
Es ist immer wieder verwunderlich, mit welchen sonderbaren Angelegenheiten sich Gerichte auseinandersetzen müssen. Der Gegenstand, um den sich eine Verhandlung drehte, war der Diebstahl einer Satellitenschüssel, angeklagt war ein Mann aus der Rhön und Klägerin war dessen Mutter. Hintergrund für das Geschehen ist ein völlig zerrüttetes Familienverhältnis.
Angeklagt war ein 41-jähriger Landwirt aus der Rhön. Er soll im Oktober 2020 vom Haus seiner Eltern eine Satelittenschüssel abmontiert und mitgenommen haben. Als die Mutter hinzukam und ihn zur Rede stellte, habe der Sohn die Frau vollkommen ignoriert und soll seine Kinder gefragt haben, ob sie etwas gehört hätten.
Rechnung dem Gericht vorgelegt
Das merkwürdige Verhalten klärte sich aber, als der Beschuldigte sich zu dem Vorwurf äußerte. Der Mann räumte zunächst den Sachverhalt ein, beteuerte aber, dass die Vorrichtung ihm gehöre. Der Angeklagte legte sogar eine Rechnung vor. Der Landwirt beklagte jedoch, dass der Vorgang nur eine weitere Episode sei, um ihm das Leben schwer zu machen.
Ausführlich beschrieb der Mann ein vollkommen zerstörtes Verhältnis zu den Eltern. Im Laufe der Jahre habe es mehrere Vorfälle dieser Art gegeben. Das Ganze soll in der Aussage des Vaters gegipfelt sein, "ich bring dich ins Grab und wenn es mich 100 000 Euro kostet". Der dabei anwesende Anwalt bestätigte die Aussage.
Zerrüttetes Verhältnis zu den Eltern
Er selbst sei vor drei Jahren mit seinen Kindern aus dem landwirtschaftlichen Anwesen der Eltern "geflüchtet". Der Hof sei ihm einst zur Übernahme versprochen worden, da er die Landwirtschaft weiter betreibe und auch sämtliche Unterhaltsarbeiten auf dem Hof erledige. Von diesem Versprechen wolle der Vater aber nichts mehr wissen. Es seien noch weitere Verfahren anhänglich, schilderte der Angeklagte die Umstände des völlig zerrütteten Verhältnisses. Dabei deutete er an, dass der Einzug der Lebensgefährtin Auslöser des Zwists sei.
Die Mutter blieb aber bei der Aussage und zeigte sogar ein Foto von der Schüssel, die vor 20 Jahren angebracht worden sei. Schließlich stellte sich jedoch heraus, dass die Schüssel zwischendurch ausgewechselt worden ist und mit dem Gerät auf dem Foto nicht identisch war.
Die Richterin bot eine Einstellung an, die der Angeklagte jedoch zunächst mit den Worten zurückwies, "ich hab schon so viel einstecken müssen, ich will einen Freispruch". Erst auf dringendes Anraten der Richterin und dem Hinweis, dass eine Fortsetzung der Verhandlung mit weiteren Zeugen einen immensen Aufwand erfordern würde, akzeptierte er das Angebot.