Die Stadtverwaltung Bad Neustadt verschiebt die Bürgerversammlungen, die sie selbst als „hohes Gut“ bezeichnet. Als Begründung wird die Unbeliebtheit der 3G-Regel bei der Bevölkerung und eine erschwerte Planung bei der Durchführung der Versammlungen angegeben.
Beide Argumente verwundern und lassen die Vermutung aufkommen, dass bei den Stadtoberhäuptern die mehrfach propagierte Bürgernähe doch nicht entsprechend geschätzt wird. Die 3G-Regel ist mittlerweile Standard und erlaubt uns, wieder an verschiedenen politischen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Eine klare und eindeutige Regelung. Funktioniert offensichtlich auch bei anderen kommerziellen Veranstaltungen in der Stadthalle.
Die aufgeführte erschwerte Planung und Durchführung der Versammlungen stimmt nachdenklich. Was hat die gesamte Kultur- und Veranstaltungsbranche oder auch der Handel, das Handwerk, die Industrie, die Schulen, das Gesundheitswesen … in den letzten Monaten alles auf die Beine gestellt? Wäre man hier vor den erschwerten Bedingungen zurückgeschreckt, würde unser öffentliches Leben komplett am Boden liegen.
Wird die Bürgernähe und deren Beteiligung an der aktuellen Kommunalpolitik wirklich als hohes Gut gesehen, sollte an dieser Stelle doch etwas mehr Ideenreichtum und Engagement in die Umsetzung gesteckt werden. Zudem bewegen sich Bürgerversammlungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre heraus meist in überschaubarem Rahmen. Entsprechend große Räumlichkeiten gibt es im Stadtgebiet zahlreich.
Ralf Schaub
97616 Bad Neustadt