
Die Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altstadt Ostheim" eröffnet nicht nur der Stadt neue Möglichkeiten, mit Hilfe staatlicher Förderung historische Bausubstanz zu erhalten und das Stadtbild aufzuwerten, auch private Grundstücks- und Hauseigentümer können profitieren. Bürgermeister Steffen Malzer hatte zu einem Informationsabend in den Rathaussaal eingeladen, um für das Projekt zu werben. Als Referenten konnte Malzer Bauoberrat Alexander Zeller vom Sachgebiet Städtebau der Regierung von Unterfranken und Bertram Wegner vom gleichnamigen Stadtplanungsbüro aus Veitshöchheim, das das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) ausgearbeitet hat, begrüßen. Die beiden Fachleute erläuterten die Thematik und standen für Fragen der interessierten Bürger zur Verfügung.
Mit diesem Abend wollte man nicht nur informieren und aufklären, sondern auch Bürgern, die ein Objekt im Sanierungsgebiet haben, Ängste und Befürchtungen nehmen und sie motivieren, durch eigene Maßnahmen etwas zum Erhalt und zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen. "Die Stadt kann leider nicht alles machen, wir brauchen die Bürger", so der Appell des Rathauschefs. Anreiz für die Umsetzung privater Vorhaben dürfte etwa das Kommunale Förderprogramm bieten, auch können steuerliche Vorteile winken.
Sanierung ist im öffentlichen Interesse
In den 1990er Jahren hatte man in Ostheim mit der Ortskernsanierung begonnen. Das Sanierungsgebiet jetzt über die damals gesteckten Grenzen der alten Stadtmauer hinaus zu erweitern, sei sinnvoll, wie Zeller und Wegner dem Bürgermeister beipflichteten. Wegner stellte dazu Fakten der im Rahmen des ISEK erfolgten Bestandsanalyse vor, u.a. in Bezug auf Nutzungsstruktur, Stadtbild, Bausubstanz und Denkmalschutz, städtebauliche Mängel und Potenziale. Die Voruntersuchungen haben den Handlungsbedarf aufgezeigt und gelten als Nachweis, dass eine weitere Sanierung notwendig und im öffentlichen Interesse ist.
Der Denkmalschutz spielt in Ostheim eine große Rolle, deshalb wurde eigens ein kommunales Denkmalkonzept erstellt mit dem Anliegen, denkmalgeschützte, mitunter ortsbildprägende Gebäude zu sanieren und gegebenenfalls einer neuen Nutzung zuzuführen. In diesem Zuge könnten attraktive, zeitgemäße Wohnmöglichkeiten in zentraler Lage entstehen und auch Laden-Leerstände beseitigt werden. Der Großteil der Gebäude befindet sich jedoch in Privathand.
Stadt erhält erweiterte Rechte
Mit der Ausweisung des Sanierungsgebietes erhält die Stadt nach den Worten Wegners erweiterte Rechte, unter anderem in einem allgemeinen Vorkaufsrecht zur Neuordnung von Flächen. Wegner verwies in diesem Zusammenhang auf das Quartier Steinig/Torgasse hin, in welchem aus städtebaulicher Hinsicht gleich mehrfacher Handlungsbedarf besteht.
Unterstützung privater Eigentümer bietet das Kommunale Förderprogramm, das zu 60 Prozent von der Städtebauförderung und zu 40 Prozent von der Stadt finanziert wird. Damit werden Maßnahmen gefördert, die Auswirkungen auf das Stadtbild haben. Es werden im Straßenraum sichtbare Maßnahmen an Fassade, Dach, Fenstern, aber auch Einfriedungen und Hofflächen gefördert. Der Fördersatz beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 000 Euro. Wegner gab ein Rechenbeispiel, wonach etwa bei 150 000 Euro förderfähigen Kosten sich eine Förderung von 45 000 Euro ergibt.
Möglichkeit der erhöhten Steuerabschreibung
Bei einer umfassenden Sanierung eines Gebäudebestandes im Sanierungsgebiet eröffnen sich dem Bauherren klare Vorteile gegenüber dem Fiskus durch die Möglichkeit der erhöhten Steuerabschreibung. Bei einer Abschreibung von insgesamt 100 Prozent über zwölf Jahre ergibt sich beispielsweise bei Sanierungskosten von 200 000 Euro und einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent eine Steuerminderung von insgesamt 50 000 Euro, wie Wegner exemplarisch vorrechnete.
Wer ein Grundstück oder ein Gebäude im Sanierungsgebiet hat, sollte sich vor der Planung von Vorhaben eindringlich mit der Gestaltungssatzung befassen, empfahl Wegner. Und ganz wichtig: erst die Förderungen beantragen, warten bis der Bewilligungsbescheid kommt und dann erst mit der Maßnahme beginnen.
Bei Fragen hilft das Bauamt der VG weiter
Der Bürgermeister legte mit den beiden Experten den Eigentümern ans Herz, sich mit ihren Anliegen an das Bauamt der VG Ostheim zu wenden und die kostenlose Sanierungsberatung der Stadt in Anspruch zu nehmen. Dabei kann man sich auch über eventuelle weitere Fördermöglichkeiten, z. B. über die Denkmalpflege, informieren. Die Veranstaltung sollte Eigentümern auch die Scheu nehmen, da die Regularien auf den ersten Blick recht komplex anmuten. "Einfach bei uns nachfragen", ermunterte der Bürgermeister. Und sein Stadtratskollege Julian Lörzel wusste, dass das Prozedere insbesondere bei kleineren Maßnahmen gar nicht so schwierig sei.

150 000 Euro stellt die Stadt Ostheim jährlich für das Kommunale Programm zur Verfügung. Die Mittel werden aber bislang nicht ausgeschöpft. "Ich würde mich freuen, wenn der Topf am Jahresende mal leer wäre", schmunzelte Malzer und wünschte sich, dass man mit Hilfe privater Maßnahmen in der Altstadt die "Perle der Streu", wie Ostheim auch genannt wird, weiter "aufpolieren" kann.