
Mit einzelnen Posten im Haushalt der Gemeinde Höchheim befasste sich der Gemeinderat. Verschiedene, anstehende Maßnahmen wurden angesprochen und werden dem Kämmerer mitgeteilt. In der Sitzung am 16. Mai wird dann der Haushalt vorgetragen und soll auch beschlossen werden. Eingangs hatte Bürgermeister Michael Hey aus nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung von der Vergabe von Ingenieursleistungen berichtet. Dabei ging es um das Bauleitverfahren des Areals am Denkmal in Rothausen. Hier wurde das vorliegende Angebot des Ingenieurbüros angenommen und der Auftrag erteilt.
Zustimmung gab es für einen Nutzungsvertrag der Dorfgemeinschaft Irmelshausen zur Milzgrundhalle und alte Schule. Damit hatte man sich bei der letzten Sitzung befasst (wir berichteten). Informiert hat Bürgermeister Michael Hey über das Wasserrechtsverfahren im Gewerbegebiet "Am Breitenseer Weg" in Irmelshausen. Dabei stand die Ausführungsvariante des Regenrückhaltebecken zur Diskussion.
Dazu lagen dem Gremium Planunterlagen für ein Drosselbauwerk zusammen mit einer Kostenschätzung vor. Diese beinhaltet sowohl die Baukosten für ein kleines Regenrückhaltebeckens im Gewerbegebiet Irmelshausen als auch eines großen Rückhaltebeckens für die mögliche künftige Erschließung des Gewerbegebiets "Am Breitenseer Weg". Vorgesehen ist eine Zwei-Kammer-Drossel, da diese am einfachsten zu bedienen, zu warten und zu reinigen ist. Der Einbau des überschüssigen Materials soll möglichst auf dem Gebiet des zukünftigen Gewerbegebietes erfolgen, um Entsorgungskosten zu sparen. Entschieden hat man sich für die kleine Variante.
Vorgelegen hat dann die Jahresrechnung, die innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem zuständigen Beschlussgremium vorzulegen ist. Sie dient dem Nachweis des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr sowie des Standes der Rücklagen und der Verbindlichkeiten am Anfang und am Ende des Haushaltsjahres. Dazu lag eine Zusammenstellung der wichtigsten Eckdaten zum Jahresabschluss 2023 vor.

Der Bürgermeister gab dann Information zur Aufstellung des Bebauungsplans "Siedlung" in der Gemarkung Irmelshausen mit Änderung des Flächennutzungsplan Höchheim im Parallelverfahren. Die Empfehlungen gingen dahin, dass es sinnvoller ist, wenn die Gemeinde mit jedem Eigentümer im Bedarfsfall separat einen städtebaulichen Vertrag abschließt. Dabei sollte im Vorfeld festgelegt sein, wer die Planungskosten übernimmt. Die Verwaltung schlägt dazu einen Gesprächstermin im Sitzungssaal mit den betroffenen Eigentümern vor. Sollten die Eigentümer einem Städtebaulichen Vertrag nicht positiv entgegenstehen, wird das Verfahren eingestellt werden müssen. Die Grundstücke würden wie bisher im Außenbereich sein.