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Stockheim
Blitzeinschlag verursacht rund 85.000 Euro Schaden beim TSV Stockheim
Der Blitzeinschlag in die Elektrik des Sportheims hat einen hohen Schaden verursacht. Nun ist der Verein auf finanzielle Unterstützung angewiesen.
Foto: Tanja Heier | Der Blitzeinschlag in die Elektrik des Sportheims hat einen hohen Schaden verursacht. Nun ist der Verein auf finanzielle Unterstützung angewiesen.
Tanja Heier
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:37 Uhr

Ende Mai hatte die Gemeinde Stockheim dem örtlichen TSV finanzielle Unterstützung für größere Sanierungsmaßnahmen zugesichert. Nun wurde die Elektrik des Sportheims durch Blitzeinschlag geschädigt, informierte Bürgermeister Martin Link den Gemeinderat in seiner Sitzung. Die Heizung laufe nur noch auf Notbetrieb.

Da es sich um eine ältere Ölheizungsanlage handelt, müsse diese komplett ausgetauscht werden. Seitens der Versicherung werde in solchen Fällen lediglich der Zeitwert erstattet. Im Gebäude selbst sei die Kegelbahn betroffen; am Außengelände gibt es einen Leitungsdefekt bei den Flutlichtschweinwerfern, fasste Link zusammen. Er stellte Hilfe in Aussicht.

TSV-Vorstand und Gemeinderat Heiko Streit erläuterte das Ausmaß der Misere. Ersten Schätzungen zufolge spreche man unterm Strich von rund 85.000 Euro Schaden. Die Summe teile sich auf in Heizung, Flutlichtanlage, Photovoltaikanlage, Elektrik der Kegelbahn und weitere Kleinteile. Beim BLSV sei bereits ein Antrag auf Zuschuss gestellt worden. Dennoch werde der Verein die verbleibende Restsumme nicht alleine aufbringen können.

Einwände zum geplanten Solarpark

Bezüglich der Änderungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark Breidig" ging es erneut um Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Sowohl das staatliche Bauamt Schweinfurt als auch das Landratsamt Rhön-Grabfeld (Immissionsschutz) wiesen auf eine mögliche Blendwirkung hin. Die Stellungnahme der Stadt Ostheim nannte Bürgermeister Link verärgert "einen Oberhammer." Das Vorhaben liege unmittelbar an der Museumsbahnstrecke der Lokalbahn Mellrichstadt-Fladungen, die als Denkmal qualifiziert ist. Das "Rhön-Zügle" sei für den Tourismus der Region als sehr wertvoll einzustufen. Eine Großflächenphotovoltaikanlage stehe nach Meinung der Nachbargemeinde im Widerspruch hierzu. Von exponierter Stelle (Lichtenburg) aus sei die Anlage sichtbar und damit nicht ausreichend in Natur und Landschaft eingebunden, zitierte der Gemeindechef.

So etwas sei unter Nachbarn äußerst unschön, zumal eine ausreichende Entfernung zwischen dem Solarpark und der Gemarkungsgrenze liege. Er war selbst auf den Turm der Lichtenburg gestiegen, um sich ein Bild von oben zu machen, konnte aber genannten Einwand keineswegs nachvollziehen. Seiner Meinung nach sei die Fläche kaum wahrnehmbar. Als weitaus größeren Schandfleck bezeichnete Martin Link die Biogasanlage. Jede Kommune müsse ihren Beitrag zur Energiewende leisten, meinte er. Intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen können nicht als besondere landschaftliche Schönheit eingestuft werden, demonstrierte das Gremium Einigkeit und schloss sich den Beantwortungsvorschlägen der Verwaltung an.

Gesprächsbedarf bei der Machbarkeitsstudie

Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms ist jährlich der voraussichtliche Bedarf für die nächsten vier Jahre mitzuteilen. Ein ausgearbeiteter Vorschlag der Bedarfsermittlung wurde mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Er umfasst die Jahre 2024 bis 2027 und die in diesem Zeitraum geplanten Maßnahmen. Gesprächsbedarf gab es zur Machbarkeitsstudie "Nachnutzung Gasthaus Zum Löwen". Hierfür sind im Programm 40.000 Euro vorgesehen. Man sollte genau darauf achten, dass alles behindertengerecht umgebaut werde, hieß es. Auch auf die Bedürfnisse der Vereine, die den Gemeindesaal nutzen, müsse Rücksicht genommen werden.

Die Gesamtkosten 2024 belaufen sich auf 1,56 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der regelmäßigen Förderung mit 60 Prozent ist bei Durchführung der Maßnahmen mit einem Eigenanteil von 624.000 Euro zu rechnen.

Da Stockheim finanziell gut aufgestellt ist, entschied der Gemeinderat, die Unterhaltungs- und Betriebskosten für das Gemeinde- und Pfarrzentrum "Alte Schule" für das Jahr 2022 nicht auf die Vereine umzulegen. Die Beiträge werden – wie in den Vorjahren auch – als Zuschuss durchgebucht.

 
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