zurück
Aubstadt
Keine Ablehnung des Etats: Landratsamt verweist auf überdurchschnittliche Verschuldung von Aubstadt
Der Kreisbehörde sind die Ausgaben der Gemeinde zu hoch und im Gegenzug die Einnahmen zu gering. Jetzt sollen Bürgermeister, Kämmerer und Gemeinderat ihre Vorhaben abspecken.
Zu viele Ausgaben und wenige Einnahmen: Wo es geht, soll die Gemeinde Aubstadt Investitionen reduzieren.
Foto: Regina Vossenkaul | Zu viele Ausgaben und wenige Einnahmen: Wo es geht, soll die Gemeinde Aubstadt Investitionen reduzieren.
Regina Vossenkaul
Regina Vossenkaul
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:41 Uhr

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde aufgrund eines Fehlers geändert. In einer früheren Version hieß es, dass das Landratsamt den Haushalt der Gemeinde Aubstadt abgelehnt hat. Das war nicht richtig. Das Landratsamt hatte lediglich angeregt, Einsparpotentiale auszunutzen, um die finanziell angespannte Situation zu entschärfen. Eine Ablehnung des Etats war zu diesem Zeitpunkt auch gar nicht möglich, da ein Haushalt erst nach der Abstimmung im Gemeinderat dem Landratsamt vorgelegt werden muss. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Die Vorberatung des Haushalts stand im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung in Aubstadt. Ein Entwurf des Etats war der Rechtsaufsicht des Landkreises im Vorfeld vorgelegt worden, was nicht unüblich ist. Vom Landratsamt wurden daraufhin zusätzliche relevante Unterlagen angefordert. In der Folge wurde auf eine überdurchschnittliche gemeindliche Verschuldung hingewiesen und der Gemeinde empfohlen, die Einnahme- und Ausgabeansätze nochmals zu überprüfen.

Hintergrund ist, dass die Gewerbesteuereinnahmen um zirka eine Million niedriger ausfallen als erwartet und die momentanen großen Bauprojekte Kanalsanierung, Straßen und Straßennebenflächen und das Mehrfamilienhaus in der Pfeifersgasse teilweise zwischenfinanziert werden müssen. Dazu plant die Gemeinde eine neue Kreditaufnahme von 1,33 Millionen Euro.

Das Landratsamt befürchtet eine zu hohe Verschuldung der Gemeinde und verlangt eine weitere Reduzierung der Investitionen. Die in die Infrastruktur fließenden Gelder brächten erst mal keine Erträge, gehören aber zur Daseinsvorsorge, zu der eine Gemeinde verpflichtet ist, fasste Bürgermeister Burkhard Wachenbrönner zusammen. Nach ersten Abschlagszahlungen erwarte man weitere Fördergelder für die Maßnahmen erst nach deren Abschluss. Alle Ausgaben werden jetzt gemeinsam mit dem Kämmerer noch einmal durchleuchtet, die Verabschiedung des Haushalts soll in der Sitzung am 27. Juli erfolgen.

Die Einnahmen verringern würde eine Anregung aus der Bürgerversammlung, nämlich den Grundsteuer-Hebesatz zu senken. Die Hebesätze betragen momentan für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v. H., für die Grundstücke (B) ebenfalls 400 v. H. Die Gewerbesteuer liegt bei 270 v. H. Eine Änderung der Grundsteuer sei im Moment nicht möglich, da die ersten Grundsteuerbescheide schon erteilt wurden, wobei der geltende Satz zugrunde gelegt wurde. Sollte sich herausstellen, dass die Gesamtsumme der Einnahmen wesentlich höher ausfällt als vor der Reform, kann der Grundsteuersatz immer noch geändert werden, so lautete Auskunft der Verwaltung.

Gemeindearbeiter dürfen keine Kasse für Kleingeld führen

Eine zweite Anregung, über die entschieden werden musste, ist die Möglichkeit der Barzahlung bei kleinen Beträgen, Rechnungen über 1,50 Euro zum Beispiel bei der Anlieferung von wiederverwertbarem Bauschutt. Man könne auch auf so kleine Beträge ganz verzichten, der Verwaltungsaufwand sei unverhältnismäßig, hieß es. Laut Verwaltung darf kein Gemeindeeigentum verschenkt werden, eine Barzahlung könne man den Bauhofmitarbeitern aber wegen der vielen Bestimmungen, die dabei zu beachten seien, nicht zumuten.

Für das Mehrfamilienhaus der Gemeinde wurde nach Rücksprache zwischen Bürgermeister Wachenbrönner und Zweitem Bürgermeister Reinhard Köhler ein Auftrag an die Firma Ista erteilt, die die Abrechnungsformalitäten für die Heizung übernimmt. Der Gemeinderat holte den Beschluss über die Auftragserteilung nach.

Einem Antrag auf Förderung durch das Innenentwicklungsförderprogramm wurde zugestimmt. Es handelt sich um den Abriss einer Scheune und die Neugestaltung der Freifläche. Nach der Satzung ist hier eine Förderung möglich, weil das Ortsbild positiv beeinflusst wird. Gewährt werden 25 Prozent der nachgewiesenen Kosten, höchstens 2000 Euro.

Die Steine stehen schon bereit, der neue Grünabfallplatz soll ab 1. September in Betrieb gehen.
Foto: Regina Vossenkaul | Die Steine stehen schon bereit, der neue Grünabfallplatz soll ab 1. September in Betrieb gehen.

Am 8. Oktober findet die Landtags- und Bezirkswahl statt. Den Mitgliedern der Wahlvorstände kann für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden; dem stimmten die Gemeinderatsmitglieder zu.

Der Weihnachtsbaum wird in der Grünfläche vor dem Anwesen Dorfplatz 4 platziert. Der Baumdurchmesser darf wegen des Gehwegs maximal fünf Meter betragen. Außerdem beschloss der Gemeinderat, die Parkplatzanordnung vor dem Grundstück Dorfplatz 6 für zwei Autos in Längsaufstellung zu belassen. Ein- und Ausfahrtsecken bei allen Parkplätzen in der Dorfstraße sind anzuschrägen.

Der neue Grünabfallplatz in der Nähe des Wolfgangsees wird gebaut. Er geht am 1. September in Betrieb; der bisherige wird dann geschlossen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Aubstadt
Regina Vossenkaul
Bürgermeister und Oberbürgermeister
Geschäftsabschlüsse
Gewerbesteuereinnahmen
Haushaltsplan
Kämmerer
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Gerhard Zwierlein
    Stellen Sie bitte wieder den ALT-Artikel wieder zur Verfügung. Das können Sie ja. Gegebenfalls mit dem LINK auf den Folgeartikel. Auch der Kommentar gehört zum ersten Artikel. Da dieses Vorgehen doch einmalig ist wäre es noch interessant zu erfahren, wie diese Änderung zustande gekommen ist. Der "Fehler" ist für den Leser und dem Gemeinderat ohnehin nur marginal: Ob Haushaltsentwurf oder Haushaltplan spielt für den Gemeinderat kaum eine Rolle. Das was der Gemeinderat vorhat(te) darf nach den Einwendungen des Landratsamt nun so nicht gemacht werden. Aber der Verstoß im journalistischen Bereich ist gewaltig. Es wäre schön, wenn man der MainPost noch glauben kann- auch im Rückblick darauf, dass geschriebene Artikel auch im Nachhinein noch als solche unverändert vorhanden wäre.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Gerhard Zwierlein
    Frage zur "redaktionellen Wahrheit" - Am 12.07.23 stand hier ein "ähnlicher" Artikel mit wesentlich anderem Inhalt. Da lautete die Überschrift noch "Landratsamt lehnt Haushalt ab" und Gemeinderat diskutierte die Ablehnung. Dieser Artikel trägt ein anderes Datum. Der Kommentar vom 12.07.2023 gehört zum anderen Artikel. Bisher benutzte ich die Mainpost als glaubwürdige Datenquelle. Der Artikel wird nachträglich verändert und der ERST-Artikel verschwindet. Das meiner Meinung nach journalistisch ein krasser Verstoß! Es ist das erste Mal überhaupt, dass ein veröffentlichter Artikel nachträglich quasi "NICHT-Existent" wird? Dabei war der Mangel doch nur: Landratsamt lehnt HaushaltsplanENTWURF ab. Denn das stimmte und der Gemeinderat diskutierte auch den abgelehnten Entwurf. Weshalb nun die Historie verfälscht wird, verstößt gegen die Verpflichtung zur vollständigen Wahrheit. Auch Fehler gehören zur Wahrheit. Ein Einzeiler: Fehler: nicht der Haushalt wurde abgelehnt, nur der Entwurf.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. Z.
    sale and lease back....das Mehrfamilienhaus für einen gehörigen Aufschlag verkaufen und dann die nächsten 15 Jahre zurück leasen, dann gehörts wieder der Gemeinde. Darlehen aufnehmen und dann keinen Käufer gefunden ? Natürlich Pech....Oder ohne solch großen Aufwand die VG wechseln. Bei machen erklärt man die Zahlen passend - lässt einfach mal die Hälfte der Ausgaben weg .... der Haushalt passt dann schon .... Die Aufsichtsbehörde kommt nicht immer ihrer Aufsichtspflicht nach....sonst gäbe es stark verschuldete Gemeinden gar nicht.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten