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Oberstreu
Dohlen verschmutzen den Kirchturm in Oberstreu
Der Kirchturm von Oberstreu ist durch Dohlen verschmutzt. Das Vogelschutzgitter muss erneuert und die Glockenanlage saniert werden. Die Gemeinde Oberstreu beteiligt sich daran mit 10 000 Euro.
Foto: Brigitte Gbureck | Der Kirchturm von Oberstreu ist durch Dohlen verschmutzt. Das Vogelschutzgitter muss erneuert und die Glockenanlage saniert werden. Die Gemeinde Oberstreu beteiligt sich daran mit 10 000 Euro.
Brigitte Gbureck
 |  aktualisiert: 22.07.2020 02:11 Uhr

Die jüngste Oberstreuer Gemeinderatssitzung war von Bauanträgen und Bauvoranfragen geprägt. Einer Wohnraumerweiterung im Steinweg in Mittelstreu und einer formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung einer Terrassenüberdachung im Tulpenweg in Mittelstreu wurde bereits in der vorangegangenen Sitzung zugestimmt, in der aktuellen Sitzung wurden diese Beschlüsse noch einmal formell bestätigt. Gegen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage im Dorfblick in Oberstreu gab es keine Einwendungen, die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan „Am Weinberg“ wurden erteilt.

Der Besitzer der Birkighütte an der Panzerstraße in Oberstreu stellte eine Bauvoranfrage zum Bau eines Tiny Houses als Hausmeisterwohnung in der dortigen Anlage. Bürgermeister Kießner will keinen Präzedenzfall für eine Ferienhaussiedlung schaffen, der Bauherr habe ihm aber versichert, dass es eine Hausmeisterwohnung wird. Mit fünf Gegenstimmen genehmigten die Räte den Bau des Tiny Houses als Hausmeisterwohnung im Wildgehege.

In der Bahrastraße keinen Präzedenzfall schaffen

Die Wohnraumerweiterung durch Neubau des Dachgeschosses der Scheune und Errichtung eines Balkons am Rasen in Mittelstreu erhielt grünes Licht. Ein Bauherr stellt eine Bauvoranfrage, da er im Holunderweg in Mittelstreu ein Einfamilienwohnhaus errichten möchte, hierzu waren Befreiungen vom Bebauungsplan nötig. Einstimmig erfolgte der Beschluss, die Maximalausdehnung des Kniestockes von 1,50 Metern und die Traufhöhe von 4,70 Metern nicht zu überschreiten. Des Weiteren soll sich das Gebäude in der Gesamthöhe nicht über die vorhandenen Gebäude erstrecken.

Ein Bauwerber stellte Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausneubau mit Carport in der Bahrastraße in Mittelstreu. Das Gebäude mit einem flach geneigten Pultdach würde sich zwar gut in die Umgebung einfügen, Bürgermeister Kießner möchte aber auch hier keinen Präzedenzfall schaffen. Nach einiger Diskussion stimmte der Gemeinderat einer grundsätzlichen Bebauung an der Bahrastraße mehrheitlich zu. Der Antrag auf Vorbescheid wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Es darf zwar gebaut werden, aber nicht in der beantragten Form.

Baulast des Kirchturms ist ungeklärt

Die Katholische Kirchenstiftung St. Andreas hatte einen Zuschussantrag an die Gemeinde für verschiedene Maßnahmen gestellt. Das Vogelschutzgitter am Kirchturm wurde durch Dohlen stark verschmutzt. Ein Angebot der Fa. Emil Bieber (Oberstreu) liegt in Höhe von 13 351,80 Euro brutto vor. Auch die Sanierung der Glockenanlage ist nötig, dafür liegen zwei Angebote vor, einmal von der Glockengießerei in Höhe von 3974,60 Euro brutto und einmal von Turmuhren & Glocken Willing in Höhe von 5081,30 Euro brutto. Für beide Maßnahmen wurde bereits ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Diözese Würzburg gestellt. Kirchenpflegerin Marion Gottwalt wies darauf hin, dass dies nicht ganz klar sei, ob der Kirchturm in der Baulast der Gemeinde steht. Einstimmig wurde die Auszahlung eines Zuschusses von 10 000 Euro ohne Anerkennung der Baulast beschlossen.

Für die Naherholungsanlagen Ober- und Mittelstreu wird Bürgermeister Kießner entsprechende Schilder entwickeln. Die Firma Handelsforum erhielt mit ihrem Angebot von 9 170,90 Euro den Zuschlag für die Beschaffung von Bekleidung und Ausrüstung für die Feuerwehren Ober- und Mittelstreu.

Überbrückungshilfe für Matthias Liebst

Aus nichtöffentlicher Sitzung wurden verschiedene Beschlüsse bekanntgegeben. Die Aufwandsentschädigung des 1. Bürgermeisters wurde auf 4012,12 Euro festgesetzt. Als Telefonkostenentschädigung erhält er eine Pauschale von 20 Euro pro Monat. Für die nachgewiesenen dienstlichen Fahrten erfolgt eine Pauschalabgeltung. Der 2. Bürgermeister erhält eine monatliche Entschädigung von 461,17 Euro, der 3. Bürgermeister von 50,00 Euro

Der ehemalige 1. Bürgermeister Matthias Liebst erhält für die Zeit vom 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 eine Überbrückungshilfe von monatlich 2033,83 Euro. Der Pflichtehrensold für ihn wird zum auf monatlich 1355,89 Euro festgesetzt.

Für den Spielplatz Holzweg erhielt die Fa. Spielplatzgeräte Maier den Auftrag zur Beschaffung und Lieferung der Spielgeräte zum Gesamtangebotspreis von 28 872,68 Euro brutto. Sabine Pagel wies noch darauf hin, dass auf dem Spielplatz Mittelstreu im Neubaugebiet eine Bank auseinanderfällt. Die Gemeindearbeiter werden beauftragt, die Bank auszutauschen, wurde zugesagt.

 
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