
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde aufgrund eines Fehlers geändert. In einer früheren Version hieß es, dass das Landratsamt den Haushalt der Gemeinde Aubstadt abgelehnt hat. Das war nicht richtig. Das Landratsamt hatte lediglich angeregt, Einsparpotentiale auszunutzen, um die finanziell angespannte Situation zu entschärfen. Eine Ablehnung des Etats war zu diesem Zeitpunkt auch gar nicht möglich, da ein Haushalt erst nach der Abstimmung im Gemeinderat dem Landratsamt vorgelegt werden muss. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Die Vorberatung des Haushalts stand im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung in Aubstadt. Ein Entwurf des Etats war der Rechtsaufsicht des Landkreises im Vorfeld vorgelegt worden, was nicht unüblich ist. Vom Landratsamt wurden daraufhin zusätzliche relevante Unterlagen angefordert. In der Folge wurde auf eine überdurchschnittliche gemeindliche Verschuldung hingewiesen und der Gemeinde empfohlen, die Einnahme- und Ausgabeansätze nochmals zu überprüfen.
Hintergrund ist, dass die Gewerbesteuereinnahmen um zirka eine Million niedriger ausfallen als erwartet und die momentanen großen Bauprojekte Kanalsanierung, Straßen und Straßennebenflächen und das Mehrfamilienhaus in der Pfeifersgasse teilweise zwischenfinanziert werden müssen. Dazu plant die Gemeinde eine neue Kreditaufnahme von 1,33 Millionen Euro.
Das Landratsamt befürchtet eine zu hohe Verschuldung der Gemeinde und verlangt eine weitere Reduzierung der Investitionen. Die in die Infrastruktur fließenden Gelder brächten erst mal keine Erträge, gehören aber zur Daseinsvorsorge, zu der eine Gemeinde verpflichtet ist, fasste Bürgermeister Burkhard Wachenbrönner zusammen. Nach ersten Abschlagszahlungen erwarte man weitere Fördergelder für die Maßnahmen erst nach deren Abschluss. Alle Ausgaben werden jetzt gemeinsam mit dem Kämmerer noch einmal durchleuchtet, die Verabschiedung des Haushalts soll in der Sitzung am 27. Juli erfolgen.
Die Einnahmen verringern würde eine Anregung aus der Bürgerversammlung, nämlich den Grundsteuer-Hebesatz zu senken. Die Hebesätze betragen momentan für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v. H., für die Grundstücke (B) ebenfalls 400 v. H. Die Gewerbesteuer liegt bei 270 v. H. Eine Änderung der Grundsteuer sei im Moment nicht möglich, da die ersten Grundsteuerbescheide schon erteilt wurden, wobei der geltende Satz zugrunde gelegt wurde. Sollte sich herausstellen, dass die Gesamtsumme der Einnahmen wesentlich höher ausfällt als vor der Reform, kann der Grundsteuersatz immer noch geändert werden, so lautete Auskunft der Verwaltung.
Gemeindearbeiter dürfen keine Kasse für Kleingeld führen
Eine zweite Anregung, über die entschieden werden musste, ist die Möglichkeit der Barzahlung bei kleinen Beträgen, Rechnungen über 1,50 Euro zum Beispiel bei der Anlieferung von wiederverwertbarem Bauschutt. Man könne auch auf so kleine Beträge ganz verzichten, der Verwaltungsaufwand sei unverhältnismäßig, hieß es. Laut Verwaltung darf kein Gemeindeeigentum verschenkt werden, eine Barzahlung könne man den Bauhofmitarbeitern aber wegen der vielen Bestimmungen, die dabei zu beachten seien, nicht zumuten.
Für das Mehrfamilienhaus der Gemeinde wurde nach Rücksprache zwischen Bürgermeister Wachenbrönner und Zweitem Bürgermeister Reinhard Köhler ein Auftrag an die Firma Ista erteilt, die die Abrechnungsformalitäten für die Heizung übernimmt. Der Gemeinderat holte den Beschluss über die Auftragserteilung nach.
Einem Antrag auf Förderung durch das Innenentwicklungsförderprogramm wurde zugestimmt. Es handelt sich um den Abriss einer Scheune und die Neugestaltung der Freifläche. Nach der Satzung ist hier eine Förderung möglich, weil das Ortsbild positiv beeinflusst wird. Gewährt werden 25 Prozent der nachgewiesenen Kosten, höchstens 2000 Euro.

Am 8. Oktober findet die Landtags- und Bezirkswahl statt. Den Mitgliedern der Wahlvorstände kann für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden; dem stimmten die Gemeinderatsmitglieder zu.
Der Weihnachtsbaum wird in der Grünfläche vor dem Anwesen Dorfplatz 4 platziert. Der Baumdurchmesser darf wegen des Gehwegs maximal fünf Meter betragen. Außerdem beschloss der Gemeinderat, die Parkplatzanordnung vor dem Grundstück Dorfplatz 6 für zwei Autos in Längsaufstellung zu belassen. Ein- und Ausfahrtsecken bei allen Parkplätzen in der Dorfstraße sind anzuschrägen.
Der neue Grünabfallplatz in der Nähe des Wolfgangsees wird gebaut. Er geht am 1. September in Betrieb; der bisherige wird dann geschlossen.