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Bad Königshofen
Die Bon-Pflicht ist nur eine Maßnahme
Erfreut über das große Interesse waren (von links) Referentin Kristina Holzhauser, Organisatorin Monika Heumann und Referent Joachim Zimmermann beim Seminar in Bad Königshofen über die Neuerungen durch das GoBD.
Foto: Regina Vossenkaul | Erfreut über das große Interesse waren (von links) Referentin Kristina Holzhauser, Organisatorin Monika Heumann und Referent Joachim Zimmermann beim Seminar in Bad Königshofen über die Neuerungen durch das GoBD.
Regina Vossenkaul
Regina Vossenkaul
 |  aktualisiert: 15.02.2020 02:11 Uhr

Die Bon-Pflicht ist nur eine Maßnahme innerhalb der Vorschriften durch die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff", abgekürzt GoBD. Sie wurden in einem gut besuchten Seminar in der Franken-Therme, organisiert vom Steuerbüro Heumann, von dem Experten der Finanzverwaltung, Dipl. Finanzwirt (FH) Joachim Zimmermann, erklärt. Den zweiten Teil des Seminars bestritt Bilanzbuchhalterin Kristina Holzhausen vom IT-Dienstleister "Datev".

Mehr als 100 Teilnehmer wurden von Joachim Zimmermann in die Vorschriften und rechtlichen Aspekte bezüglich der neuen Arbeitsweisen der Finanzverwaltung eingeweiht. Dabei ging es um Themen wie Modernisierung der Finanzverwaltung hin zur elektronischen Finanzverwaltung, die neuen Anforderungen an Kassensysteme ab 2017 und ab Januar 2020 und die neuen Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff gemäß der GoBD.

Die Steuerpflichtigen haben hier eine Mitwirkungspflicht

Der Referent stellte auch die digitale Betriebsprüfung der Finanzverwaltung vor sowie die Abläufe einer Kassen-Nachschau und wer künftig damit vermehrt rechnen muss. Am 28. November 2019 wurde die Neufassung des GoBD veröffentlicht, gültig ab 1. Januar 2020, sie ersetzt die Fassung vom 14. November 2014. Die Vorgaben der GoBD sind für alle Unternehmen relevant. Ziele sind letztendlich aus Sicht der Finanzbehörden die ordnungsgemäße Buchführung und die nachprüfbare Erfassung der Umsätze sowie die reibungslose Durchführung von Buchprüfungen. Die Steuerpflichtigen haben hier eine Mitwirkungspflicht. Zimmermann ging sehr genau auf die Gründe der Verschärfungen ein und berichtete, dass andere Länder diese bereits seit Jahren umsetzen.

QR-Code statt Papier-Bons

Das Datev-System und die Funktionen von "Unternehmen Online", die dabei helfen die Vorschriften zu erfüllen, stellte Kristina Holzhauser vor. Sie erklärte die revisionssichere Archivierung und die GoBD-konforme Kassenführung mit dem Online-Kassenbuch und die Rechnungsschreibung mit Auftragswesen. Bei der Dokumentation ist auch Scannen möglich, dabei stellte Holzhauser eine Kassenführung vor, die Revisionssicher ist. Die neuen geforderten Kassen geben nicht nur Bons heraus, sondern auch einen QR-Code, der vom Kunden per Mobiltelefon entgegengenommen werden kann. Das spart Papier und vermeidet Bons, die direkt in den Müll wandern.

Zum ersten Mal hat das Steuerbüro Heumann eine derartige Veranstaltung organisiert, es soll aber nicht die letzte sein, teilte Monika Heumann mit. Man werde weitere Seminare anbieten, wenn es wieder Neuerungen in Sachen Datenerfassung und Aufbewahrungspflichten gibt.

 
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