Der Betrieb der ordentlichen Justiz im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg, zu dem auch der Landkreis Rhön-Grabfeld gehört, soll trotz der Corona-Krise aufrechterhalten werden. Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zur Bewältigung der Pandemie sei es aber wichtig, sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten. Das teilen der Präsident des Oberlandesgerichts und die Präsidenten der Landgerichte in Ober- und Unterfranken in einer Presseerklärung gemeinsam mit.
Für den Bürger und/oder für die Allgemeinheit wichtige und eilige Verfahren werden grundsätzlich durchgeführt. Dies betrifft vor allem Haftsachen und sonstige wichtige Strafsachen, Fälle im Betreuungsrecht, Familiensachen, insbesondere dringende Kindschaftssachen und Gewalt-schutzverfahren, ebenso wichtige Zivilsachen, heißt es in der Mitteilung.
Derzeit werden folgende Maßnahmen ergriffen: Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt. Die Gerichtsgebäude sind nur bei dringenden Anliegen, wie etwa für die Teilnahme an Gerichtsverfahren, aufzusuchen. Alle schriftlichen Anträge, die bisher persönlich abgegeben worden sind, sollen per Post übersandt werden. Es finden strenge Eingangskontrollen statt, welche auch zur Zurückweisung von Besuchern führen können. Bei Betreten von Dienstgebäuden der Justiz ist eine Selbstauskunft zu COVID-19 auszufüllen. Es wird darum gebeten, in Justizgebäuden Abstand zu anderen Personen zu halten. Gerichtsverhandlungen bleiben, dort wo es die Prozessordnung so vorsieht, weiter öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort kann die Zahl der Zuschauer so beschränkt werden, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Krise können sich kurzfristig Veränderungen ergeben. Das Selbstauskunftsformblatt findet sich unter folgendem Link: https://www.justiz.bay-ern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/. Aus Zeitersparnisgründen kann dieses im Vorfeld schon ausgedruckt, ausgefüllt und mitgebracht werden.