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Ostheim
Bremelsberge: Wie geht Ostheim mit Schwarzbauten um?
Ein Bauherr will seine Bauten im Naherholungsgebiet Bremelsberge nachträglich genehmigen lassen und hat bei der Stadt Ostheim entsprechende Anträge gestellt. Wie wurde entschieden?
Im Ostheimer Naherholungsgebiet 'Bremelsberge' will ein Bauherr seine Bauten nachträglich genehmigen lassen. Die Stadt verweigert jedoch das gemeindliche Einvernehmen.
Foto: Archivfoto Eva Kreisel | Im Ostheimer Naherholungsgebiet "Bremelsberge" will ein Bauherr seine Bauten nachträglich genehmigen lassen. Die Stadt verweigert jedoch das gemeindliche Einvernehmen.
Simone Stock
 |  aktualisiert: 15.02.2022 02:19 Uhr

Auf einem Grundstück im Naherholungsgebiet "Bremelsberge" in Ostheim, auch als "Kirschberge" bekannt, sind mehrere Bauten errichtet worden, die im vergangenen Herbst die Untere Naturschutzbehörde auf den Plan gerufen haben. Nach einer Aufforderung des Landratsamts hat der Bauherr nun nachträglich einen Antrag auf die Genehmigung von Bauten sowie die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bei der Stadt Ostheim eingereicht. In der Stadtratssitzung am Dienstagabend stand daher zur Diskussion, ob das gemeindliche Einvernehmen trotz alledem erteilt werden soll, oder ob damit ein Präzedenzfall geschaffen werde, um künftig die Vorgaben des Bebauungsplans "Bremelsberge" auszuhebeln.

Der Bauherr hatte am 20. Januar den Bauantrag zur Errichtung einer Holzlege, eines Geräteschuppens, eines überdachten Freisitzes und einer Grillhütte eingereicht. Und damit zahlreiche Befreiungen vom Bebauungsplan gefordert. Jedoch hatte er den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht: Die Gebäude stehen nämlich längst, wie Bürgermeister Steffen Malzer anhand von Bildern aufzeigte. Luftbildaufnahmen aus den Kirschbergen hatten auch im vergangenen September die Untere Naturschutzbehörde stutzig gemacht: Zu erkennen waren Bauarbeiten an einer Dachterrasse beziehungsweise einem Baumhaus, ebenso wie weitere Bauten auf dem Grundstück, bei denen es erheblichen Handlungsbedarf gebe.

Wie begründet der Bauherr die Anträge?

Um widerrechtlich errichtete Bauten nachträglich zu legalisieren, wandte sich der Bauherr an die Stadt und beantragt die Befreiung von mehr als der Hälfte der Festsetzungen des Bebauungsplans. Er begründet dies damit, dass die Gebäude schon sehr lange stehen und teilweise erneuert wurden. Das neu errichtete Baumhaus werde zurückgebaut, zitierte Malzer aus seinem Schreiben, der Geräteschuppen werde aber für die Pflege des Grundstücks gebraucht und die Holzlege für das Lagern von Brennholz. Grillhütte und Freisitz dienen laut Bauherr der Erholung, eine ebenfalls vom Bebauungsplan abweichende Dacheindeckung sei heute Stand der Technik.

Die Bürgervertreter zeigten durchaus Verständnis für den Bauherrn, insbesondere da es sich auch um Gebäude handele, die schon lange stehen. Einig war man sich im Gremium allerdings auch, dass das Baumhaus nicht stehen bleiben darf. Wie der Stadtchef ausführte, ist laut Bebauungsplan lediglich ein großes Gebäude je Grundstück vorgesehen, alleine die Begründung, dass für weitere Gebäude subjektiver Bedarf bestehe, reiche für eine Genehmigung nicht aus.

Bebauung im Laufe der Jahre ausgeufert

Laut Malzer war das Außengebiet Bremselsberge ursprünglich ein Schrebergartengelände, das der Eigenversorgung der Ostheimer Bevölkerung diente. Im Laufe der Jahre sei die Bebauung dann derart ausgeufert, dass der Stadtrat 2006 beschlossen hatte, mit einem Bebauungsplan geordnete Verhältnisse zu schaffen. Dabei wurden auch bis dato stehende Gebäude im Bestand geschützt. "Es darf aber nicht sein, dass wild gebaut wird, ohne zu fragen", machte der Stadtchef deutlich. Zudem sei es rechtlich nicht zu verantworten, dass illegale Bauten nachträglich genehmigt werden. "Damit werden alle anderen Bauherren, die vorher um eine Genehmigung ersuchen, schlechter gestellt."

VG-Geschäftsstellenleiter Marc Huter führte an, dass mit einer nachträglichen Genehmigung ein Präzedenzfall geschaffen werde, der dann als wegweisendes Vorbild für andere Situationen herangezogen werden könne. Wobei auch klar sein müsse, dass die Genehmigung ohnehin nicht in den Händen der Stadt liegt. Sie kann lediglich ihr Einvernehmen erteilen. Die Entscheidung über den Bauantrag obliegt der Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt.

Dennoch wolle die Stadt ein Zeichen setzen, so Steffen Malzer, und empfahl daher, dem Antrag auf Baugenehmigung und allen beantragen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht stattzugeben. Mit drei Gegenstimmen verweigerten die Stadtratsmitglieder das gemeindliche Einvernehmen, was dem Landratsamt mitgeteilt wird. Ein Vorschlag zur Güte vonseiten der Stadt könnte aber letztlich auch den Bauherren zufrieden stellen: Er hat die Möglichkeit, sein bis dato großes Grundstück zu teilen, um dann auf beiden Flächen den Festsetzungen des Bebauungsplans gerecht zu werden.

 
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