gehören die Zufahrtswege, die mit Feuerwehrfahrzeugen bis zu einer Länge von zehn Metern und einer Breite von 2,5 Metern befahrbar sein müssen. Beachtet werden muss eine Achslast von zehn Tonnen. Am Zufahrtstor muss die Adresse des Verantwortlichen vermerkt sein.

Der Kreisbrandrat empfiehlt weiterhin einen DC-Trennschlager zur Unterbrechung des Stromkreises zu installieren. Das Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Rhön-Grabfeld hatte keine grundsätzlichen Einwendungen, verwies aber auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen.

Einige Vorgaben gab es von der Unteren Abfallrechts- und Bodenschutzbehörde. Dabei ging es unter anderem um einen baubegleitenden Bodenschutz und ein entsprechendes Konzept. Das Sachgebiet Baurecht verwies auf die Rückbauverpflichtung. Dies sollte in einem Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag geregelt werden. Die Untere Naturschutzbehörde nannte neue Erkenntnisse. Konkret geht es um den Artenschutz der Feldlerche und Wiesenweihen-Brutplätze. Bürgermeister Michael Custodis sagte dazu, dass Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde stattfanden. Die entsprechenden Flächenfestlegungen würden ergänzt.

Eine längere Ausführung hatte das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Dabei ging es unter anderem um einen sparsamen Umgang mit der Fläche und um landwirtschaftliche Betriebe. Die Hinweise wurden in die Begründung aufgenommen. Der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Unterfranken wurde mitgeteilt, dass Voraussetzungen für eine intensivere Beweidung der Baufelder geschaffen werden. Keine Bedenken hatte das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen. Es verwies allerdings auf Überflutungen bei Starkregen.

Dem Regionalen Planungsverband wird mitgeteilt, dass der Aspekt der geringfügigen Einsehbarkeit vom bislang nicht bebauten Bebauungsgebiet Berg in Alsleben in die Überlegungen zur Eingrünung der Anlage mit aufgenommen wird. Beschlossen hat das Gremium, die Vorgaben entsprechend einzuarbeiten. Dies geschieht über die Verwaltung.

 
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  • Sabine Götz
    Wenn da PV-Anlagen hin sollen, warum dann nicht Agri-PV in 4m Höhe? So ist eine Doppelnutzung der Ackerfläche gewährleistet.
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