Das historisch überlieferte Ortsbild von Schönau und Burgwallbach zu erhalten, zu pflegen und positiv zu beeinflussen - dieses Ziel haben sich die Gemeinderäte und Bürgermeisterin Sonja Reubelt gestellt. Um den Anwohnern und Hauseigentümern eine Richtschnur und Orientierung an die Hand zu geben und zugleich der Gemeinde eine Handlungs- und Rechtssicherheit zu geben, wird derzeit eine Gestaltungssatzung für die beiden Ortsteile erstellt. Sie ist eine Maßnahme aus dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept. Eine orts- und regionaltypische Bauweise mit entsprechenden Materialien liegt der Gestaltungssatzung zugrunde.
Vorgestellt wurde der erste Entwurf von Architektin Franziska Klose (Wegner Stadtplanung, Veitshöchheim). Im Detail wurden die Grundsätze der Gestaltungssatzung, die städtebaulichen Gestaltungsziele und Ziele in den einzelnen Bereichen der späteren Satzung vorgestellt. Wie Franz-Josef Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt erläuterte, sei es zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich, Änderungen einzuarbeiten. Der endgültige Beschlussfassung stehe erst in einer der nächsten Sitzungen an.
Auch stand zum Zeitpunkt der ersten öffentlichen Vorstellung der Gestaltungssatzung noch nicht fest, für welche konkreten Bereiche der beiden Ortsteile diese Gültigkeit haben wird. Der sogenannte Geltungsbereich müsse noch endgültig festgelegt werden, erläuterte Bürgermeisterin Sonja Rahm. Allerdings wollte sie darüber zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutieren, da hiervon auch Grundstücksangelegenheiten betroffen seien.
In der Sitzung ging es daher zunächst um die Grundsätze und Details zu folgenden Themen: Dach, Dachgauben und Dachaufbauten, Energetische Sanierung, Außenwände und Fassaden, Schmückende Fassadendetails, Fenster, Hauseingang, Vordächer, Balkone, Hofabschlüsse und Einfriedungen sowie Grün im Dorf.
Bauherren können Zuschüsse erhalten
Die Satzung soll bauwillige Bürger und Architekten unterstützen, damit in dem jahrhundertelang gewachsene Ortsbild Bautätigkeiten möglich und damit auch der Erhalt gesichert werden kann. Veränderungen in Maßstab und Proportionen sollen jedoch verhindert werden. Durch Richtlinien für Fassadengestaltung und -gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Detailgestaltung sollen Verfremdungen und Überformungen der vorhandenen ortsbildprägenden und historischen Bausubstanz und besonders die Verwendung ortsuntypischer Materialien und Gestaltungselemente, die zu einem beliebig austauschbaren Ortsbild führen können, vermieden werden.
Zuschüsse aus einem kommunalen Förderprogramm sollen ein Anreiz für private Bauherren sein, bei der Gestaltung ihrer Gebäude zum Erhalt und zur Verbesserung des Ortsbildes beizutragen. Dies gelte sowohl für Anbauten als auch für Umbau- und Sanierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden. Hofanlagen sind in ihrer ursprünglichen Grundstruktur zu erhalten. Die Aufteilung von Haupt- und Nebengebäuden und Hof müsse ablesbar bleiben. Das bedeute aber nicht, dass nicht mehr genutzte Scheunen oder Nebengebäude nicht eine neue Nutzung beispielsweise als Wohnraum bekommen können.
Kunststoff ist nicht gern gesehen
Einige Details: Vorgesehen sind nur Sattel- und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 35 bis 55 Grad. Für untergeordnete Nebengebäude sollen auch Pultdächer möglich sein. Flachdächer werden lediglich für kleinere Dachflächen, die als Terrasse genutzt oder begrünt werden, zulässig. Die Dacheindeckung wird im Farbspektrum von rot, rotbraun und braun möglich. Nicht zulässig wird die Verwendung von Ortgangziegeln aus Kunststoff. Auch Dachrinnen und Fallrohre aus Kunststoff sind nicht zulässig, wie auch deren farbige Anstriche. Schlepp- und Satteldachgauben werden möglich sei, allerdings sind eine Reihe von Einschränkungen bezüglich der Breite und Anordnung vorgesehen.
Solar- und Photovoltaikanlagen für Wasseraufbereitung, Stromerzeugung und Unterstützung des Heizsystems werden erlaubt. Allerdings muss noch die konkrete Formulierung gefunden werden, da eine rein gewerbsmäßige und großflächige Nutzung einerseits vermieden, andererseits aber alternative Energieformen nicht zu stark eingeschränkt werden sollen.Kunststoff ist in der Gestaltungssatzung kein gern gesehenes Material. Ob bei der Fassadengestaltung, Vordächern, Balkonen oder Überdachungen oder Hoftüren wird dieses Material ausgeschlossen. Auch untypische Formen werden ausdrücklich nicht zugelassen, das betrifft auch Jägerzäune und mit Waschbeton verkleidete Mauern als Einfriedungen.
Geregelt werden soll auch die Bepflanzung privater Grünflächen, um Schotter- und Kiesgärten zu vermeiden. Vielmehr sollen Vorgärten an artenreiche Bauerngärten angelehnt sein. Ausgeschlossen werden sollen nichtheimische Nadelhölzer. Auf Anregung aus dem Gremium werde allerdings darauf verzichtet, die Bepflanzung von hinter den Gebäuden liegenden Gartenflächen zu regeln.