Gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Staatsregierung kommt es ab Samstag, 4. Juli auch am Rhön-Klinikum Campus in Bad Neustadt zu Lockerungen bei den Besucherreglungen. Das teilte die Klinik am Freitagmittag mit.
Demnach erlaubt das mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld abgestimmte Hygienekonzept nun den Besuch von bis zu zwei Personen gleichzeitig für zwei Stunden am Tag während der festgelegten Besuchszeiten je Klinik. Zur Kontaktnachverfolgung erfolgt die Registrierung der Besucher an der Rezeption.
Für einen Besuch im Zentrum für klinische Medizin (ZkM), Haus 4, müssen sich Besucher am Patientenservicecenter im Zentrum für ambulante Medizin (ZaM), Haus 3 anmelden. Von dort aus gelangt man dann zu den jeweiligen Stationen.
Für Patienten der Klinik für Neurologie (Haus 8) gilt aufgrund der Therapiezeiten der Patienten die Regelung, vorab einen Besuchstermin mit der jeweiligen Station abzustimmen. Patienten der Akutneurologie können innerhalb der Besuchszeit Besuch ohne Voranmeldung empfangen.
In der Klinik Haus Saaletal (Haus 9), Klinik Neumühle und der Psychosomatischen Klinik (Haus 7) kann aus medizinischen und therapeutischen Gründen nur nach Rücksprache mit dem Arzt/Bezugstherapeut ein Besuchstermin im Freien gewährt werden.
Fest definierte Besuchszeiten
Außerdem sind im Rhön-Klinikum Campus die Besuchszeiten angepasst worden. Sie gelten nun wie folgt:
- Zentrum für klinische Medizin (ZkM), Haus 4: Montag bis Freitag von 14 bis 19 Uhr, Samstag und Sonntag von 9 bis 19 Uhr.
- Neurologische Klinik, Haus 8 und Frankenklinik, Haus 6: Montag bis Freitag von 14 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag von 9 bis 18 Uhr.
Auch Besuche auf den Intensivstationen seien, innerhalb kürzerer Zeitfenster, laut der Mitteilung möglich. Dazu sollte man sich vorher mit den jeweiligen Stationen in Verbindung setzen. Die Begleitung von Sterbefällen ist jederzeit ohne Personenbegrenzung möglich. Patienten auf der Palliativstation dürfen auch außerhalb der Besuchszeiten von mehreren Personen gleichzeitig und ohne zeitliche Begrenzung Besuch empfangen. Geburten können von engsten Angehörigen begleitet werden.
Einhaltung von Besucherregelungen
Was sich für alle Besucher nicht geändert hat, ist die Pflicht, innerhalb der Klinik einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Community Maske ist hier ausreichend. Zusätzlich muss der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern sowie die allgemeinen Hygienevorschriften eingehalten werden.
Um das Ansteckungsrisiko mit dem Covid-19 Virus für Patienten und Mitarbeiter einzudämmen, müssen Personen mit Krankheitssymptomen wie Fieber oder Atemwegserkrankungen auf einen Besuch verzichten. Auch ist einer Person, die Kontakt zu einem Covid-19 Erkrankten hatte, ein Besuch nicht erlaubt.
Jeder einzelne Kontakt zum Patienten muss dem Gesundheitsamt zur Kontaktnachverfolgung im Detail gemeldet werden. Für die Kontaktnachverfolgung sind der vollständige Besuchername, die telefonische Erreichbarkeit sowie die genauen Besuchszeiten zu erfassen. Aufgrund des Aufwandes für die Dokumentation der Besucher könnten eventuell Wartezeiten entstehen, wofür die Klinik abschließend um Verständnis bittet.