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Bad Neustadt
Auf der Suche nach zusätzlichen Gebieten für die Windkraft
Der Regionalplan Main-Rhön strebt eine breit diversifizierte Energieversorgung an.
Foto: Regina Vossenkaul | Der Regionalplan Main-Rhön strebt eine breit diversifizierte Energieversorgung an.
Regina Vossenkaul
Regina Vossenkaul
 |  aktualisiert: 13.11.2023 02:49 Uhr

Auf der Suche nach möglichen Erweiterungen der für die Windkraft geeigneten Flächen ist der Landkreis Rhön-Grabfeld zurzeit unterwegs. Der Regionalplan, mit vielen Updates aktuell gültig, wurde seit dem Jahr 2005 fortgeschrieben und legt die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung der Region fest.

"Main-Rhön" umfasst die vier Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt (mit den jeweils kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden) und die kreisfreie Stadt Schweinfurt. Die Redaktion hat die Handlungs-Felder "Energie" und "Nutzung der erneuerbaren Energien" durchleuchtet. 

"In allen Teilräumen der Region ist eine sichere, kostengünstige, umweltschonende sowie nach Energieträgern breit diversifizierte Energieversorgung anzustreben", heißt es dort. Die Energieversorgung der Region soll möglichst umweltfreundlich ausgerichtet und verstärkt auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden.

Beim Bau von Leitungen soll auf eine Bündelung von Trassen unter größtmöglicher Schonung der Landschaft hingewirkt werden. Landschaftlich besonders empfindliche Gebiete der Region sollen grundsätzlich von beeinträchtigenden Energieleitungen freigehalten werden.

Regional erzeugte Ressourcen nutzen

Die Möglichkeiten der Fernwärmeversorgung sollte, insbesondere im Verdichtungsraum Schweinfurt 1, verstärkt genutzt werden. Den Möglichkeiten der Nahwärmeversorgung aus industrieller und gewerblicher Abwärme kommt ebenfalls besondere Bedeutung zu.

Bedarfsgerecht und umweltschonend soll die Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung durchgeführt werden. Dabei gilt es insbesondere, regional erzeugte Ressourcen zu nutzen.

Zur Windkraft heißt es: Bei der Errichtung überörtlich raumbedeutsamer Windkraftanlagen soll durch eine vorausschauende Standortplanung vor allem darauf geachtet werden, dass unzumutbare Belästigungen der Bevölkerung durch optische und akustische Einwirkungen der Windkraftanlagen vermieden werden und dass der Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion der Landschaft sowie Bau- und Bodendenkmäler nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Windparks statt Einzelanlagen

Windkraftanlagen sollen möglichst in Windparks errichtet werden, Einzelanlagenstandorte vermieden werden. Sie sind in der Regel in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraftnutzung bereits empfohlen worden und können jetzt erweitert werden. Drei Windkraftanlagen sind in den letzten Jahren errichtet worden: der Windpark Streu und Saale, der Windpark Wülfershausen und der Windpark Großbardorf/Sulzfeld.

Die Bildung einer Energiegenossenschaft, die damit in der Kommune die Verantwortung übernehmen würde, wäre ideal. Dazu braucht man aber interessierte Leute und die nötige Infrastruktur. Oft müssen Umspannwerke gebaut werden und die Investoren fragen sich, ob sich das lohnt oder nicht. Theoretisch kann ein beliebiger Investor in einem Vorranggebiet bauen. 

 
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  • Gerhard Zwierlein
    MP vom 25.12.2022: G. Fischer: " ...Landrat Thomas Habermann spricht sich weiter gegen Windräder in den Höhenlagen der Rhön aus..."

    Auf der Suche nach zusätzlichen Gebieten für die Windkraft
    Man kann die ganze Rhön mit Windrädern voll stellen. Da oben bläst der Wind kräftiger als im Tiefland. Dort auf den Kuppen wohnt kein Mensch, der gestört würde. Es werden Windräder in Wäldern aufgestellt, in denen nur halb soviel Wind weht. Warum steht westlich von Saale und Streu kein Windrad, obwohl das Gebiet weitaus windhöffiger ist als der Rest des Landkreises ? Hier mal den Landrat fragen. Er ist der Grund ! Woanders Dabei könnte man auf den lupinenverseuchten Kuppen ohne Wald zu vernichten Windräder hinstellen. Abwägen ist angesagt: Wald und Mensch belästigen oder Wolf und Birkhuhn. Die Welt hat sich verändert, die Voraussetzungen haben sich geändert, das Naturschutzgesetz wurde geändert §§ 26BNatSchG i.V.m. §2 WindBG: Sagt das mal jemand dem Landrat -Gebiete ausweisen wo Wind weht!
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  • Gerhard Zwierlein
    man kann die ganze Rhön mit Windrädern voll stellen. Da oben bläst der Wind wesentlich kräftiger als im Tiefland. Dort auf den Kuppen wohnt kein Mensch, der gestört würde. Es werden Windräder in Wäldern aufgestellt, in denen nur halb soviel Wind weht. Warum steht westlich von Saale und Streu kein Windrad, obwohl das Gebiet weitaus windhöffiger ist als der Rest des Landkreises ? Hier mal den Landrat fragen. Er ist der Grund. Dabei könnte man auf den lupinenverseuchten Kuppen ohne Wald zu vernichten Windräder hinstellen. Abwägen ist angesagt: Wald und Mensch belästigen oder Wolf und Birkhuhn.
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