
Zumeist mit gesenktem Kopf verfolgte der Anklagte die Verhandlung am Amtsgericht in Bad Neustadt. Der Vorwurf wog auch schwer: Wegen fahrlässiger Tötung musste sich der 44-Jährige verantworten. Wie es zu dem Ereignis kam, bei dem ein Freund des Beschuldigten ums Leben kam, konnte der Prozess jedoch nicht klären.
Im Juni vergangenen Jahres musste die Feuerwehr zu einem Unfall auf der Straße zwischen Wollbach und Lebenhan ausrücken.Im Bereich einer Kurve entdeckten die Floriansjünger ein auf dem Dach liegendes Fahrzeug. Im Inneren zwei Männer. Der Fahrer war ansprechbar und konnte ebenso wie der Beifahrer geborgen werden, der jedoch wenig später starb.
Ungeklärte Vorgeschichte
Festgestellt wurde, dass der Fahrer in der Kurve die Kontrolle über den Pkw verloren hatte. Zum Unfallzeitpunkt hatte der Mann etwa zwei Promille Alkohol im Blut. Die Vorgeschichte zu dem Unfall konnte jedoch nicht genau geklärt werden.
Der Mann war mit seiner Ehefrau bei dem späteren Opfer und dessen Familie zu Besuch. Die Ehepaare haben verwandtschaftliche Beziehungen und besuchten sich öfters gegenseitig. Es sei ein geselliger Abend gewesen, dem Alkohol sei kräftig zugesprochen worden, wie der Angeklagte schilderte. Später begaben sich die beiden Männer nach draußen und unterhielten sich dort zunächst, stiegen dann aber in das Auto des Opfers und fuhren davon - vielleicht um es vorzuführen, weil es sich um ein relativ neues Fahrzeug handelte, wie die Ehefrau des Angeklagten vermutete. Einen Grund für die Fahrt habe es jedenfalls nicht gegeben, zumindest kann sich auch der Angeklagte nicht daran erinnern. Kurze Zeit später habe sie dann bereits die Sirene gehört, erinnert sich die Frau unter Tränen.
Mehrfach bei der Familie entschuldigt
Der Angeklagte, der sich mehrfach bei der Familie entschuldigte und auch schon Schadensersatzzahlungen leistet, war selbst eine Woche im Krankenhaus. Im Urteilsspruch folgte die Richterin dem Antrag des Staatsanwalts, der ein halbes Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung forderte. Darüber hinaus wird der Führerschein noch weitere neun Monate einbehalten und der Mann muss eine Geldauflage von 4000 Euro entrichten.