Im Sommer beschlossen die Verbandsräte der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen, die Aufgaben des bisherigen Standesamtes Fladungen zum 1. Januar 2021 an die Verwaltungsgemeinschaft Ostheim zu übertragen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zu erarbeiten und dem Gremium zur Beschlussfassung vorzulegen.
Über diesen Vertrag berieten die Verbandsräte in der jüngsten Sitzung. Der Vertragsentwurf sieht, wie vorberaten, 1,98 Euro pro Einwohner und Jahr als Standesamtsumlage vor. Hinzu kommen Einmalzahlungen, abhängig von Tariferhöhungen. Diese Zahlungen habe die Verwaltungsgemeinschaft Fladungen, unabhängig davon, wie viele Beurkundungen vorzunehmen sind, zu leisten, erklärte Vorsitzender Michael Schnupp.
Diskussion um Zuständigkeitsbereich
Für Diskussion sorgte der Passus über die Zuständigkeitsbereiche der Bürgermeister bei Eheschließungen. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass die Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen nur in ihrem Bereichen Eheschließungen in den dafür gewidmeten Räumen vornehmen können. Nordheims Bürgermeister Thomas Fischer ist mit dieser Regelung nicht einverstanden. "Ich bin damit unzufrieden", betonte er. Wenn die beiden Verwaltungsgemeinschaften künftig ein Standesamtsbezirk sein werden, sollten auch die Bürgermeister in allen gewidmeten Räumen beider Verwaltungsgemeinschaften Ehen schließen können. Konkret bezog er sich auf die Lichtenburg in Ostheim. "Wir sollten uns nicht ausschließen lassen", betonte Fischer. Auch Hausens Bürgermeister Fridolin Link unterstützte diesen Wunsch.
Fladungens Bürgermeister Michael Schnupp wurde beauftragt, mit seinem Amtskollegen in Ostheim die Thematik zu klären. Auf Vorschlag der Geschäftsstellenleiterin Anke Bauer wurde der Vertrag dahingehend abgeändert, dass die Bürgermeister als Ehestandsbeamte in allen gewidmeten Räumen des neuen Standesamtsbezirks Trauungen vornehmen können. Mit einer Gegenstimme wurde der Übertragung des Standesamtes und der Vereinbarung zugestimmt.
Bevölkerung umfassend informieren
Agathe Heuser-Panten befürchtet, dass die Bürger wenig Verständnis für diese Entscheidung haben werden und bat um eine umfassende Information der Bevölkerung, welche Aufgaben künftig in Ostheim erledigt werden und was sie in Fladungen noch erledigen können. Beispielsweise bleiben die Zuständigkeiten für den Bereich Pass- und Meldewesen als auch die Friedhofsverwaltung von der Aufgabenübertragung unberührt. Den Bürgern müssten zudem die finanziellen Vorteile aufgezeigt werden, die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Fladungen von dieser Entscheidung haben.
Bürgermeister Schnupp informierte die Verbandsräte, dass die Bevölkerung die Räume der Verwaltungsgemeinschaft nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung betreten darf. Auch müssen in den Räumen Masken getragen werden. Derzeit werde versucht, eine räumliche Trennung der Angestellten zu ermöglichen, so dass im Falle einer Corona-Infektion die Verwaltungsgeschäfte dennoch aufrecht erhalten werden können. Schnupp sprach von einem Spagat zwischen notwendigem Austausch und sinnvoller räumlicher Trennung.