
Die Kindertageseinrichtung in Nordheim wird als öffentliche Einrichtung betrieben. Deshalb sind die Nutzungsgebühren gemäß den Regelungen der Abgabenordnung kostendeckend zu kalkulieren, wie Bürgermeister Thomas Fischer dem Gemeinderat vor der Sommerpause eröffnete. Dies gilt sowohl für die reine Betreuung als auch für die Verpflegung innerhalb der Kita.
Erstmals wurde Mitte 2023 im Zuge der Übernahme der Trägerschaft über die Höhe der Benutzungs- und Verpflegungsgebühren beraten und beschlossen. Da sämtliche Werte aus damals vorliegenden Defizitabrechnungen des vormaligen Trägers wenig aussagekräftig waren, nahm man zunächst eine Äquivalenzziffernkalkulation vor und begrenzte den Kalkulationszeitraum auf ein Jahr. Sowohl Benutzungsgebühren als auch Verpflegungsgebühren mussten nun neu und kostendeckend kalkuliert werden.
Mehrbelastung von 60 Euro pro Kind und Monat
Die Betreuungsgebühren steigen laut Beschluss ab dem 1. September 2024 um 30 Euro je Kind und Monat an. Zugleich müssen auch die Verpflegungsgebühren um 30 Euro monatlich angehoben werden. Insgesamt ergibt sich mit Beginn des neuen Kindergartenjahres eine Mehrbelastung von 60 Euro pro Kind und Monat für den Besuch der Einrichtung, da die Teilnahme an der Mittagsverpflegung verpflichtend geregelt ist. Kinderreiche Familien werden entsprechend höher belastet. Der Gemeinde Nordheim als Träger ist die Umsetzung des Konzeptes (gesunde, regionale, altersgerechte und nachhaltige Ernährung) wichtig.
Im Hinblick auf die demografische Entwicklung und die immer schlechter werdende Ernährung und Verpflegung der Kinder, aber auch um die Fortführung des derzeitigen Konzeptes weiterhin zu gewährleisten, sollte die Gemeinde Nordheim sowohl den Besuch der Einrichtung als auch die Verpflegung fördern, relativierte Thomas Fischer. Sein Fazit: "Kinderbetreuung darf nicht aus finanziellen Gründen scheitern." Er schlug deshalb vor, die unumgängliche Erhöhung abzufangen, indem Familien mit Hauptwohnsitz innerhalb der Gemeinde einen monatlichen Beitragszuschuss von 20 Euro pro Kind erhalten. Außerdem werden die Verpflegungsgebühren zusätzlich mit monatlich 30 Euro bezuschusst. Voraussetzung: Das Kind muss die Kita an mindestens zwölf Monaten im Kindergartenjahr besuchen.
Herrenlose Koffer symbolisieren das Verschwinden
Die Gedenkstätte "DenkOrt Deportationen 1941-1944" vor dem Würzburger Hauptbahnhof erinnert an Jüdinnen und Juden aus Unterfranken, die unter dem NS-Regime deportiert wurden. Jede Kommune mit einer jüdischen Kultusgemeinde im Jahr 1932/33 sollte am DenkOrt beteiligt werden. Seit 2020 ist die Gedenkstätte fertiggestellt, Gepäckstücke repräsentieren 58 jüdische Gemeinden und Wohnorte. Im Juni 2025 soll das Projekt mit Gepäckstücken der restlichen Gemeinden – darunter auch Nordheim – abgeschlossen sein.
Herrenlose Koffer symbolisieren das Verschwinden jüdischer Bürgerinnen und Bürger und stellen eine Verbindung zu deren Herkunftskommunen her. Jedes Gepäckstück wird doppelt gefertigt: Ein Exponat für den DenkOrt, sein Pendant verbleibt als Mahnmal innerhalb der Herkunftsgemeinde. Die Kommunen können und sollen jene Gepäckstücke selber kreieren. Seitens der Verwaltung und der Kreisheimatpflegerin Sabine Fechter gab es bereits Gespräche mit Künstlern. Als Standort bietet sich der Platz vor dem Bahnhof an, informierte Fischer das Ratsgremium.
Der jetzige Anhänger des Bauhofs kommt altersbedingt nicht mehr durch den TÜV. Mehrere Angebote wurden eingeholt, die Volker Landgraf GmbH aus Ostheim erhielt als günstiger Anbieter (rund 13.800 Euro brutto) den Zuschlag.
Die Gemeinde hat für den Kindergarten einen Kinderbus angeschafft. Der Elternbeirat gab dankenswerterweise eine Spende von 2000 Euro dazu.
Gemeinderätin Susanne Petzold teilte mit, dass das Tretbecken wegen Schlamm und großer Steine unbegehbar sei. Deshalb regte sie an, das Becken zu pflastern.