In der jüngsten Gemeinderatssitzung ging es zunächst um das neue, landkreisweite Ratsinformationssystem (RIS) und die möglichst umfassende Informationen für die Gemeinderäte vor den Sitzungen. Der Wunsch des Gremiums, auch die Beschlussvorlagen des nicht öffentlichen Teils zuvor zu erhalten, setzt voraus, dass die Ladung, Beschlussvorlagen und Anhänge aus Gründen der Geheimhaltung nur noch in elektronischer Form geschehen.
Eine Änderung der Geschäftsordnung war dafür nötig, ausgenommen sind trotzdem Informationen, die Personal- und Grundstücksdaten enthalten, wie Geschäftsstellenleiterin Heiderose Wilde erklärte. Sie hatte sich erkundigt, wie das in anderen Gemeinden gehandhabt wird. Bad Neustadt sei die einzige Kommune im Landkreis, die Beschlussvorlagen des nicht öffentlichen Teils an die Stadträte weitergibt, mit den erwähnten Ausnahmen. Der Gemeinderat Saal änderte die Satzung entsprechend, die Einladungen zu den Sitzungen soll auf Wunsch trotzdem noch in Papierform geschehen. Besprochen wurde in dem Zusammenhang, dass es nützlich wäre, wenn alle Gemeinderäte die gleichen elektronischen Voraussetzungen, wie einheitliche Tablets, hätten.
Neue Kalkulation beauftragt
Der Friedhof ist eine gemeindliche Einrichtung, die kostendeckend geführt werden soll. Das Landratsamt hat im Zuge der Genehmigung des Haushaltes 2023 angemerkt, dass ein Defizit von 51.900 Euro erwartet wird, und empfahl, den höchst möglichsten Deckungsgrad anzustreben. In den letzten Jahren betrugen die Rechnungsergebnisse zwischen minus 41.955 Euro (2019) und minus 50.508 Euro (2022). Die Gebühren wurden 2015 zum letzten Mal erhöht. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag des Landratsamts und beauftrage den Kämmerer mit einer neuen Kalkulation, die alle drei Jahre überprüft werden soll.
Auf dem Friedhof in Waltershausen wurden bei der Prüfung der Standfestigkeit der Grabmale Mängel in der Abteilung IV (unterhalb, rechte Seite) festgestellt. Dort befinden sich 22 Doppel- und Einzelgräber, davon sind nur noch sieben belegt. Neue Gräber wurden seitens der Friedhofsverwaltung in den vergangenen Jahren dort nicht mehr vergeben, nur noch Wiederbelegungen.
Die Grabstellen im oberen Teil werden bevorzugt und reichen bisher aus, deshalb wurde eine Satzungsänderung beschlossen, nach der in den Abteilungen IV und V (unterhalb, linke Seite) ab sofort keine Neubelegungen und vor allem keine Wiederbelegungen mehr möglich sind. Dadurch wird gewährleistet, dass sich diese Abteilungen in Zukunft auflösen und später neu angelegt werden können. Die aktuellen Mängel sollen vom Bauhof beseitigt werden.
Eine Anregung aus der Bürgerversammlung wurde diskutiert, es wurde vorgeschlagen, den Friedhof in Saal um ein weiteres Urnenfeld zu erweitern. Es besteht ein Urnenfeld, in dem anonyme Bestattungen vorgenommen werden, das findet jedoch keinen großen Zuspruch.
Bestattung ohne Grabpflege
Die Angehörigen wollen wissen, wo die Verstorbenen bestattet werden, auch wenn man sich für eine Bestattung ohne Grabpflege entschieden hat. Das Friedhofsamt schlug von, in der Abteilung VIII, im hinteren Bereich des Bachlaufs, ein Rasen-Urnenfeld einzurichten, auf dem ebenerdige einheitliche Schieferplatten die persönlichen Daten bekannt geben. Der Rasen könnte trotzdem gemäht werden.
Aus nicht öffentlicher Sitzung wurde bekannt gegeben: Der Auftrag für den Rückbau und Neuaufbau inklusive Restaurierung der Pforte am Parkplatz Peter-Herrlein-Straße ging an die Firma Stein-Körper, Wollbach, zum Bruttoangebotspreis von 9995 Euro.