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Trappstadt
Baupreise für Alslebener Neubaugebiet festgelegt
Regina Vossenkaul
Regina Vossenkaul
 |  aktualisiert: 17.10.2020 02:17 Uhr

In einer kurzen öffentlichen Sitzung im Gästehaus Trappstadt legte der Gemeinderat die Grundstückspreise fest, die ab sofort für das Neubaugebiet im Ortsteil Alsleben gelten. Der Quadratmeterpreis liegt bei acht Euro, für die Erschließungskosten werden mit 35 Euro pro Quadratmeter berechnet. Davon sind 80 Prozent als Vorauszahlung zu erbringen. Von den elf Bauplätzen sind schon einige reserviert, Interessenten können sich bei Bürgermeister Michael Custodis melden.

Der Bebauungsplan "Marktweg & In den Bergen" in Alsleben ist seit 1995 rechtskräftig und galt für den ersten Bauabschnitt. Da nun der zweite Bauabschnitt realisiert ist und die ursprünglich geplanten Grenzen verschoben wurden, um einen Bauplatz zusätzlich zu erhalten, empfiehlt das Landratsamt eine Überarbeitung des Bauplans und eine Anpassung an heutige Bauweisen. Dabei soll den Bauherren mehr Planungsfreiheit gewährt werden, wobei eine festgelegte Firsthöhe nicht überschritten werden darf. Die Festlegung einer Kniestockhöhe würde zum Beispiel entfallen. Die Änderungen können in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die Gemeinde würde durch das Verfahren entlastet und müsste nicht bei vielen Bauvorhaben über Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans diskutieren. Beschlossen wurde, sich Bebauungspläne anderer Gemeinden anzuschauen und in einer Arbeitsgruppe darüber zu beraten.

Erst Kanalarbeiten, dann die Dorferneuerung 

Für den Grenzgängerplatz wurden die Kanalarbeiten an den günstigsten Bieter, die Fa. SST, Schwarza, für 309 200 Euro vergeben. Die Kanalarbeiten werden vor den Arbeiten der Dorferneuerung erledigt, dafür ist die Gemeinde zuständig. Alle anderen Arbeiten werden vom Amt für Ländliche Entwicklung ausgeschrieben und beauftragt, das sich ebenfalls für die Fa. SST entschieden hat, daher die Betrachtung des "Insgesamt-Preises", der für die Vergabe entscheidend war. Für die Arbeiten innerhalb des Dorferneuerungsprogramms gilt nach wie vor der Fördersatz von 90 Prozent, wie der Bürgermeister anführte.

Bei der überörtlichen Rechnungsprüfung, die im fünfjährigen Turnus vorgenommen wird, wurde im Jahr 2015 bei dem Schuldenstand der Gemeinde ein Übertragungsfehler festgestellt, welcher sich bis in das Jahr 2019 fortsetzt. Es handelt sich um einen Betrag von rund 333 Euro, die entsprechenden Rechenschaftsberichte für die Jahre 2015 bis 2019 wurden korrigiert. Der Gemeinderat nahm das zur Kenntnis.

 
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