Bad Neustadt
Die Reifen waren nicht eingetragen
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde eine Fahrzeugführerin von der Polizei überprüft. Hierbei stellten die Beamten fest, dass an ihrem Auto eine Bereifung angebracht war, für deren Größe die Frau keine erforderliche Genehmigung vorweisen konnte, heißt es im Bericht der Polizei. Sie wurde daraufhin gebührenpflichtig verwarnt und muss nun im Nachgang eine entsprechende Typengenehmigung bzw. einen Nachweis über die Änderung ihrer Bereifung nachreichen.
Themen & Autoren / Autorinnen