Man kennt es bereits von beispielsweise größeren Bekleidungsgeschäften oder Elektronikmärkten. Über das Internet oder Telefon kann das gewünschte Produkt bestellt und kurz darauf vor Ort abgeholt werden. Diese generelle "Click & Collect-" beziehungsweise "Call & Collect"-Möglichkeit hatte die bayerische Staatsregierung zu Beginn des zweiten Lockdowns Mitte Dezember zunächst für die Einzelhandelsgeschäfte, die coronabedingt schließen mussten, verboten. Lange Schlangen vor den Geschäften oder in den Innenstädten sollten so vermieden werden.
Seit diesem Montag ist der Abholservice nach den neuen Beschlüssen nun auch in Bayern erlaubt - unter Einhaltung einiger Auflagen und Regeln. So müssen laut Handelsverband Bayern Mitarbeiter und Kunden bei der Abholung FFP2-Masken tragen und feste, gestaffelte Zeitfenster sind zu vereinbaren. Außerdem können die Waren nur an einem entsprechenden Schalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts abgeholt werden. Die Verkaufsräume dürfen von den Kunden weiterhin nicht betreten werden.
Hoffnung auf eine zeitnahe Rückmeldung
Welche Geschäfte in Bad Neustadt neuerdings von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wollen jetzt der Verein Stadtmarketing NES und die Tourismus und Stadtmarketing Bad Neustadt GmbH in einer Gemeinschaftsaktion herausfinden. Man werde alle Läden kontaktieren und hoffe auf eine zeitnahe Rückmeldung, erklärte Kurdirektor Michael Feiler im Gespräch mit dieser Redaktion.
Der nächste Schritt sei dann, das Branchenverzeichnis "KaufLokal" im Internet dementsprechend zu aktualisieren und um die Bereiche "Click & Collect" beziehungsweise "Call & Collect" zu erweitern, so Feiler. Dort sind unter anderem bereits die Geschäfte aufgeführt, die über einen Online-Shop verfügen und Waren auch verschicken.
Ein Teil der "Digitalen Einkaufsstadt"
Diese Aktion passt laut Kurdirektor auch zum erst kürzlich gefassten Plan einer "Digitalen Einkaufsstadt", um für Bad Neustadt den richtigen Mix aus stationärem Handel und dem Auftritt in der digitalen Welt zu finden.