Fast auf den Tag genau für ein Jahr war ein Teil des Rathauses von Unsleben zu einer Apotheke umfunktioniert worden. Am 2. Juni sollte eigentlich der Betrieb in den Räumlichkeiten aufgenommen werden, die bisher die Apotheke beherbergt hatte, wird er aber nicht. Wegen eines fehlenden Telefonanschlusses kann der Umzug nicht vollständig vorgenommen werden, sagt Apothekerin Elke Schenker und wirft der Gemeinde Versäumnisse vor, die Bürgermeister Michael Gottwald jedoch energisch abstreitet.
So lange sollte das Provisorium eigentlich nicht dauern. Die Räume im Rathaus waren vor einem Jahr bezogen worden, weil die eigentliche Apotheke nicht zur Verfügung gestanden hatte. Erst zum Anfang dieses Jahres endete der reguläre Mietvertrag mit dem bisherigen Betreiber. Doch zwischenzeitlich erkrankte die Nachfolgerin und sah sich außer Stande, den Umzug zu realisieren. Die Gemeinde verlängerte daraufhin mehrfach den Mietvertrag für das Rathaus, doch zum 1. Juni lief eine Ausnahmegenehmigung für die behelfsmäßige Unterbringung endgültig aus, wie auch schon der Bürgermeister in einer Gemeinderatssitzung im Frühjahr bekanntgegeben hatte.
Keine Betriebserlaubnis ohne Telefonanschluss
Der Umzug sollte über Pfingsten stattfinden, ist aber nur zu einem Teil vollzogen worden, weil kein Telefonanschluss vorhanden ist, wie die Apothekerin schildert. Ohne Telefon erhalte sie jedoch vom Pharmazierat keine Betriebserlaubnis. Nach ihrer Ansicht sei für das Fehlen des Anschlusses die Gemeinde verantwortlich.
Der Bürgermeister wies den Vorwurf jedoch deutlich zurück und verwies vielmehr auf das mehrfache Entgegenkommen der Gemeinde, die natürlich stark an dem Betrieb einer Apotheke interessiert sei. Ein Anschluss sei vorhanden, um die Freischaltung hätte sich die Mieterin selbst kümmern müssen, was zu spät der Fall gewesen sei.
Die künftige Betreiberin teilte nun mit, dass ihr von der Telekom der 10. Juni als Termin für das Herstellen des Anschlusses genannt worden sei. Danach erfolge die Abnahme, so dass sie hofft, vielleicht noch an diesem Tag oder am darauf folgenden Tag die Apotheke öffnen zu können.