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Willmars
Abgaben, die sich zum 1. Januar in Willmars ändern: Abwasser- und Niederschlagsgebühr neu festgelegt
Nach der Grundsteuerreform hat auch Willmars die Hebesätze neu festgelegt.
Foto: Jens Büttner/dpa | Nach der Grundsteuerreform hat auch Willmars die Hebesätze neu festgelegt.
Eckhard Heise
 |  aktualisiert: 18.10.2024 14:03 Uhr

Wie alle bayerischen Kommunen ist auch Willmars aufgefordert, nach der Grundsteuerreform die Hebesätze für die Grundsteuer A und B anzupassen. Die Gelegenheit könnte leicht dazu genutzt werden, die Einkünfte deutlich zu verbessern – etwa wenn die bisherigen Sätze angewendet werden. Doch auch in Willmars hielten sich die Mandatsträger an das Gebot, die Neufestlegung möglichst aufkommensneutral zu gestalten.

Die Hebesätze liegen in Willmars sowohl bei der Grundsteuer A wie bei B bei 420 Prozent. Würden diese Zahlen nach Neuberechnung der Messbeträge angewendet werden, könnte die Gemeinde teilweise mehr als eine Verdoppelung der Einnahmen erzielen. Doch die Volksvertreter sprachen sich für eine moderatere Vorgehensweise aus. So wurde der neue Hebesatz bei der Grundsteuer A auf 240 Prozent und bei Grundsteuer B auf 170 Prozent festgesetzt.

Auch bei den Abwassergebühren tritt in Willmars eine Neuregelung in Kraft. Durch Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und der Vereinheitlichung der Erhebung in der gesamten Gemeinde waren Neuregelungen notwendig geworden. Zwar lagen die Zahlen in den Ortsteilen schon nah beieinander – in Willmars und Völkershausen lag die Gebühr bei 3,56 Euro je Kubikmeter, in Filke bei 3,59 Euro -, doch künftig werden nun einheitlich 3,11 Euro verlangt. Die neue Niederschlagsgebühr liegt bei 11 Cent je Kubikmeter. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

 
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