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Sandberg
Corona: Die bohrenden Fragen der Zahnarzt-Patienten
Von der Corona-Krise sind auch die Zahnarztpraxen betroffen. Kreisobmann Georg Vogel über Schutzmaßnahmen,  Schmerzbehandlung und die Solidarität unter Medizinern.
Zahnschmerzen kommen auch in Krisenzeiten. Wie sich die Zahnärzteschaft in Rhön-Grabfeld in Zeiten des Coronavirus aufstellt, darüber berichtet der Kreisobmann Dr. Georg Vogel
Foto: Dirk Kropp/proDente e.V. | Zahnschmerzen kommen auch in Krisenzeiten. Wie sich die Zahnärzteschaft in Rhön-Grabfeld in Zeiten des Coronavirus aufstellt, darüber berichtet der Kreisobmann Dr. Georg Vogel
Gerhard Fischer
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:34 Uhr

Alle Bereiche des täglichen Lebens sind von der Coronakrise betroffen. Kein Tag vergeht, an dem nicht über überlastete Krankenhäuser oder Hausarztpraxen im Krisenmodus berichtet wird. Aber auch die Zahnärzte müssen auf die Lage reagieren. Termine werden auf das Nötigste reduziert, die Hygienemaßnahmen noch verschärft. 

40 Zahnarztpraxen in Rhön-Grabfeld

"Wie in allen Bereichen hat der Corona-Virus auch in den Zahnarztpraxen alles durcheinandergewirbelt", sagt Dr. Georg Vogel, Kreisobmann der Zahnärzte im Landkreis Rhön-Grabfeld.  Er vertritt die 40 Zahnärzte in 30 Zahnpraxen in Rhön und Grabfeld. "Auf Grund der Empfehlungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung haben viele Zahnärztinnen und Zahnärzte den Behandlungsumfang stark eingeschränkt", bestätigt Vogel.  Das Ziel ist auch hier, auch in den Zahnarztpraxen die Verbreitung des Virus zu verhindern und das Personal zu schützen.

"Wenn Patienten unter Grippe- oder Erkältungssysmptomen leiden, sollen sie unbedingt zuerst in der Praxis anrufen, ob der Termin überhaupt stattfinden soll'", rät Vogel. 

Vorsichtsmßanahmen: Der Kreisobmann der Zahnärzte im Landkreis, Dr. Gerhard Vogel, hat mit seinen Kollegen im Landkreis wichtige Verhaltensregeln in der Coronakrise erarbeitet. Er selbst schützt Personal wie Patienten in seiner Sandberger Praxis zum Beispiel auch durch eine Plexiglasscheibe an der Rezeption.
Foto: Gerhard Fischer | Vorsichtsmßanahmen: Der Kreisobmann der Zahnärzte im Landkreis, Dr. Gerhard Vogel, hat mit seinen Kollegen im Landkreis wichtige Verhaltensregeln in der Coronakrise erarbeitet.

Schmerzpatienten müssen freilich nicht befürchten, vor verschlossenen Türen zu landen. "Die Schmerzbehandlung ist in jeder Praxis gewährleistet. Zum Schutz der Patienten wird bei der Terminvergabe für jede Behandlung oft mehr Zeit als üblich eingeplant, um Kontakte im Wartezimmer zu vermeiden", erklärt hierzu der Zahnärzte-Obmann, der seine Praxis in Sandberg betreibt.

Allerdings gilt: Im speziellen Zahnreinigungen werden wegen des für Behandler und Helferin riskanten Spraynebels (Aerosol) meist verschoben. Zahnersatz wird in der Regel noch fertiggestellt. Denn niemand wisse, wie lange die Einschränkungen durch die Coronakrise noch andauern werden. "Neue, umfangreiche  Zahnersatzbehandlungen werden jedoch in der Regel jetzt nicht begonnen", betont Dr. Vogel.

Verstärkte Hygienemaßnahmen

Zum Schutz der Patienten werden über die bisher geltenden Hygienerichtlinien hinaus alle Oberflächen, mit denen der Patient in Berührung kommen könnte (Türgriffe, Ablagefläche an der Anmeldung, Stühle und Tische im Wartezimmer) regelmäßig desinfiziert. Wir bitten die Patienten, die jetzt üblichen Vorsorgemaßnahmen (Abstand halten, auch zur Helferin an der Anmeldung), die Husten- und Nies-Etikette einzuhalten. Vogel selbst hat in seiner Praxis zum Beispiel ein Plexiglasfenster am Empfangstresen aufgebaut, um das Personal zu schützen. Außerdem hat er am Boden Klebebänder als Abstands-Halter angebracht, wie man es zurzeit auch in vielen Supermärkten findet.

Die Vorräte an Desinfektionsmitteln, Einweghandschuhen und Mundschutz sind im Moment noch ausreichend.  "Ganz stolz bin ich als Obmann auf die Solidarität unter den meisten Kolleginnen und Kollegen, die sich da gegenseitig aushelfen", lobt der Kreisobmann. Insbesondere ist Mundschutz, der den Patienten vor einer Infektion schützt, ausreichend vorhanden. Anders sieht es mit den Atemmasken aus, die den Zahnarzt und das Personal schützen könnten. Die sind im Moment nur schwer zu bekommen. Sie werden zentral über das Landratsamt verteilt. Es gibt einen Schlüssel, welche Ärzte beziehungsweise welche Einrichtungen (Krankenhäuser, Altenheime etc.) bevorzugt ausgestattet werden.

Für den Ernstfall vorbereitet

Auch für einen Ernstfall hat die Kreiszahnärzteschaft vorgesorgt: "Wenn eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt nach einem Kontakt mit einem infizierten Patienten die Praxis vorsorglich für zwei Wochen stillegt, übernimmt ein Kollege des Vertrauens, wie im Urlaub üblich, die Vertretung", so Vogel. Eine Praxis war nach der Rückkehr des Zahnarztes aus Österreich geschlossen, eine andere Praxis war geschlossen, weil das Kind einer Zahnärztin Kontakt mit einer positiv getesten Person hatte, weiß Vogel.

Vogel appeliert an die Treue der Patienten. "Es ist eine schwierige Zeit, staatliche Unterstützung erhalten inhabergeführte Zahnarztpraxen, also die allermeisten von uns, nicht. Ein medizinisches Versorgungszentrum erhält da möglicherweise  leichter die staatlichen Hilfen", meint der Kreisobmann.

Für Patienten, die unter Quarantäne stehen oder infiziert sind, werden derzeit bayernweit in 15 Schwerpunktpraxen eingerichtet. Diese Praxen werden mit der erforderlichen Schutzausrüstung ausgestattet . Unbedingt erforderliche Schmerzbehandlungen können dort vorgenommen werden.

 
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Kommentare
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  • b.orth@kieferorthopaedie-orth.de
    Ich darf den Autor darauf hinweisen, dass die Bezeichnung „Dentist“ bis 1952 die Berufsbezeichnung für einen „angelernten“ Zahnarzt war. Dentisten waren Zahntechniker, die nach einer Zusatzprüfung zur Patientenbehandlung zugelassen waren. Heute hat die Bezeichnung „Dentist“ für Zahnärztinnen/Zahnärzte einen despektierlichen Beigeschmack. Ich gehe davon aus, dass dies nicht im Sinne des Autors war.

    Dr. B. Orth
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