
Nur schwer zu ertragen waren die Beschreibungen des Beweismaterials, das die Staatsanwaltschaft in einem Verfahren wegen Besitzes und Verbreitung von kinderpornografischen Aufnahmen vorgelegt hat. Die Videos und Fotos zeigen meist Mädchen, aber auch Jungen unter 14 Jahren bei Ausübung verschiedenster sexueller Praktiken mit Erwachsenen, so die Staatsanwältin. Selbst Fotos von etwa Fünfjährigen seien bei dem Mann gefunden worden, der sich nun vor dem Bad Neustädter Amtsgericht zu verantworten hatte. Der verheirateten 40-Jährige aus dem Landkreis soll sich in einem Zeitraum von 2017 bis 2018 insgesamt rund 2200 Dateien mit kinderpornographischem Material beschafft und es auch weitergegeben haben. Das Ganze spielte sich in einer 22-köpfigen Whatsapp-Gruppe ab, in der regelmäßig Bilder ausgetauscht wurden. Die Dateien waren auf PCs und Smartphones des Angeklagten gespeichert.
Der Mann räumte alle Vorwürfe ein und schilderte in einer schriftlichen Einlassung, die der Anwalt des Angeklagten verlas, wie er in die Gruppe gelangt ist. Außerdem berichtete er von einem psychologischen Gutachten, in dem keine pädophilen Neigungen diagnostiziert worden seien.
Angeklagter versuchte, Beweismaterial zu verstecken
Ans Tageslicht kam das Geschehen im Zuge von Ermittlungen der Kriminalpolizei Bochum, schilderten zwei Polizisten, die auch bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten teilgenommen hatten. Kurzzeitig sei bei der Durchsuchung auch körperliche Gewalt angewendet worden, weil der Angeklagte versucht habe, Beweismaterial zu verstecken. Bei dem Vorgang wurde schließlich eine Vielzahl von Speichermedien entdeckt, die das belastende Material enthielten. Indizien, dass auch die Kinder des Angeklagten für die Erstellung pornografischer Aufnahmen eingesetzt wurden, seien aber nicht gefunden worden. Darüber hinaus habe die Kommunikation innerhalb der Chatgruppe weitere Hinweise geliefert, dass der Angeklagte gezielt nach Aufnahmen mit Kindern gesucht habe, schilderten die Ermittler weiter. Die Beschaffung des Gewünschten sei offensichtlich kein Problem gewesen.
Das Gericht verurteilte letztendlich den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 1000 Euro. Weil er strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war, wurde die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesprochen.
Dieses Urteil im Namen des Volkes gesprochen, gleicht einem Freibrief!
noch versuchte Beweismaterial verschwinden zu lassen ist doch Beleg genug dass er sich der Schuldhaftigkeit seines Tuns bewusst war.
Daher ist dieses in meinen Augen milde Urteil nur schwer verständlich.
Wer schützt denn die zukünftigen Opfer, wenn der Täter sich wieder im Internet versorgt?