Die Städte Bad Neustadt und Bad Kissingen sind gemeinsam das vierte Oberzentrum in Unterfranken – nach Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg. Eine richtige Entscheidung auf Basis des Landesentwicklungsplans, wie Landrat Thomas Habermann im Wirtschaftsausschuss sagte, eine die bessere Entwicklungsmöglichkeiten bietet.
„Diese Chance müssen wir nutzen“, betonte der Landrat und machte gleichzeitig deutlich, dass das nicht auf Kosten der ehemaligen Kreisstädte und ihrer Umgebung gehen werde. Ein Beispiel: Für die zusätzlichen 50 Finanzbeamte, die nach Bad Neustadt kommen sollen, hat er Minister Marcus Söder vorgeschlagen, die könnten in Bad Königshofen angesiedelt sein, wenn sich der Kreistag dafür ausspricht. Oder in Mellrichstadt könnte die Zuständigkeit für die Betreuung von Flüchtlingen ausgebaut werden. Wenn Bad Neustadt von sich aus dynamisch wachse, müssten andere Regionen im Landkreis unterstützt werden, machte der Landrat deutlich.
Wie Oberregierungsrat Manfred Endres erläuterte gehört es laut Landesentwicklungsplan zu den Funktionen von Oberzentren, zentrale Einrichtungen für den gehobenen Bedarf vorzuhalten wie Hochschuleinrichtungen, weiterführende Schulen, Krankenhäuser höherer Stufe, Rechtspflege oder Kultur. Dazu gehört aber auch die zentrale Versorgungsfunktion.
Dass die Oberzentren-Funktion zusammen mit Bad Kissingen sehr gut funktionieren wird, davon ist Habermann überzeugt, auch die beiden Landkreise würden ja schon seit Jahren intensiv zusammenarbeiten und geschlossen auftreten. Dass es Konkurrenz zwischen den beiden Kreisstädten geben wird, glaubt der Landrat nicht. Natürlich seien Absprachen untereinander nötig und ein einheitliches Vorgehen, trotzdem bleibe jede Stadt für sich frei in ihren Entscheidungen.
Wie Jörg Geier von der Stabstelle des Landratsamtes informierte, will der Landkreis mit Hilfe von europäischen Leadermitteln in die internetgestützte Anwerbung von Fachkräften investieren. Damit soll eine besserer Außendarstellung des Landkreises erreicht und deutlich gemacht werden, welche Vorteile es hat – außer dem reinen Arbeitsplatz – nach Rhön-Grabfeld zu kommen.
Die Kosten betragen etwa 95 000 Euro, an Leadergeldern werden 57 000 Euro erwartet. Endgültige darüber entscheiden wird der Kreistag.