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Aufgeschlossen: Sich Urlaub erlauben
Redaktion
 |  aktualisiert: 26.04.2023 20:27 Uhr

Liebe Leserin, lieber Leser, bei Wikipedia (de.wikipedia.org/wiki/Urlaub) findet man folgende Definition zu Urlaub:

Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter, Soldat oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären.

Selbstständige dagegen können Urlaub nach eigenem Ermessen nehmen. ... Vor allem Kleinunternehmer gönnen sich daher oft zu wenig oder gar keinen Urlaub.

Sprachgeschichtlich geht der Begriff Urlaub auf das alt- und mittelhochdeutsche Substantiv urloup zurück, das zunächst ganz allgemein „Erlaubnis“ bedeutete. In der höfischen Sprache der mittelhochdeutschen Zeit bezeichnete es dann die Erlaubnis wegzugehen. …

Später wandelte sich die Bedeutung: Urlaub wurde als „offizielle vorübergehende Freistellung von einem Dienstverhältnis“ verstanden, allgemeiner dann als „dienst- oder arbeitsfreie Tage, die der Erholung dienen“ – soweit Wikipedia –

Die Zeit des Menschen besteht nicht nur aus Arbeitszeit. Es sind auch freie Tage und freie Stunden wichtig. Auch wenn sie jetzt nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, sollten sie sich immer wieder solche freie Zeit gönnen. Es ist wichtig, dass die Seele baumeln kann. Nehmen Sie sich Zeit für schöne Musik, für ein gutes Buch, für Dinge, die Ihnen Spaß machen.

Erlauben Sie sich also Urlaub, dann wird man auch gerne wieder die Zeit der Arbeit auf sich nehmen. In diesem Sinne schönen Urlaub.

Karl Feser,

Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft Grabfeldbrücke

 
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Definitionen
Karl Feser
Mittelhochdeutsch
Substantive
Urlaub und Ferien
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