Im Internet häufen sich derzeit die Meldungen über Schüler, die aufgrund der Maskenpflicht kollabiert oder gar gestorben seien. Erst vor kurzem verbreitete sich im Netz die Nachricht von einem angeblich wegen der Maske kollabierten sechsjährigen Mädchen in Schweinfurt. Eine Leserin dieser Zeitung kommentierte nun unter einem Facebook-Beitrag, ein Kind sei auf der Hinfahrt zum Bad Neustädter Schulkomplex Realschule/Mittelschule am Montagmorgen im Bus ohnmächtig geworden. Das Kind sei mit einem Krankentransport abgeholt worden. Die Kinder der Leserin seien Augenzeugen gewesen und hätten ihr dies berichtet.
Leitstelle verweist auf den Datenschutz
Eine Anfrage der Redaktion bei der Integrierten Leitstelle Schweinfurt (ILS) ergibt, dass der Stelle kein derartiger Einsatz bekannt ist. "Es gab am Montagmorgen zwar Einsätze in Bad Neustadt. In keinem dieser Fälle lässt sich allerdings darauf schließen, dass ein Kind aufgrund einer Maske kollabierte", so stellvertretender Dienststellenleiter Klaus Wörner. Auf Nachfrage, ob es einen Einsatz im Zusammenhang mit einem Schulbus gegeben habe, verweist er auf den Datenschutz. Aufgrund dessen könne er generell zu Einsätzen keine detaillierte Auskunft geben.
Jörg Geier vom Landratsamt Rhön-Grabfeld berichtet von einem Fall am Montag, bei welchem der Fahrer eines Münnerstädter Busunternehmens auf dem Weg zum Bad Neustädter Schulberg einen Notarzt rief. "Der Grund war, dass der Busfahrer auf gesundheitliche Probleme einer Realschülerin aufmerksam wurde, die – natürlich mit Maske – im Bus saß. Die genauen Gründe für die gesundheitlichen Beschwerden sind uns nicht bekannt. Auf die Maskenpflicht führen wir diesen Fall aber nicht zurück, denn die Schülerin war schon am Freitag krank und ging deshalb früher von der Schule nach Hause", so Geier. Das Mädchen habe am Montag dennoch im Bus gesessen, offenbar immer noch nicht wieder ganz gesund. Dies sei dann wohl auch der Grund gewesen, weshalb ein Notarzt hinzugezogen werden musste.
Die Schulleitung der Werner-von-Siemens-Realschule war trotz mehrfacher Nachfrage dieser Redaktion aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu einer Stellungnahme zu dem Fall bereit.
Diesbezüglich -Wochenblatt- vom 29.04.2020
Corona-Pandemie
"Corona-Schutz: Wenn die Maske eher schadet"
Textauszug: Oberarzt E. Bölke, Universitätsklinikum Düsseldorf bezieht Stellung:
-Bei Menschen mit eingeschränkter Lungenfunkion ist das Tragen nicht sinnvoll.
Bei Anstrengung besteht die Gefahr einer Hyperkapnie, also eines erhöhten Anteils an Kohlendioxid (C02) im Blut. Das C02 kann aufgrund des erhöhten Luftwiderstandes in der Maske nicht richtig abgeatmet werden. In der Folge sinkt der pH-Wert im Blut, das Blut übersäuert. Erste Symptome sind Kopfschmerzen, Schwindel, Hautrötungen, Muskelzucken oder Herzstolpern. Im fortgeschrittenen Stadium können Panik, Krampfanfälle und Bewusstseinsstörungen auftreten....
Näheres über genanntes Wochenblatt
Wo liegt nun die politischen Order von ganz "oben": Pflicht zum Maskentragen
in der Verhältnismäßigkeit zum Allgemeiwohl / Grundgesetz?
Es steht weiter zur Diskussion -Körperverletzung im Amt gem. § 340 StGB; incl. Regressforderungen -JA- oder -NEIN-?
Steht möglicherweise -Körperverletzung im Amt- gem. § 340 Strafgesetzbuch StGB
in Verbindung mit Grundgesetzverletzung gem. Artikel - 2- (Persönliche Freiheitsrechte)
Absatz (2): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...
im Raum: -JA- oder -NEIN-?
Diesbezüglich seinerseits noch Warnmeldung
-BR24- vom 27.03.2020
"Europol warnt: Verbrecher nutzen Corona-Krise"
-Millionen gefälschte Medikamente sichergestellt
-34.000 gefälschte Masken sichergestellt....
Näheres:
www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/europol-warnt-verbrecher-nutzen-corona-krise,RuPkbUe
PS: wegen Maskengesundheitsgefahren hat "radfahrer" am 07.10.2020 auf seine
Sitzung -Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Kultur und Tourismus- verzichtet
und dortige Behörde als auch Mitbürger unterrichtet...
Näheres über LRA Bad NES; es liegt Alles vor