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Sandberg
Bürgerstiftung für die Walddörfer?
Bearbeitet von Martina Harasim
 |  aktualisiert: 08.12.2023 02:57 Uhr

In Deutschland wird sehr hohes Vermögen vererbt. Der Trend, eine Stiftung gründen oder begünstigen zu wollen, nimmt zu. Ein Grund beispielsweise sei, dass keine oder keine geeigneten Erben vorhanden sind, oder auch Erbschaftsteuer vermieden werden soll. Macht es daher Sinn für die Walddörfer, eine Stiftung zu gründen? Zu diesem Thema war Martin Pfaff (Sparkasse Bad Neustadt) zu Gast im Gemeinderat und stellte die Vorteile und Arbeitsweise einer Bürgerstiftung vor.

Folgender Text ist einer Pressemeldung der Sandberger Gemeindeverwaltung entnommen: Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bad Neustadt könne die Gemeinde unbürokratisch und ohne großen Aufwand eine eigene Stiftung gründen, weitere Zuwendungen einwerben und mit den Erträgen gemeinnützige oder soziale Zwecke in den Walddörfern fördern.

Den Stiftungszweck möglichst breit fächern

Martin Pfaff rät bei kommunalen Stiftungen dazu, den Stiftungszweck möglichst breit gefächert zu lassen und keine Einschränkungen zu bestimmen. Das Vereinsleben der Walddörfer ist vielfältig und so sollte es Menschen auch möglich sein, Vermögen für jedes gemeinnützige oder soziale Anliegen in den Walddörfern der Stiftung zukommen zu lassen.

Zur Gründung der eigenen kommunalen Stiftung genügt eine Zuwendung von nur 10.000 Euro. Die Vermögensanlage übernehme die Sparkasse, die Gemeinde sei zuständig, die Stiftung in der Bevölkerung bekannt zu machen und durch einen Stiftungsrat über die Verwendung der Gelder zu entscheiden.

Bürgermeisterin Sonja Reubelt befürwortete die Gründung einer solchen Stiftung, da mit wenig Aufwand der Kommune das Vereinsleben, das ehrenamtliche Engagement sowie das Leben in den Walddörfern generell unterstützt werden könnte. Der Gemeinderat fasste noch keinen Beschluss. Über die Gründung soll zu Beginn des nächsten Jahres entschieden werden.

Gebühren bleiben unverändert

Darüber hinaus stimmte der Gemeinderat der aktuellen Kalkulation der Entwässerungsgebühren zu. Die Gebühren bleiben für die nächste Kalkulationsperiode von 2024 bis 2027 zunächst unverändert. Jedoch sei damit zu rechnen, dass, sobald sich die Kanalmaßnahme Langenleiten über die kalkulatorischen Abschreibungen in den Kosten auswirkt, der Kalkulationszeitraum vorzeitig abgebrochen werden müsste.

Außerdem beschloss der Gemeinderat die Einführung des Informationssicherheitssystems „Basisabsicherung -Kommunalverwaltung“. Fördermittel wurden bereits beantragt. Auch der Förderbescheid mit einer Förderquote von 80 Prozent ist bereits bei der Gemeinde eingegangen. Man sei mit der Einführung des Informationssicherheitssystems ISIS 12 sehr gut aufgestellt. Auch wurde der Gemeindeverwaltung im Jahr 2022 das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ 2.0 verliehen.

Allerdings sei nun nochmals eine Umstellung auf ein für die Kommunalverwaltung abgestimmtes System nötig, das auch als einheitliche Basis für die interkommunale Zusammenarbeit im Landkreis im Bereich der Informationssicherheit dienen soll. Nach diesen Erläuterungen stimmte der Gemeinderat den mit der Einführung verbundenen Kosten einstimmig zu. Der Eigenanteil werde nach Abzug der Förderung  4.000 Euro betragen.

Abschließend verlängerte der Gemeinderat die Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum in der Gemeinde Sandberg um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2026.

 
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