Wort gegen Wort stand am Ende eines Verfahrens wegen sexueller Belästigung, das am Bad Neustädter Amtsgericht verhandelt wurde. Angeklagt war ein Busfahrer, der gegenüber einem weiblichen Fahrgast aufdringlich geworden sein soll.
Der Mann hatte das damals 14-jährige Mädchen in Bad Neustadt mitgenommen und soll kurz vor dem Ziel an einem Parkplatz gehalten haben. Während der Busfahrer aussagte, er habe mit der Schülerin eine Zigarette geraucht und sich mit ihr unterhalten, beteuerte die Zeugin, dass er sie gefragt habe, ob sie eine sexuelle Handlung an ihm vornehmen möchte. Außerdem habe sie der deutlich ältere Mann umarmt und einen Kuss gegeben. Einem Polizisten, dem das Mädchen den Vorfall wenige Tage darauf geschildert hatte, erschien die Schilderung glaubwürdig, wie er jetzt bei der Verhandlung bestätigte.
Anschuldigung zurückgewiesen
Der Angeklagte wies alle Anschuldigungen jedoch strikt zurück und verwies auf seinen Leumund und dass es in seiner langen beruflichen Laufbahn noch keinen ähnlichen Vorfall gegeben habe. Ein Zeuge schilderte lediglich, dass er zu einem anderem Zeitpunkt erlebt habe, dass eine junge Frau den Fahrer schon einmal umarmt habe, ohne dabei aber die Hintergründe zu kennen.
Da sich am ersten Verhandlungstag weder Anwalt noch Staatsanwalt ein klares Bild von den Ereignissen machen konnten und der Verteidiger bei dem Mädchen Widersprüche von Aussagen im Polizeiprotokoll und bei der Einvernahme vor Gericht entdeckt hatte - die auch die Richterin bemerkte -, wurde ein zweiter Verhandlungstag angesetzt. Doch auch die Aussage einer Betreuerin der Wohnanlage, in der die Betroffene lebt, lieferte keine wesentlichen weiteren Erkenntnisse.
Letztendlich wurde keiner der Vorwürfe aufrecht erhalten, so dass der Fall mit einem Freispruch endete.