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Bad Neustadt
Kinderporno-Prozess in Bad Neustadt: Jenseits aller moralischen Grenzen
Um Besitz und Verbreitung kinderpornographischen Materials ging es in einem Gerichtsprozess am Amtsgericht.
Nur schwer zu ertragen waren die Beschreibungen des Beweismaterials in einem Gerichtsprozess in Bad Neustadt.
Foto: Symbolbild dpa | Nur schwer zu ertragen waren die Beschreibungen des Beweismaterials in einem Gerichtsprozess in Bad Neustadt.
Eckhard Heise
 |  aktualisiert: 09.02.2024 09:10 Uhr

Nur schwer zu ertragen waren die Beschreibungen des Beweismaterials, das die Staatsanwaltschaft in einem Verfahren wegen Besitzes und Verbreitung von kinderpornografischen Aufnahmen vorgelegt hat. Die Videos und Fotos zeigen meist Mädchen, aber auch Jungen unter 14 Jahren bei Ausübung verschiedenster sexueller Praktiken mit Erwachsenen, so die Staatsanwältin. Selbst Fotos von etwa Fünfjährigen seien bei dem Mann gefunden worden, der sich nun vor dem Bad Neustädter Amtsgericht zu verantworten hatte. Der verheirateten 40-Jährige aus dem Landkreis soll sich in einem Zeitraum von 2017 bis 2018 insgesamt rund 2200 Dateien mit kinderpornographischem Material beschafft und es auch weitergegeben haben. Das Ganze spielte sich in einer 22-köpfigen Whatsapp-Gruppe ab, in der regelmäßig Bilder ausgetauscht wurden. Die Dateien waren auf PCs und Smartphones des Angeklagten gespeichert.

Der Mann räumte alle Vorwürfe ein und schilderte in einer schriftlichen Einlassung, die der Anwalt des Angeklagten verlas, wie er in die Gruppe gelangt ist. Außerdem berichtete er von einem psychologischen Gutachten, in dem keine pädophilen Neigungen diagnostiziert worden seien.

Angeklagter versuchte, Beweismaterial zu verstecken

Ans Tageslicht kam das Geschehen im Zuge von Ermittlungen der Kriminalpolizei Bochum, schilderten zwei Polizisten, die auch bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten teilgenommen hatten. Kurzzeitig sei bei der Durchsuchung auch körperliche Gewalt angewendet worden, weil der Angeklagte versucht habe, Beweismaterial zu verstecken. Bei dem Vorgang wurde schließlich eine Vielzahl von Speichermedien entdeckt, die das belastende Material enthielten. Indizien, dass auch die Kinder des Angeklagten für die Erstellung pornografischer Aufnahmen eingesetzt wurden, seien aber nicht gefunden worden. Darüber hinaus habe die Kommunikation innerhalb der Chatgruppe weitere Hinweise geliefert, dass der Angeklagte gezielt nach Aufnahmen mit Kindern gesucht habe, schilderten die Ermittler weiter. Die Beschaffung des Gewünschten sei offensichtlich kein Problem gewesen.

Das Gericht verurteilte letztendlich den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 1000 Euro. Weil er strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war, wurde die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesprochen.

 
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  • R. A.
    Recht und Gesetz ist ein zuweilen eine Waage zwischen Unverständnis und Willkür. Diese willkürlich gesetzten Strafen, welche in einer Zeit erarbeitet wurde, in der die Kinderprostitution noch wesentlich weniger verbreitet war als heute, müssen dringenst angepasst werden. Das Unverständnis des geneigten Bürgers sei der Rechtssprechung gewiss. Auch unsere Judikative sollte mal etwas mehr Mut zu härteren Strafen an den Tag legen, den allein der Glaube an unser Rechtssystem geht so manchem Bürger immer mehr ab.
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  • R. S.
    Zwei Jahre auf Bewährung und 1000€ Geldstrafe? Das hat nichts mehr mit Rechtsstaat zu tun. Wer sich an den schwächsten und wehrlosesten unserer Gesellschaft vergreift, muss mit der vollen Härte unseres sogenannten Rechtsstaat bestraft werden!
    Dieses Urteil im Namen des Volkes gesprochen, gleicht einem Freibrief!
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  • R. S.
    Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, hat der Mann sich nicht selbst an Kindern vergriffen, sondern er hat sich Dateien kinderpornographischen Inhalts auf PC und Handy geladen. Ihr flammendes Plädoyer ist deshalb nicht angebracht.
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  • R. S.
    Ob selbst vergriffen oder nicht spielt keine Rolle! Diese Aufnahmen kommen ja irgendwo her. Wer solche Taten verharmlost, ist nicht besser als die Täter!
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  • L. W.
    Dass der Angeklagte

    noch versuchte Beweismaterial verschwinden zu lassen ist doch Beleg genug dass er sich der Schuldhaftigkeit seines Tuns bewusst war.

    Daher ist dieses in meinen Augen milde Urteil nur schwer verständlich.

    Wer schützt denn die zukünftigen Opfer, wenn der Täter sich wieder im Internet versorgt?
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  • J. B.
    Auf Bewährung....nur sehr schwer zu ertragen, wenn jemand Steuern hinterzieht wandert er ein für Jahre.....ist das gerecht?
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