Die Gemeinde Aubstadt hatte sich 2019 für das Projekt "Wir jagen Funklöcher" der Telekom beworben und auch eine Zusage für einen Mobilfunkmast bekommen. Interne Diskussionen des Gemeinderates haben nun zwei wesentliche Kriterien festgelegt, welche die Gemeinde an einen Mobilfunkmasten auf ihrer Gemarkung stellt. Erstens: Ein Mobilfunkmast darf das Wahrzeichen der Gemeinde (Doppelkirchturm) nicht überstrahlen, zweitens soll der Mobilfunkmast an Glasfaser angebunden sein.
In der Flur nördlich der Gemeinde sollte ein 40 Meter hoher Funkmast gebaut werden. Dabei würde er das Aubstädter Wahrzeichen etwa 25 bis 30 Meter in der Höhe übertreffen und damit überstrahlen. Außerdem sollte nach den Planungen der Telekom keine Anbindung des Turmes an Glasfaser erfolgen, sondern Richtfunk zum Einsatz kommen. Nachdem die Telekom keinerlei Gesprächsbereitschaft zu einem Alternativstandort und zu einem Glasfaseranschluss gezeigt habe laut Darstellung im Gemeinderat, hat der Gemeinderat bei seiner Oktobersitzung einstimmig entschieden, das Angebot der Telekom abzulehnen. Die Gemeinde nimmt nun Gespräche mit einem anderen Telekommunikationsanbieter auf. Man ist auch weiterhin an einer Verbesserung der Funkverbindung interessiert.
Grabfeld-Allianz fördert Projekte
Auch im kommenden Jahr will man wieder ähnliche Projekte wie am Kinderspielplatz ins Leben rufen, die die Summe von 20 000 Euro nicht überschreiten und die von der Grabfeld-Allianz (Amt für ländliche Entwicklung) bezuschusst werden können. Die Gemeinderäte wurden aufgefordert, sich über mögliche Aktionen Gedanken zu machen. Einige Vorschläge gab es bereits jetzt.
Dem Gremium lag ein Antrag auf Erneuerung einer Dachkonstruktion und Einbau von Wohnungen im Dachgeschoss eines Hauses vor. Ein weiterer Antrag auf isolierte Befreiung für den Neubau eines Nebengebäudes folgte. Ein weiterer Antragsteller möchte seinen Balkon erweitern. Der Antrag auf Baugenehmigung für einen Neubau eines Einfamilienhauses wurde ebenso behandelt. Als letztes befasst sich der Gemeinderat mit dem Antrag einer Baugenehmigung und damit verbunden den Anbau an ein bestehendes Bürogebäude. Sämtliche Bauvorhaben werden ohne Beanstandung an das Landratsamt weitergeleitet.