Wie die Polizei Bad Neustadt in ihrem Pressebericht mitteilt, beschwerten sich Anwohner der Bad Neustädter Fußgängerzone zum wiederholten Male über laute Musik und Gegröle aus den Räumlichkeiten eines ehemaligen Imbisses. Vor Ort konnten am Freitag kurz vor Mitternacht zehn Personen bei lauter Musik, lautstarker Unterhaltung und alkoholischen Getränken angetroffen werden. Zur Herstellung der Nachtruhe wurde die Musik ausgestellt und die Fortführung der Party untersagt.
Da der Verantwortliche keine gaststättenrechtliche Erlaubnis besitzt und somit keinerlei alkoholische Getränke an seine Gäste ausschenken darf, erwartet ihn neben einer Anzeige wegen Ruhestörung noch ein weiteres Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Gaststättengesetz.