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Bad Neustadt
Ärger: Uneinsichtiger Vater verbrennt den Müll des Sohnes im Wald
Plastikabfälle aus der Landwirtschaft können problemlos an Wertstoffhöfen abgegeben werden.  Keinesfalls darf man sie im Wald verbrennen. 
Foto: Symbolfoto Gerd Landgraf | Plastikabfälle aus der Landwirtschaft können problemlos an Wertstoffhöfen abgegeben werden.  Keinesfalls darf man sie im Wald verbrennen. 
Marion Eckert
 |  aktualisiert: 09.02.2024 12:05 Uhr

Es war ein übler Geruch, über den sich eine aufmerksame Landkreisbewohnerin dieser Tage bei einem Spaziergang in der Umgebung ihres Wohnortes wunderte. Der Gestank stieg aus einem nahegelegenen Waldstück auf. Die Frau ging der Sache auf den Grund und überraschte einen älteren Herrn, der gerade dabei war,  Kunststoffabfälle - offensichtlich aus der Landwirtschaft - zu verbrennen. Wie sie dieser Redaktion berichtete habe sie den Mann empört auf dieses Umweltvergehen aufmerksam gemacht, sei aber von ihm abgekanzelt worden. Sie möge sich nicht so aufregen.

Gemeinsam mit ihrem Partner kehrte sie später zu der Stelle im Wald zurück, fertigte Beweisfotos an und nahm verschmorte Reste an sich. Das Paar wandte sich nicht nur an diese Redaktion, sondern auch an die Polizei Bad Neustadt, das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Ortsoberhaupt der betroffenen Gemeinde. „Wir wollen, dass der Blödsinn aufhört“, betonten beide. Dieses Verbrennen von Kunststoffabfällen sei „geübte Praxis“ eines landwirtschaftlichen Betriebes im Ort. Bereits vor einigen Monaten sei wegen des gleichen Deliktes Anzeige erstattet worden.

Andere Auffassung von Ordnung

Nachfragen ergaben, dass die Vorwürfe, die vor Ort für reichlich Diskussionen sorgten, einerseits zutreffen waren, es sich andererseits offensichtlich um ein innerfamiliäres Problem handelt. Weshalb an dieser Stelle der Ort und die Betroffenen anonymisiert werden,  um den Betriebsinhaber nicht für etwas an den Pranger zu stellen, was der Vater gemacht hat.

So wusste der Betriebsinhaber zum Zeitpunkt des Anrufes dieser Redaktion wohl noch gar nicht, dass der Vater eigenmächtig Kunststoffmaterial verbrannt hatte. „Das geschah weder in meinem Auftrag,  noch ist es in meinem Sinne“, erklärte er daraufhin. „Unser Betrieb hat das gar nicht nötig. Wir entsorgen unsere Kunststoffabfälle ordnungsgemäß und zahlen auch dafür.“

Wie der Landwirt erläuterte habe der Vater eine andere Auffassung von Ordnung und seiner alten Gewohnheit entsprechend aufräumen wollen. Dass dies nicht zum ersten Mal vorgefallen sei, räumte er ein. Mehrfach habe er den Senior schon auf diesen Umweltfrevel aufmerksam gemacht und ihn gebeten dies zu unterlassen. „Mein Vater ist ein eigenständiger Mensch, ich kann ihn nicht an die Kette legen“.

Mit der Polizei zum Ort des Geschehens 

Nachdem er von der Aktion des Vaters erfahren hatte, sei er gemeinsam mit der Polizei zum Ort des Geschehens und habe aufgeräumt, damit keine Plastikreste im Wald bleiben, berichtete er dieser Redaktion. Auch habe er mit seinem Vater gesprochen und ihm deutlich klargemacht, dass es in der heutigen Zeit nicht mehr möglich sei, Abfälle durch Verbrennen im Wald zu entsorgen. „Mein Vater hat verstanden, dass diese Zeiten vorbei sind. Es wird nicht mehr vorkommen.“

Die Polizei Bad Neustadt führte die Ermittlungen in enger Abstimmung mit dem Umweltamt des Landkreises Rhön-Grabfeld. Dessen Leiterin, Doris Dellert, bezeichnete das Vorkommnis als „Einzelfall“. Der Landkreis Rhön-Grabfeld biete sehr gute Möglichkeiten der Abfallentsorgung. Niemand habe es mehr nötig Abfall, welcher Art auch immer, im Wald zu verbrennen.

Einfach anrufen

Der Bereichsleiter Landwirtschaft vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stefan Fella, war bereits über den Vorfall informiert. Auch er sieht ihn als betrüblichen Einzelfall. Von Amtsseite werde dennoch das Gespräch gesucht. Auch aus dem zuständigen Rathaus war zu hören, dass man bereits mit dem Betriebsinhaber gesprochen und die dringende Bitte ausgesprochen habe, dass diese Aktivitäten des Seniors unterbleiben müssten. Die Anzeige sei berechtigterweise erfolgt. Recht und Gesetz gelte für jeden in der gleichen Weise. „Ich stehe für Gleichbehandlung. Gesetzesverstöße sind zu ahnden. Das betrifft das unangemeldete Feuer im Wald wie auch das Verbrennen von Plastik“, so der Bürgermeister.

Das Ortsoberhaupt betonte die besondere Schutzwürdigkeit des Biosphärenreservates als Lebensraum für Mensch und Tier, möchte aber auch, dass dieser Vorfall von allen Bürgern zum Anlass genommen wird, über eigenes Verhalten nachzudenken. „Wer etwas zu verbrennen hat, muss es bei der Gemeinde oder beim Forstamt anmelden. Wer größere Mengen an Kunststoff zu entsorgen hat, braucht nur am Wertstoffhof anzurufen.“ Das bestätigt auch Gerald Roßhirt, Leiter der Kommunalen Abfallwirtschaft. „Wer etwas zu entsorgen hat und nicht weiß, wohin damit, kann sich jederzeit bei uns melden. Die Abfallberatung läuft auch über uns.“

 
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  • cg.holzheimer@gmx.de
    Das glaubt doch kein Mensch.
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