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Mellrichstadt
Corona-Fall sorgte für Aufregung in der VG Mellrichstadt
Die Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt besteht aus den Mitgliedsgemeinden Mellrichstadt, Hendungen, Oberstreu und Stockheim. Die Gemeinde Bastheim wird in Kürze dazukommen.
Foto: Brigitte Gbureck | Die Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt besteht aus den Mitgliedsgemeinden Mellrichstadt, Hendungen, Oberstreu und Stockheim. Die Gemeinde Bastheim wird in Kürze dazukommen.
Brigitte Gbureck
 |  aktualisiert: 05.12.2020 02:15 Uhr

In der Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt hat ein Corona-Fall für Aufregung gesorgt. Daraufhin musste das Haus am 20. November geschlossen werden, weil sämtliche Mitarbeiter in Quarantäne geschickt wurden. Darüber informierte Mellrichstadts Bürgermeister Michael Kraus bei der VG-Gemeinschaftsversammlung die Vertreter der Mitgliedsgemeinden Mellrichstadt, Hendungen, Oberstreu und Stockheim. Beim Landratsamt Rhön-Grabfeld wurde in der Folge eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Eine Mitarbeiterin des Bauamts hatte sich bereit erklärt, Telefondienst im Bürgeramt zu übernehmen. Eine weitere Mitarbeiterin habe für vergangenen Donnerstag und Freitag eine Ausnahmegenehmigung erhalten als Notbesetzung für das Bürgerbüro. Michael Kraus zollte als Vorsitzender bei der Gemeinschaftsversammlung den Mitarbeitern der Verwaltung ein großes Lob. Die VG ist noch bis 4. Dezember geschlossen. 

Der Anschluss der Gemeinde Bastheim war ein weiteres Thema der Gemeinschaftsversammlung der VG-Gemeinden. Es habe bereits viele Gespräche gegeben, jetzt müsse von Gesetzes wegen eine Zweckvereinbarung zur Übertragung von Verwaltungsarbeiten geschlossen werden, so Kraus. Darauf würden sich die Zuschusszahlungen begründen, die es im Vorfeld für die interkommunale Zusammenarbeit für diesen Anschluss gibt. VG-Geschäftsstellenleiter Peter Hehn, der die Zweckvereinbarung entworfen hat, trug die wichtigsten Punkte daraus vor. In der Präambel ist festgehalten, dass der Zusammenschluss der Verwaltungen über eine Rechtsverordnung erfolgt, die im bayerischen Landtag zu beschließen ist.

Bastheim und Mellrichstadt wollen schon zusammenarbeiten 

Die Gemeinde Bastheim und die VG Mellrichstadt wollen schon vor dem rechtlichen Zusammenschluss zusammenarbeiten. Die interkommunale Zusammenarbeit soll in allen Verwaltungsbereichen, insbesondere im Bereich der Bauverwaltung, der Kämmerei, der Lohnbuchhaltung und des Einwohnermeldeamtes erfolgen, so Hehn. Durch die gemeinsame Zusammenarbeit sollen Synergieeffekte genutzt und im Rahmen der Umstellung auf eine gemeinsame EDV-Plattform auf Dauer Lizenzkosten eingespart werden.

Alle Kosten, welche im Zusammenhang mit der interkommunalen Zusammenarbeit entstehen, wie etwa Umbaukosten und Kosten für die EDV-Umstellung, werden nach dem Einwohnerschlüssel der Gemeinde Bastheim und der VG Mellrichstadt aufgeteilt. Die Aufteilung des Zuschusses erfolgt nach dem gleichen Schlüssel. Die Laufzeit dauert bis zum rechtlichen Zusammenschluss. Die Gemeinschaftsversammlung stimmte der Zweckvereinbarung in der vorgelegten Form einstimmig zu.

Ganz Bayern schaut auf Mellrichstadt

Bayernweit ist der Zusammenschluss der erste seit der Gebietsreform 1978 und steht entsprechend im Fokus. Die Entscheidung des Landtags, um zeitnah die entsprechende Rechtsverordnung für den Anschluss der Gemeinde Bastheim an die VG Mellrichstadt auf den Weg zu bringen, war eigentlich für diesen Herbst erwartet worden. Möglicherweise wird aber erst im Frühjahr 2021 grünes Licht aus München kommen.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25. Mai 2020 wurden noch zwei Beschlüsse bekanntgegeben. Die Entschädigung des Gemeinschaftsvorsitzenden wird auf monatlich 519,24 Euro festgesetzt. Darüber hinaus werden Reisekosten gegen Nachweis nach dem Bayerischen Reisekostengesetz erstattet. Gemeinschaftsvorsitzender Kraus erklärte sich mit der Entschädigung einverstanden. Ein weiterer Beschluss regelte die Entschädigung für den stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden, Stockheims Bürgermeister Martin Link. Er erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 55 Euro. Damit sind alle Aufwendungen für die Vertretungsfälle abgegolten. Reisekosten werden gegen Nachweis nach dem Bayerischen Reisekostengesetz erstattet. Martin Link erklärte sich damit einverstanden.

Einstimmig wurde zu guter Letzt das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 festgestellt, die noch in der Verantwortung des damaligen Vorsitzenden Eberhard Streit stand. Entlastung wurde erteilt.  

 
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