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Bad Neustadt
Corona: Das ist seit Dienstag in Rhön-Grabfeld wieder möglich
Seit Dienstag, 0 Uhr, gelten in Rhön-Grabfeld weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Was sich alles ändert. Und wie die Corona-Fälle auf die Gemeinden verteilt sind.
Corona: Das ist seit Dienstag in Rhön-Grabfeld wieder möglich
Andreas Greubel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:39 Uhr

Die Rhön-Grabfelder können noch etwas weiter aufatmen: Seit Dienstag, 0 Uhr, gibt es weitere Erleichterungen der Corona-Regeln. Es kehrt wieder etwas mehr Normalität ein. Denn die weiteren Lockerungen der Maßnahmen ermöglichen wieder Aktivitäten, die vor Pandemiebeginn als selbstverständlich galten: So beispielsweise das Einkaufen im Einzelhandel oder der Biergartenbesuch ohne vorherige Terminbuchung.

Zuvor hieß es wieder einmal die Tage zählen. Der Landkreis musste fünf Tage in Folge unter dem Schwellenwert 50 liegen, damit es zu weiteren Lockerungen kommen kann. Das war am Sonntag der Fall. Zum Montag wurde dem Robert Koch-Institut (RKI) aus Rhön-Grabfeld keine einzige Neuinfektion gemeldet, dementsprechend blieb die Gesamtzahl der bestätigten Corona-Fälle seit Pandemiebeginn bei 3506. Auch die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Montag (Stand 3.11 Uhr) unverändert zum Sonntag bei 20,1.

Am Montag, dem sogenannten Karenztag, veröffentlichte das Landratsamt in einer amtlichen Bekanntmachung und mit einer Allgemeinverfügung, was ab Dienstag, 0 Uhr, im Detail in Rhön-Grabfeld gelten wird.

Welche Maßnahmen ab Dienstag gelten

  • Einzelhandel: Der Einzelhandel im Landkreis kann Kunden wieder ohne Termin (und weiterhin ohne Test) einlassen. Hygienekonzepte sind weiterhin nötig.
  • Außengastronomie: Die vorherige Terminbuchung und die etwaige Erfordernis eines Testnachweises entfallen.
  • Kinderbetreuung: Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder können wieder in den Regelbetrieb übergehen.
  • Schulen: Nach den Pfingstferien findet, falls die Inzidenz unter 50 verbleibt, für alle Klassen der Grundschulstufe Präsenzunterricht statt. Alle anderen Klassen haben ebenfalls Präsenzunterricht, sofern der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt.
  • Freibäder: Ein Besuch im Freibad ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Der Nachweis eines Corona-Tests ist nicht mehr nötig.
  • Sport: Kontaktfreier Sport ist im Innenbereich unter Wahrung des Mindestabstands erlaubt. Unter freiem Himmel ist auch Kontaktsport altersunabhängig in Gruppen mit bis zu 25 Personen möglich. Sportveranstaltungen unter freiem Himmel können bis zu 250 Zuschauer verfolgen. Ihnen müssen feste Sitzplätze zugewiesen werden, ein Corona-Test ist nicht mehr nötig.
  • Fitnessstudios: Dort ist kontaktfreier Sport im Innenbereich unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung möglich. Ein Testnachweis ist nicht mehr vorzulegen.
  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten: Die Einrichtungen können ohne vorherige Terminbuchung und ohne Kontaktdatenerfassung besucht werden.
  • Kulturelle Veranstaltungen: Diese sind unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucher möglich - ohne vorherigen Test.
  • Kinos und Theater: Es muss kein aktueller Corona-Test mehr nachgewiesen werden.

Kontaktbeschränkungen werden ab Mittwoch gelockert

Am Montag lag Rhön-Grabfeld ebenfalls den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert 35, der für die Kontaktbeschränkungen relevant ist. In einer weiteren amtlichen Bekanntmachung wies das Landratsamt darauf hin, dass aus diesem Grund ab Mittwoch, 0 Uhr, wieder Zusammenkünfte von drei Haushalten möglich sind, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ebenso wie vollständig geimpfte und genesene Personen.

Bis dahin bleibt es noch bei der alten Regelung, nach der sich nur zwei Haushalte, maximal aber fünf Personen, treffen dürfen.

Zahl der aktuell infizierten Rhön-Grabfelder sinkt weiter

Laut Statusupdate des Landratsamtes von Montag (Stand 12 Uhr) waren 77 Rhön-Grabfelder bestätigt mit dem Coronavirus infiziert (Freitag 93). Von diesen mussten 5 (Freitag 6) stationär behandelt werden.

Die Behörde informierte zudem, dass es in einem Altenheim in Rhön-Grabfeld eine Neuinfektion gegeben habe. Auf Nachfrage dieser Redaktion sagte eine Sprecherin des Landratsamtes, dass es sich dabei um das Franziska-Streitel-Altenheim in Mellrichstadt handelt und die betroffene Person bereits vollständig geimpft war. Es wurde eine Reihentestung der engen Kontaktpersonen angeordnet.

Wer den Corona-Immunitätsnachweis des Landkreises beantragen möchte, muss dies nicht zwingend im Internet auf der Homepage des Impfzentrums Rhön-Grabfeld erledigen. Wer beim Hausarzt geimpft wurde und keine Impfbescheinigung erhalten hat, kann den Nachweis gegen Vorlage des Impfpasses auch bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung anfordern. Wer hingegen den vollen Impfschutz im Impfzentrum erhalten hat oder als genesen gilt, kann die Bestätigung im Scheckkartenformat auch bei der Bürgerhotline unter Tel.: (09771) 94800 bestellen.

 
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  • ... und wieder wird eine Einrichtung an den Pranger gestellt und der Name veröffentlicht. Aber die Firma in Nes vor zwei Wochen wo es über 20 Infektionen gab wurde nicht erwähnt. Finde ich nicht richtig. Entweder alle erwähnen oder niemanden.
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