Die Stadtbibliothek Bad Neustadt macht Nichtlesern ein Angebot: Sie können auch während des Lockdowns einen Bibliotheksausweis beantragen. Das geht so: Wer Leser der Stadtbibliothek werden will oder die franken-onleine nutzen möchte, schickt per E-Mail oder per Post eine Kopie des gültigen Personalausweises. Interessierte erhalten dann eine Antwort, in der alle Formalitäten geklärt werden. Dieser Service gilt laut einer Pressemitteilung für die Bewohner des Landkreises Rhön-Grabfeld.
Darüber hinaus verweist Leiterin Claudia Scheler auf den Abholservice in der Stadtbibliothek: Leserinnen und Leser können per E-Mail oder per Telefon verfügbare Medien reservieren. Über den OPAC-Katalog der Bibliothek (www.stadtbibliothek-nes.de) kann recherchiert werden, ob das gewünschte Medium verfügbar ist. Nur nicht entliehene Medien können reserviert werden. Maximal werden drei Medien zurückgelegt. Reservierungen können Montag, Dienstag und Donnerstag von 10 bis 16 Uhr per E-Mail: stadtbibliothek@bad-neustadt.de oder telefonisch unter (09771) 9106161 erfolgen. Abgeholt werden können die Medien nur nach vorheriger Terminvereinbarung am Mittwoch und Freitag von 13 bis 17 Uhr.