Der eine oder andere hat vielleicht schon die Bagger und den Erdaushub an der B 279 bei Großeibstadt entdeckt. Der Grund dafür sind Voruntersuchungen des Landesamtes für Denkmalpflege Schloss Seehof Bamberg. Bereits in den 1980er Jahren wurden zwischen Aubstadt und Großeibstadt eine große Anzahl von Gräbern aus der Keltenzeit und Siedlungen frei gelegt. Darauf verwies Bürgermeister Gerd Jäger bei der Zusammenkunft des Gemeinderates. Natürlich hofft man, dass nichts oder nur wenig gefunden wird, da dies zunächst einen Baustopp bedeutet und Kosten für eventuelle Ausgrabungen und Sicherungen auf die Kommune zukommen.
Voruntersuchungen dauern rund einen Monat
Ein Bagger hat mittlerweile einen ersten Streifen frei gelegt und zwar in einer Tiefe von bis zu 50 Zentimetern. Diese Voruntersuchungen werden wohl rund einen Monat in Anspruch nehmen, sagte das Ortsoberhaupt. Falls archäologische Funde gemacht werden, sollen diese kartiert und freigelegt werden. Auf eine andere, nicht so kostenintensive Maßnahme verwies Gerd Jäger ebenfalls. Die Baumaßnahmen am Kindergarten Kleineibstadt haben begonnen. Aktuell werden Vorbereitungen zur Aufstellung der Container durchgeführt. Die Container sollen bis zum 15.Mai gestellt sein.
Bei der Sitzung gab es außerdem Informationen zum neuen Ratsinformationssystem "RIS". Das stellte die Geschäftsstellenleiterin der Verwaltungsgemeinschaft Saal, Heiderose Wilde, dem Gremium im Livebetrieb vor. Der Gemeinderat sprach sich anschließend dafür aus, dass in Zukunft die Einladungen zur Gemeinderatssitzung über dieses System in elektronischer Form erfolgt, um die Rechtssicherheit des Ladungsprozesses sicherzustellen. Parallel dazu wird für eine Übergangsfrist, auf Wunsch, auch eine Einladung in Papierform zur Verfügung gestellt.
Thema Photovoltaikanlagen
Bürgermeister Jäger stellt dann den Antrag, den Tagesordnungspunkt "Änderung des Grundsatzbeschlusses über die Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Gemeinde" aus dem nichtöffentlichen Teil in die öffentliche Sitzung zu nehmen. Der Grund dafür war, dass der Beschluss 2021 ebenfalls in einer öffentlichen Sitzung zustande kam. Konkret geht es um einen Vermerk, der besagt, dass "die Gesamtfläche aller Freiflächenphotovoltaikanlagen je Gemarkung auf maximal fünf Hektar festgelegt wird".
Nun bestand die Möglichkeit die Gesamtfläche aller Freiflächenphotovoltaikanlagen je Gemarkung auf maximal 8,5 Hektar zu ändern. Beschlossen hat das Gremium, den Grundsatzbeschluss in seiner ursprünglichen Form vom 25. Juni.2021 zu belassen. Für künftige Anfragen wird es eine separate Beschlussfassung des Gremiums über eventuelle Abweichungen und Ausnahmen im Einzelfall geben.