Am 16. März 2020 hatte Ministerpräsident Markus Söder den Katastrophenfall für Bayern festgestellt. Grund war die Ausbreitung des Coronavirus. Das beinhaltete drastische Maßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Am Mittwoch, 17. Juni 2020, wurde dieser Katastrophenfall vom Freistaat nun aufgehoben. Das geht aus einer Mitteilung für das Landratsamt und das Bayerische Rote Kreuz hervor.
Der Grund: Die Zahlen der Infizierten sind stark rückläufig, womit nicht mehr der bisherige Koordinierungsbedarf erforderlich ist. Das bedeutet für Gerald Söder, Katastrophenschutzbeauftragter am Landratsamt Rhön-Grabfeld in Bad Neustadt, aber nicht, dass nun alles vorbei ist: „Die Drive-Through-Teststation in Heustreu, die am 30. März ihren Betrieb aufgenommen hat, bleibt auch weiterhin ein wichtiger Anlaufpunkt.“ Nach wie vor werden deshalb montags und donnerstags Tests durchgeführt, durchschnittlich sind dies 30 Personen. „Es gab aber auch schon Zeiten, da war es die doppelte Anzahl“, weiß Söder. Bislang wurden an der Station 1279 Menschen getestet, wobei 802 Tests vom Gesundheitsamt und 477 von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) angeordnet waren.
Testpersonen auch aus Nachbarlandkreisen
Wissen muss man dazu, dass die getesteten Personen nicht nur aus Rhön-Grabfeld, sondern auch aus den Nachbarlandkreisen Bad Kissingen oder Schmalkalden-Meiningen kamen. Dies traf etwa bei Tests in den Altenheimen oder Betrieben, wie kürzlich bei den Mitarbeitern des Schlachthofs Bad Neustadt, zu, wenn die Testpersonen nicht aus Rhön-Grabfeld kommen, dort aber arbeiten. Rechnet man weitere Tests dazu, die außerhalb der Station in Rhön-Grabfeld vorgenommen wurden, dürfte es mehr als 1400 Personen sein. Gerald Söder verweist darauf, dass weitere dazu kamen, wenn Testungen am Campus oder von niedergelassenen Ärzten oder von der KVB außerhalb der Station durchgeführt wurden. Die aktuelle Meldung des Landratsamts spricht von 195 bisher bestätigten Fällen und sechs Todesfällen. Es kam zu stationären Behandlungen und Quarantänemaßnahmen.
Auch nach der Aufhebung des Katastrophenfalls sei die Teststation wichtig, um rechtzeitig neue Infektionsfälle zu erkennen. Nach wie vor werden deshalb Tests am Vormittag für das Gesundheitsamt und am Nachmittag für die Kassenärztliche Vereinigung vorgenommen. In diesem Zusammenhang nennt der Katastrophenschutzbeauftragte die Tests außerhalb, die einen enormen Aufwand erforderten. Da musste pro Patient die Schutzkleidung gewechselt werden, und es kamen die Fahrtzeiten dazu. Bei der Teststation werden bei den Tests lediglich die Handschuhe gewechselt. Acht Personen konnten in 15 Minuten in der Station getestet werden.
Krisenstab trifft sich weiterhin
Im Landratsamt wurde nach der Bekanntgabe des Katastrophenfalls am 16. März ein Krisenstab gebildet, der sich zunächst täglich traf, dann aber nur noch ein paar Mal in der Woche. „Dieser Krisenstab ist mit der Aufhebung des Katastrophenfalls aber nach wie vor notwendig“, sagt Gerald Söder, denn man müsse ja informiert bleiben. Dies gelte für das Amt, aber auch den Rettungsdienst oder die Feuerwehr. Generell sei ein Katastrophenfall dazu da, um die Arbeit von Behörden und Organisationen zentral zu steuern und um ihnen besondere Befugnisse zu übertragen. Gerald Söder: "Nach der gesetzlichen Definition ist eine Katastrophe ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden."
Der Katastrophenschutzbeauftragte für den Landkreis Rhön-Grabfeld verweist darauf, dass Ministerpräsident Markus Söder betont hatte, dass der Katastrophenfall jederzeit wieder reaktiviert werden könne. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen "mit Abstand halten, Maskenpflicht und Hygiene" bleiben in Bayern weiter bestehen. Allerdings dürfen sich ab sofort maximal zehn Personen aus mehreren Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Im privaten Rahmen gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung mehr, hier muss nur der Mindestabstand beachtet werden. Ab Montag, 22. Juni, sind kleineren Feste und Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Betriebsversammlungen wieder erlaubt. Dabei sind 50 Personen im Innenbereich und 100 Personen im Außenbereich zugelassen. Bleibt das Infektionsgeschehen stabil, könnte die Anzahl der erlaubten Gäste in zwei Wochen noch einmal erhöht werden.
Ab Montag, 22. Juni, sind Kulturveranstaltungen wieder mit fest zugewiesenen Sitzplätzen in Innenräumen für bis zu 100 Gäste, im Freien bis zu 200 möglich. Weiterhin gilt die Maskenpflicht. Gastronomische Betriebe dürfen bis 23 Uhr geöffnet sein, auch die Hallenbäder sowie Wellness- und Saunabereiche sind wieder offen. In Reisebussen darf wieder jeder Platz besetzt werden. Voraussetzung: Jeder Fahrgast muss eine Maske tragen. In Altenheimen sind wieder mehr Besucher, mehr Besuchszeit und mehr Besuche am Tag möglich.