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20 Seiten Informationen zum Nationalpark Rhön
So sieht die aktuelle Gebietskulisse für einen möglichen Nationalpark Rhön aus.
Foto: Grafik: Bay. Umweltministerium | So sieht die aktuelle Gebietskulisse für einen möglichen Nationalpark Rhön aus.
Thomas Pfeuffer
 |  aktualisiert: 03.12.2019 09:45 Uhr
1.1. Welche Gebietskulisse in der Rhön ist derzeit konkret im Blickfeld des Ministeriums?

Zur Konkretisierung der Gebietskulisse in der Rhön wurde eine Arbeitsgruppe mit Fachbehörden der unteren und höheren Ebene eingerichtet. Ein dort erarbeiteter erster Entwurf berücksichtigt vor allem naturschutzfachliche Belange.

Dieser Entwurf wurde inzwischen nochmals verfeinert. Einige Bereiche in denen bereits anderweitige Schutzgebietsausweisungen vorliegen, wurden auf Anregung der örtlich Verantwortlichen herausgenommen.

Geeignete Flächen für einen Wald-Nationalpark liegen in der Südrhön im geographischen Dreieck zwischen Bischofsheim an der Rhön, Bad Brückenau und Bad Kissingen. Die verbleibende mögliche Gebietskulisse ist beigefügter Karte zu entnehmen. Diese könnte als Grundlage für den weiteren Dialogprozess dienen, um mit der Bevölkerung einen maßgeschneiderten Nationalpark zu entwickeln. In der vorliegenden Gebietskulisse sind ausschließlich Staatswaldflächen einbezogen.

Bei einem Nationalpark ändert sich die Zielsetzung der forstwirtschaftlichen Nutzung hin zu einem Naturwald. Optional können kommunale oder private Flächen aufgenommen werden, wenn dies von den Grundstückseigentümern ausdrücklich gewünscht wird. Es werden grundsätzlich keine landwirtschaftlichen Flächen in die Gebietskulisse einbezogen.

1.2. Gibt es Möglichkeiten einer Gebietskulisse für einen länderübergreifenden Nationalpark? Werden diese parallel mitgeprüft?

Die Möglichkeit eines länderübergreifenden zusammenhängenden Nationalparks stellt sich in der Rhön aufgrund der Waldflächenverteilung, dem Verlauf der Landesgrenze und vorhandener Infrastruktur schwierig dar. Die Landschaft entlang der Landesgrenze zu Hessen und Thüringen besteht überwiegend aus einem Mosaik aus Wiesen, Weiden und Waldbereichen. Die Hohe Rhön und die Lange Rhön sind überwiegend von Offenland geprägt. Diese attraktive und naturschutzfachlich hochwertige Landschaft im Herzen des Biosphärenreservats – dem Land der offenen Fernen – soll auch künftig durch landwirtschaftliche Nutzung so erhalten werden. Darüber hinaus befindet sich an der Grenze zwischen Hessen und Bayern der Truppenübungsplatz Wildflecken.

Aktuell werden verschiedene Optionen geprüft, inwieweit unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der internationalen Kriterien ein länderübergreifender Aspekt bei einem möglichen Nationalpark Rhön gewürdigt werden könnte.

1.3. Wie soll diese Gebietskulisse in fünf, zehn bzw. in 30 Jahren aussehen?

1.4. Welche Entwicklungs? und Erweiterungsschritte sollen in den genannten Zeiträumen erreicht werden?

Die Fragen 1.3 und 1.4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Ziel ist es, gemeinsam mit der Region einen maßgeschneiderten Nationalpark zu entwickeln. Zudem sollen die internationalen Standards der IUCN eingehalten werden, d.h. auf mind. 75% der Fläche sollen mittelfristig Prozessschutzflächen, die sog. Naturzone, vorherrschen und auf max. 25% kann dauerhaft eine Pflegezone eingerichtet werden. Die 75% Naturzone 2 können aber auch erst in 30 Jahren sukzessive erreicht werden. Die ersten 30 Jahre des Nationalparks stellen also eine Übergangszeit dar. Die Rhön wäre damit ein Entwicklungsnationalpark.

Diese Aussagen beziehen sich auf das ausgewiesene Nationalparkgebiet. Die Gebietsabgrenzung wird mit der Ausweisung des Nationalparks im Zuge des Verordnungsverfahrens zusammen mit der Region abschließend festgelegt. Die abschließende Entscheidung über die Einrichtung eines drittens Nationalparks trifft die

Staatsregierung mit Zustimmung des Bayerischen Landtags. Potenzielle Erweiterungsflächen sind in der Rhön aufgrund der Waldflächenverteilung kaum vorhanden. Zudem soll der Charakter der Landschaft nicht verändert werden, d. h. bestehende Bereiche mit weitflächigen Offenlandbereichen sollen auch weiterhin offengehalten werden.

Beide Konzepte – das Offenhalten und Pflegen bestimmter Bereiche sowie das Zulassen von natürlicher Waldentwicklung – haben ihre Berechtigung und können in der Rhön in einem Nationalpark und in dem bereits bestehenden Biosphärenreservat gut miteinander umgesetzt werden sowie Synergien genutzt werden.

1.5. In welchem Verhältnis stehen die Schutzbereiche von Nationalpark und Biosphärenreservat zueinander?

In einem Biosphärenreservat steht der Gedanke der nachhaltigen Entwicklung im Vordergrund. Hier sollen modellhafte Projekte zur nachhaltigen Entwicklung der Region initiiert werden. Dies geschieht aktuell bei der Fortschreibung des Rahmenkonzeptes für das Biosphärenreservat Rhön. Ziel eines Nationalparks ist die natürliche Dynamik und der Prozessschutz wie dies auch in den Kernzonen eines Biosphärenreservats der Fall ist. Der Nationalpark würde künftig zugleich auch Kernzone des Biosphärenreservats darstellen.

Diese Kombination gibt es bereits in Bayern. Im Biosphärenreservat Berchtesgadener Land ist der Nationalpark Berchtesgaden zugleich Kernzone des Biosphärenreservats. Auch in der Rhön würden sich Nationalpark und Biosphärenreservat sinnvoll ergänzen. In die Suchkulisse eines Nationalparks werden, wo sinnvoll und möglich, Kernzonenflächen integriert. Umgekehrt wäre es im Einzelfall denkbar, bestehende Kernzonen in den künftigen Nationalpark zu verlagern. Im Einzelfall wäre zu diskutieren inwieweit bestehende Kernzonen (des Biosphärenreservats) zurückgenommen werden könnten.

Der weitere Dialog- und Entwicklungsprozess für einen Nationalpark in der Rhön kann nun dazu dienen, die Synergien zwischen Nationalpark und Biosphärenreservat zu ermitteln und zu nutzen. Das Biosphärenreservat Rhön würde mit einem Nationalpark eine weitere Besucherattraktion erhalten.

2. Themenbereich Holznutzung

Vorbemerkung: Im Hinblick auf die noch nicht abschließend fixierte Gebietskulisse und die Kürze der Zeit, die für die Beantwortung zur Verfügung stand, stehen dem StMELF z. T. nur Zahlenangaben zur Verfügung, die sich auf die Gesamtfläche des Forstbetriebs Bad Brückenau beziehen. Der FB Hammelburg ist nur am Rand mit einer kleinen Teilfläche betroffen.

Der FB Bad Brückenau umfasst insgesamt rund 16.000 ha. Die aktuelle Gebietskulisse in der Rhön umfasst ca. 10.000 ha Staatswald überwiegend des Forstbetriebs Bad Brückenau. Näherungsweise hat das StMUV daher zunächst rein rechnerisch hergeleitet, dass sich ca. 60 % der auf den Gesamtbetrieb bezogenen Angaben zum Forstbetrieb Bad Brückenau auf die aktuelle Gebietskulisse beziehen. Von den rd. 1630 ha Kernzonen im FB Bad Brückenau liegen über 1.500 ha außerhalb der aktuellen Suchkulisse. Bei einem näherungsweisen Korrekturansatz wären die Aussagen zu den Holznutzungen mit einem Faktor von 70 % zu kalkulieren. In der Form wurden die Zahlen als Schätzweite angepasst.

2.1. Wieviel Holz aus der vorgesehenen Gebietskulisse wurde bisher an Selbstwerber verteilt bzw. wieviel Brennholz wurde an die Bürger verkauft?

Im Forstbetrieb Bad Brückenau mit einer Gesamtwaldfläche von gut 16.000 ha wurden innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre jährlich zwischen rd. 6.000 bis 13.000 Festmeter Brennholz abgesetzt. (Die jährlichen Schwankungen ergeben sich aus dem unterschiedlichen Brennholzbedarf bzw. -verbrauch je nach Härte der Winter.) Bei einer Gebietskulisse von 10.000 ha wären das in etwa 4.000 bis 8.000 Festmeter Brennholz jährlich.

2.2. Wieviel Bau? und sonstiges Wertholz wurde in der vorgesehenen Gebietskulisse jährlich geerntet?

Pro Geschäftsjahr werden im Forstbetrieb Bad Brückenau mit einer Gesamtwaldfläche von gut 16.000 ha rd. 60.000 Festmeter Bau? und Wertholz (ohne Industrieholz) geerntet. Auf die Gebietskulisse bezogen sind das etwa 35.000 bis 40.000 Festmeter Bau? und Wertholz (ohne Industrieholz).

2.3. Welche der in Ziffern 2. 1 und 2.2 angefragten Holzmengen verbleiben in der Region? Welcher Anteil wird exportiert?

Das Bau? und Wertholz, sowie das Brennholz verbleibt weit überwiegend im Raum (Unter-)Franken/Südhessen/Westthüringen. Weniger als drei Prozent dieser Sortimente wurden nach Südbayern bzw. in die Pfalz verkauft bzw. exportiert.

2.4. Welcher Anteil des in andere Regionen verbrachten Holzes wird auf dem Verladebahnhof in Bad Neustadt a. d. Saale umgeschlagen?

Das StMUV hat eine Studie zu den regionalökonomischen Effekten eines Nationalparks in den derzeit in der Diskussion stehenden Gebieten in Auftrag gegeben. Diese Studie wird auch das Thema des Verladebahnhofs in Bad Neustadt untersuchen. Das StMUV wird nur solche Konzepte verfolgen, die den Weiterbetrieb des Verladebahnhofs in Bad Neustadt nicht in Frage stellen.

2.5. Wie soll der Holzbedarf für die Selbstwerber und die sonstigen Brennholznutzer in Zukunft

befriedigt werden? Wo kommt dieses Holz in Zukunft her?

Die Brennholzversorgung der örtlichen Bevölkerung soll sich durch einen Nationalpark in keiner Weise verschlechtern. Das bedeutet: Es wird sichergestellt, dass zum einen das bisher zur Verfügung stehende Volumen an Brennholz auch weiter örtlich verfügbar ist. Zum anderen wird dafür Sorge getragen, dass die Einrichtung eines Nationalparks nicht zu höheren Kosten für den Brennholzbezug führt. In einem gemeinsam mit der Region zu entwickelnden Brennholzkonzept, das vom StMUV auch mit den Bayerischen Staatsforsten abgestimmt wird, werden pragmatische und belastbare Regelungen zur Sicherung des Brennholzbezugs getroffen werden können.

Erfolgreich werden Brennholzkonzepte für die örtliche Bevölkerung z. B. im Nationalpark Hunsrück umgesetzt. Die Bevölkerung wird dort mit Brennholz aus der näheren Umgebung der jeweiligen Dörfer versorgt – zum Teil mit Brennholz aus der Pflegezone des Nationalparks selbst und zum anderen Teil aus den angrenzenden Staatswaldflächen. Die Bevölkerung zeigte sich dort von Anfang an zufrieden mit diesem Brennholzkonzept, was dazu führt, dass das Thema Brennholz bei den regelmäßig von der Nationalparkverwaltung durchgeführten Bürgerforen kein kontroverses Thema mehr ist.

Die Bereitstellung dieser Mengen wird durch die Nationalparkverwaltung zu einem guten Teil aus der Bereitstellung von Holz aus der Pflegezone sichergestellt werden können. Ergänzend erklären sich die Bayerischen Staatsforsten als Staatsunternehmen grundsätzlich und in konstruktiver Weise dazu bereit, an einem Brennholzkonzept mitzuwirken, um

eventuelle aus den Pflegezonen nicht zu deckende Fehlmengen für eine ausreichende Brennholzversorgung der örtlichen Bevölkerung durch die Nationalparkverwaltung sicherstellen zu können.

2.6. Wird ein konkretes Brennholzkonzept erstellt werden? Wenn ja, bis wann?

Ja, gemeinsam mit der Region, d.h. mit der Bevölkerung, den Kommunen und den

Bayerischen Staatsforsten wird ein Brennholzkonzept entwickelt werden. Dieses wird bis zum

Eintritt in das förmliche Ausweisungsverfahren (Verordnungsverfahren) stehen.

Im Zusammenhang mit dem Themenbereich Holznutzung wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns

den Vortrag, den der Vorstand der Bayerischen Staatsforsten, Herr Martin Neumeyer, am 13. 04.

2017 in Burglauer gehalten hat, in schriftlicher Form zukommen lassen würden.

Der Vortrag liegt nach Auskunft der BaySF nicht in schriftlicher Form vor. Im Vorfeld des Verbändegesprächs in Burglauer wurden uns von den Bayerischen Staatsforsten Karten zu einzelnen forstwirtschaftlichen und forstfachlichen Themen überreicht, die den Suchraum in der Rhön betreffen. Auf diesen Karten sind Informationen enthalten, die im Wesentlichen von Herrn Neumeyer in seinem Vortrag wiedergegeben wurden:

Jagd: Mehr als 350 private Jäger und die dienstlich zuständigen Förster haben in den letzten Jagdjahren im Durchschnitt rund 1.000 Stück Schalenwild (Rot-, Reh-, und Schwarzwild) in der Nationalpark-Kulisse erlegt. Das ist eine beachtliche Gemeinschaftsleistung. Ein großer Teil der Jagdstrecke entfällt auf das Schwarzwild. Den größten Teil des Wildes haben die beteiligten privaten Jäger in den staatlichen Regiejagden erlegt. Hinzu kommt das Wild, das in einzelnen verpachteten Staatsjagden innerhalb der Nationalpark-Suchkulisse erlegt wurde.

Aus Gründen des Waldschutzes (insb. Wildverbiss), aber auch zur Vermeidung erheblicher Schäden für benachbarte land- und forstwirtschaftliche Flächen muss ein hohes, auf die gesamte Fläche wirkendes jagdliches Engagement auch in Zukunft aufrechterhalten werden.

Erschließung: In der vorgelegten Nationalpark-Kulisse befinden sich rund 600 Kilometer Wald- und Erholungswege. Es handelt sich um ein außergewöhnlich dichtes Waldwegenetz. Die heimische Bevölkerung und Gäste schätzen den gepflegten Zustand der Waldwege und nutzen Wald und Wegenetz auf ganzer Fläche intensiv.

Natürliche Standortsvielfalt: Ein Charakteristikum der Rhön ist ihre besondere, vielfältige Geologie. In der Rhön bildet sich durch die hohe natürliche Standortvielfalt innerhalb der Suchkulisse ein breites Spektrum von natürlichen Waldgesellschaften der Buche ab. Verstärkt wird diese Vielfalt durch die unterschiedlichen klimatischen Bedingungen, die von einem rauen Mittelgebirgsklima im Nordwesten bis hin zu milden Klimatönungen in räumlicher Nähe zu Weinbauregionen im Süden reichen.

Prägend im Bereich des Buntsandsteins ist der Hainsimsen-Buchenwald sowie vereinzelt Waldmeister-Buchenwälder. In der Hohen Rhön finden sich montane Ausprägungen anspruchsvoller Buchenwald-Gesellschaften, z.B. auf den basaltüberrollten Röttonen des Oberen Buntsandsteins und auf Tertiärtonen der Waldmeister-Buchenwald und auf Muschelkalk und Basaltstandorten der Waldgersten-Buchenwald. Hinzu kommen Sonderstandorte mit Edellaubwald-Gesellschaften, wie Sommerlinde-,Bergulmen-, Blockschuttwälder auf wärmebegünstigtem Standort, sowie der Bergahorn-Eschenwald auf Schatthängen.

Forstrechte: Auf den Staatswaldflächen im Biosphärenreservat Rhön lasten rund 20 Forstrechte (11 Brennholzrechte mit einem jährlichen Abgewährungsanspruch von insgesamt rund 55 Ster; 6 sonstige Holzrechte; 1 Weiderecht). Die tatsächliche Belastung mit Forstrechten ist somit vergleichsweise gering. Verantwortlich für die geringe Rechtsbelastung des Staatswaldes in der Rhön ist der Umstand, dass die Anwohner häufig in den Gemeindewaldungen und nicht im Staatswald nutzungsberechtigt sind.

Baumarten: Die innerhalb der Suchkulisse für einen möglichen Nationalpark liegenden ca. 12.000 ha Staatswaldfläche sind auf etwa der Hälfte ihrer Fläche führende Laubholzwälder, vor allem Buchenund Eichenwälder. Auf über 2.000 ha Fläche sind auch sehr alte, über 160-jährige Bäume am Aufbau der Wälder beteiligt.

Insbesondere im Norden und Osten des Salzforstes dominieren dagegen Nadelholzmischwälder, überwiegend aus Kiefer und Lärche sowie zum Teil Fichte. Auch in diesen vom Nadelholz geprägten Wäldern ist auf mehr als der Hälfte der Waldfläche die Buche als Mischbaumart in unterschiedlichen Anteilen beteiligt. An der zielgerichteten Entwicklung dieser Wälder kann weiterhin gearbeitet werden. Das Borkenkäfer?Risiko ist bei entsprechender Steuerung beherrschbar.

Die Rhön weist in ihren vielfältigen Wäldern und durch die abwechslungsreiche Struktur der Landschaft mit Wäldern und unterschiedlichen Offenland-Lebensräumen eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten auf. Naturschutzfachlich erscheint die Rhön grundsätzlich gut geeignet.

Kernzonenflächen Biosphärenreservat Rhön: Das die drei Länder Bayern, Hessen und Thüringen umfassende Biosphärenreservat Rhön weist seit seiner Erweiterung rund 7.400 ha Kernzonenflächen auf. Von den davon in Bayern liegenden etwa 3.900 ha Kernzonen liegen etwa 2.600 ha im bayerischen Staatswald, davon etwa 1.000 ha in der Nationalpark-Suchkulisse. Darüber hinaus finden sich Kernzonenflächen auf bayerischer Seite in Wäldern des Bundes (vor allem Übungsplatz Wildflecken) und im Körperschaftswald. Bei der Ausweisung eines Nationalparks könnte auf das bereits bestehende Biosphärenreservat Rhön und dessen Kernzonenflächen aufgebaut werden.

Nach den Kriterien für die Anerkennung und Überprüfung von Biosphärenreservaten der UNESCO in Deutschland ist für die rechtliche Sicherung der Kernzone eines Biosphärenreservates (mind. 3 % der Gesamtfläche) auch ausdrücklich ein Nationalpark möglich. Der Kriterienkatalog führt unter Ziffer 9 auf, dass die Kernzone eines Biosphärenreservates mit der Zielstellung des Prozessschutzes als Nationalpark oder Naturschutzgebiet oder auf andere Weise gleichwertig rechtlich gesichert sein muss.

Das heißt, nach den UNESCO-Kriterien sind für Biosphärenreservate Kernzonen mit dem Status eines Nationalparks ausdrücklich vorgesehen. In Bayern gibt es bereits ein Vorbild für einen Nationalpark, dessen Flächen die Kernzone eines Biosphärenreservates bilden: Der Nationalpark Berchtesgaden liegt innerhalb des UNESCO?Biosphärenreservates Berchtesgadener Land, er ist Kernzone und teilweise Pflegezone des Biosphärenreservates.

3. Themenbereich Jagd

3.1. Wie viele private Jäger sind im Bereich der Bayerischen Staatsforsten innerhalb der Gebietskulisse tätig? Wie viele Pirschbezirke und wie viele an Private verpachtete Jagden gibt es?

Insgesamt mehr als 300 private Jäger jagen in den staatlichen Regiejagdflächen der Forstbetriebe Bad Brückenau und Hammelburg, die teilweise innerhalb der Suchkulisse für einen möglichen dritten Nationalpark in der Rhön liegen. Diese Zahl setzt sich zusammen aus 42 Pirschbezirklern und ca.

25 Sammelansitzteilnehmern sowie den privaten Jägern, die die weit überwiegende Zahl der Teilnehmer an den zahlreichen Drückjagden in den von der Suchkulisse des StMUV tangierten Flächen der Forstbetriebe Bad Brückenau und Hammelburg stellen. Darüber hinaus sind die Jäger zu berücksichtigen, die in den innerhalb der Suchkulisse liegenden 4 verpachteten Staatsjagdrevieren zur Jagd gehen. Die Zahl der dort jagenden Personen ist den Bayerischen Staatsforsten nicht bekannt.

3.2. Wie viele Privatleute sollen in Zukunft in dem vorgesehenen Gebiet Jagdmöglichkeiten erhalten?

In einem Nationalpark orientiert sich das Wildtiermanagement an den Zielsetzungen des Nationalparks und dem Schutz angrenzender Kulturlandschaft. In den beiden bayerischen Nationalparken wird das Wildtiermanagement von nationalparkeigenem Personal umgesetzt. Eine Einbeziehung privater Jäger bei der Umsetzung des Wildtiermanagementkonzepts ist aber durchaus vorstellbar und wird von uns für die Rhön angestrebt. Den bisher in der Gebietskulisse Jagdberechtigten soll angeboten werden, sich beim Wildtiermanagement aktiv zu beteiligen. Darüber hinaus können zukünftig auch weitere Jäger, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, wie z. B. Schießnachweise, Ortskenntnis aktiv eingebunden werden.

In dem jüngst ausgewiesen Nationalpark Hunsrück kommt den privaten Jägern eine wesentliche Rolle beim Management zu. Auch in den Nationalparken Harz und Kellerwald-Edersee kommen private Jäger bei der Schalenwildregulierung zum Einsatz.

Schon im Hinblick auf die Schwarzwildproblematik in der Region ist eine umfassende Beteiligung privater Jäger zwingend. In einem ersten Schritt gilt es nun durch unabhängige Jagdexperten die aktuellen Bestände und Probleme der in der Gebietskulisse vorkommenden Schalenwildarten zu analysieren. Darauf aufbauend werden Eckpunkte für ein Wildtiermanagementkonzept entwickelt, mit den Jagdbehörden abgestimmt und dem Jagdverband diskutiert. Darauf aufbauend werden dann gemeinsam Lösungen entwickelt. In einem Nationalpark Rhön würden neue Wege beim Wildtiermanagement mit innovativen Ansätzen (z. B. Einbeziehung der privaten Jäger) beschritten werden, die sich vom Wildtiermanagement z. B. im NP Bayerischer Wald wesentlich unterscheiden.

3.3. In welcher Höhe erzielen die Bayerischen Staatsforsten Einnahmen aus der Jagd (durch die Jagd im Allgemeinen, durch Vermarktung von Wildbret, u. a. ?

Die Einnahmen aus der Jagd lagen im letzten Geschäftsjahr im Forstbetrieb Bad Brückenau bei 127.000 €, davon etwa 50.000 € durch die Vermarktung von Wildbret. Auf eine Gebietskulisse von10.000 ha bezogen sind das rechnerisch etwa 76.000 €, davon etwa 30.000 € durch die Vermarktung von Wildbret. Unberücksichtigt sind in dieser Zahl die Einnahmen, die die Jäger in den verpachteten Staatsjagdrevieren innerhalb der Suchkulisse durch z. B. Wildbretverkauf erzielen.

3.4. Wie soll das Wildtiermanagement in einem künftigen Nationalpark aussehen? Wer ist für das Wildtiermanagement zuständig? Wie werden die Untere und die Höhere Jagdbehörde hieran beteiligt (auf die intensiven Diskussionen zum Wildtiermanagement bei der Ausweisung von Kernzonen im Biosphärenreservat Rhön sei an dieser Stelle hingewiesen)?

Die beiden vorhergehenden Fragen werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Eine an jagdlichen Kriterien und Interessen ausgerichtete jagdliche Bewirtschaftung von Revierflächen wird in einem Nationalpark generell durch ein in der Verantwortung der Nationalparkverwaltung stehendes Wildtiermanagement ersetzt. Die Nationalparkverwaltungen sind untere Jagdbehörde für das Nationalparkgebiet und für bestimmte Aufgaben zuständig. Für die übrigen Gebiete der Landkreise verbleibt die Zuständigkeit für die untere Jagdbehörde beim jeweiligen Landratsamt. In der Funktion der Nationalparkverwaltung als untere Jagdbehörde für das Nationalparkgebiet erstellen sie die Abschusspläne als Bestandteil des Wildtiermanagements, oder erteilen Schonzeitverkürzungen oder Jagdzeitverkürzungen.

Alle übrigen Aufgaben wie z.B. Jagdscheinerteilung, Ausgabe von Waffenbesitzkarten, Jagdbereinigungen im Grenzverlauf zum Nationalpark, alle Ordnungswidrigkeitsverfahren, die Strafverfolgung von illegalen Handlungen in Wildschutzgebieten obliegen dem Landratsamt bzw. den

zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

Planung und tatsächlicher Abschuss (also Soll und Ist) werden an die Oberste Jagdbehörde gemeldet. Zur Umsetzung des Wildtiermanagements ist eine gemeinsame Abschussplanung mit Hegegemeinschaften bzw. angrenzenden privaten Nachbarrevieren im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit wünschenswert und wird angestrebt.

Die Abschussplanungen werden von der Nationalparkverwaltung als untere Jagdbehörde im Einvernehmen mit den angrenzenden unteren Jagdbehörden und in enger Abstimmung mit den umliegenden Hegegemeinschaften, Jagdgenossenschaften, regionalen Organisation an der Jagd etc. vorgenommen. Somit kann ein abgestimmtes Konzept erarbeitet werden. Zur Entwicklung und Ausgestaltung eines Wildtiermanagementkonzepts sowie zur beabsichtigten Einbeziehung privater Jäger wird auf die Ausführungen unter 3.2. verwiesen.

Wie viele Privatleute werden am Wildtiermanagement beteiligt?

Frage wurde unter Punkt 3.2 beantwortet.

Wie soll das Wildtiermanagement bei den Leittierarten Rotwild, Schwarzwild und Rehwild aussehen?

Zur Klärung dieser Fragen wird das Umweltministerium abgestimmt mit dem Land- und Forstwirtschaftsministerium eine Expertise bei Jagdexperten beauftragen. Im Zuge dieser

Studie wird die aktuelle Situation analysiert und basierend darauf möglicherweise zu erwartende Probleme abgeschätzt bzw. ermittelt und dafür Lösungsansätze erarbeitet.

Ist daran gedacht, bestimmte Tierarten (z. B. Luchs oder Wolf) in einem künftigen Nationalpark auszusetzen? Wie soll mit diesen Arten generell umgegangen werden?

Die beiden vorhergehenden Fragen werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Es erfolgt keine Ansiedlung von großen Beutegreifern (wie Wolf, Bär, Luchs, etc.) in Bayern, weder innerhalb noch außerhalb von Nationalparken. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Einzeltiere in die Rhön zuwandern, wie in andere Regionen Bayerns auch. Für den Umgang mit großen Beutegreifern hat die Bayerische Staatsregierung mit allen Betroffenen Managementpläne entwickelt, die das Landesamt

für Umwelt veröffentlicht hat. Für den Luchs liegen bereits unregelmäßige Nachweise aus den letzten Jahren für die Rhön vor. Abgesehen von den großen Beutegreifern sind grundsätzlich Ansiedlungsmaßnahmen von für den Lebensraum typischen, aber zwischenzeitlich ausgestorbenen Tierarten (Bsp. Raufußhühner) vorstellbar soweit die Lebensraumvoraussetzungen vorhanden sind.

Wird ein Wildtiermanagementkonzept für das Niederwild erstellt werden? Ist die Verbesserung des Lebensraumes hierfür ein besonderes Ziel im Nationalpark?

Ziel eines Nationalparks ist die natürliche Entwicklung der Naturzone (Prozessschutz). Hier soll sich die Natur ohne Eingriffe des Menschen möglichst ungestört entwickeln. In der Pflegezone können beim Management auch Artenschutzaspekte berücksichtigt werden. Grundsätzlich dient ein Nationalpark dem Schutz der ganzen Natur und natürlicher Prozesse. Dazu gehören neben dem Wald selbstverständlich auch das Hoch- und Niederwild als wichtiger Bestandteil des Naturhaushalts.

3.5. Zusätzlich bitten wir um Beantwortung des als Anlage beigefügten Fragenkatalogs zum

Wildtiermanagement des Bayer. Jagdverbandes, dessen Fragen auch wir uns zu Eigen machen.

Ein wesentlicher Teil der Fragen des beigefügten Fragenkatalogs wird bereits durch den Themenbereich 3 dieses Fragenkatalogs beantwortet. Die Beantwortung der z.T. sehr spezifischen Fragen, die darüber hinausgehen wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn die unter Frage 3.4 angesprochene Expertise eines Jagdexperten vorliegt.

Themenbereich Arbeitsplätze

4.1. Wie viele Arbeitsplätze existieren derzeit in der Gebietskulisse im Bereich Forsten, insbesondere im Bereich der Bayerischen Staatsforsten?

Die Gebietskulisse des StMUV für einen möglichen dritten Nationalpark in der Rhön umfasst etwa 60 % des Forstbetriebs Bad Brückenau der Bayerischen Staatsforsten. In diesem

Betrieb arbeiten 55 Mitarbeiter. Zudem ist ein kleinerer Teil des Forstbetriebs Hammelburg betroffen. Eine nähere Eingrenzung der Mitarbeiterzahlen auf die Kulisse ist in Anbetracht der komplexen Aufgabenverteilung innerhalb der Forstbetriebe nicht ohne weiteres möglich. Neben der Betroffenheit der BaySF sind auch Mitarbeiter der Bayerischen Forstverwaltung aus den örtlichen ÄELF von der NP-Kulisse betroffen, die in den o. g. Zahlen noch nicht

enthalten sind.

4.2. Wie viele Privatunternehmer (mit wie vielen Arbeitskräften) sind derzeit in der Gebietskulisse für die Bayerischen Staatsforsten tätig?

Im laufenden Geschäftsjahr 2017 waren insgesamt mindestens 48 Privatunternehmer (PU) mit mindestens 90 Arbeitskräften im Bereich des FB Bad Brückenau tätig. Im Einzelnen setzt sich diese Zahl wie folgt zusammen:

• Maschinelle Holzernte 5 PU mit 23 Arbeitskräften;

• Motormanuelle Holzernte 1 PU mit 10 Arbeitskräften;

• Rückeleistungen 5 PU mit 11 Arbeitskräften;

• Wegepflege 3 PU mit 4 Arbeitskräften;

• Holztransporte, Frachten in der Eigenvermarktung des Forstbetriebs etwa 10 PU mit nicht näher präzisierbarer Anzahl an Arbeitskräften, einschließlich der überregionalen

Vermarktung mind. 20 PU mit nicht näher präzisierbarer Anzahl an Arbeitskräften;

• Schotterlieferungen 4 PU mit nicht näher präzisierbarer Anzahl an Arbeitskräften;

• Energieholzbereitstellung (Hackgut) 2 PU mit 6 Arbeitskräften;

• Sonstiges (Motorsägen und Kleingerätewartung, -lieferung, Betriebsstoffe, und vieles mehr) 8 PU mit nicht näher präzisierbarer Anzahl an Arbeitskräften.

4.3. Was wird mit diesen Arbeitskräften in der Zukunft geschehen?

Für die Mitarbeiter im Bereich Forsten wird eine Arbeitsplatzgarantie gegeben und zugleich besteht das Angebot sich für neue attraktive Aufgaben zu qualifizieren. In den bestehenden Nationalparken wurden die Arbeitskräfte der früheren Forstämter (heute Forstbetriebe) und Forstdienststellen, wie Revierleiter, Verwaltungsangestellte und Waldarbeiter in die Nationalparkverwaltung übernommen. In einem Wald-Nationalpark ist auch künftig forstlicher Sachverstand erforderlich, insbesondere im Rahmen der Aufstellung von Waldentwicklungsplänen und der Umsetzung des Managements.

Diese Arbeitsplätze bleiben also erhalten. Den bislang in der Rhön im Forstbetrieb Beschäftigten wird selbstverständlich in gleicher Weise eine Übernahme in die Nationalparkverwaltung angeboten.

An einer Nationalparkverwaltung entstehen darüber hinaus zusätzliche neue attraktive Tätigkeitsfelder, die in einem klassischen Forstbetrieb nicht anfallen. Für diese neuen Aufgaben werden neue Arbeitsplätze geschaffen. So zum Beispiel für die Umweltbildung, für Ranger, für die Betreuung von Informationseinrichtungen oder für die Forschung. Der

Vergleich mit den bestehenden Nationalparkverwaltungen zeigt, dass ein Nationalpark für 2-3 mal so viele Mitarbeiter einen Arbeitsplatz bietet, wie die vormaligen Forstbetriebe.

4.4. Wie viele Arbeitsplätze werden in der künftigen Nationalparkverwaltung (welche Anzahl und

welche Qualifikation) entstehen?

Eine Orientierung bieten die bestehenden Nationalparke Bayerischer Wald und Berchtesgadener Land. Die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald ist beispielsweise Arbeitgeber für rund 200 Menschen und die Nationalparkverwaltung Berchtesgaden für rund 90 Menschen. Die Arbeitsplätze reichen von der Verwaltung (Verwaltungsleitung,

Sachgebietsleiter, Verwaltungsangestellte) über das Parkmanagement (z.B. Nationalparkranger, Wegeinstandsetzung aber auch Waldarbeit) bis hin zu Fachkräften z. B. im Bereich Forschung und Umweltbildung, Betreuung der Informationseinrichtungen. Darunter befinden sich sowohl Arbeitsplätze für Hochqualifizierte aber auch für mittel? und geringqualifiziert Beschäftigte.

Für eine Nationalparkverwaltung in der Rhön mit der Zuständigkeit für rund 10.000 Hektar ist aufgrund der vorliegenden Erfahrungen von einem Mitarbeiterbedarf von rund 100 Mitarbeitern auszugehen und einem jährlichen Budget in einer Größenordnung von rund 10 Millionen. Dies bleibt jedoch der weiteren Ausgestaltung des Nationalparks und den notwendigen Haushaltsverhandlungen vorbehalten.

4.5. Welche Auswirkungen sind auf den örtlichen und regionalen Arbeitsmarkt zu erwarten (Handwerk, mittelständische Industrie, u. a.)? Welche Auswirkungen sind für ortsansässige Unternehmen und deren zukünftige Entwicklung zu erwarten?

Von einem Nationalpark sind wichtige Impulse für die Region vor allem Bereich Tourismus zu erwarten. Das belegen die Erfahrungen aus den beiden bayerischen Nationalparken. Die beiden Nationalparke zusammen haben jährlich ca. 3 Millionen Besucher und eine Wertschöpfung von 68 Millionen Euro.

Zur Klärung der oben stehenden Fragen hat das StMUV am 19.04.2017 eine sozioökonomische Studie in Auftrag gegeben, die in den drei zur Diskussion stehenden möglichen Nationalparkgebieten insbesondere Fragen zur Regionalentwicklung und zum Tourismus untersucht. Im Einzelnen sollen sozioökonomische Parameter wie Demographie, die allgemeine Wirtschaftssituation, Zahlen zum Tourismus, sonstige Strukturelemente wie verkehrliche Erreichbarkeit oder Pendlerbewegungen untersucht werden. Daraus sollen dann Aussagen zur ökonomischen Wirkung eines möglichen Nationalparks abgeleitet werden.

In diesem Zusammenhang wird auch die aktuelle Arbeitsplatzsituation untersucht. Ergebnisse dieser Studie liegen spätestens im Laufe des Juli 2017 vor.

5. Themenbereich Investitionen des Freistaates

5.1. Zu welchen Investitionen verpflichtet sich der Freistaat Bayern in den nächsten fünf, zehn bzw. 30 Jahren?

Ein Blick auf die bestehenden Nationalparke zeigt, dass ein Nationalpark als Leuchtturmprojekt selbstverständlich mit erheblichen staatlichen Investitionen in Personal, Forschung, Verwaltungseinrichtungen oder Informationseinrichtungen verbunden ist. Seit Bestehen der beiden Nationalparkverwaltungen (1970 Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald und 1978 Nationalparkverwaltung Berchtesgaden) wurden insgesamt Haushaltsmittel

von rund 500 Mio. Euro veranschlagt.

Eine Entscheidung für einen Nationalpark in der Rhön würde kurzfristig die Einrichtung einer Nationalparkverwaltung nach sich ziehen. Die Ausstattung wird aufgrund der Erfahrungen voraussichtlich in einer Größenordnung von 100 Mitarbeitern und einem jährlichen Budget von rund 10 Millionen liegen. Für diese Verwaltung ist ein zentrales Verwaltungsgebäude erforderlich.

Mittelfristig wird eine attraktive Besucherinfrastruktur aufgebaut. Kern dabei ist ein Nationalpark?Informationszentrum (Haus der Berge (Berchtesgaden) 19 Mio. €) flankiert

von dezentralen Informationseinrichtungen in den Nationalparkkommunen. Weitere Umweltbildungseinrichtungen können sukzessive aufgebaut werden, wie dies beispielsweise mit dem Wildniscamp im NP Bayerischer Wald erfolgt ist.

Konkrete Antworten für diese Frage bleiben der Ausgestaltung des Nationalparks und den notwendigen Haushaltsverhandlungen vorbehalten.

5.2. Welche staatlichen Einrichtungen (wie viele und an welchem Ort) werden entstehen?

Siehe Antwort Frage 5.1.

Im Zuge der Konkretisierung des Nationalparks sind dazu Gespräche und Verhandlungen zu führen. Ein Blick in die bestehenden Nationalparke zeigt, dass ein Nationalpark einer Vielzahl an verschiedenen Einrichtungen der Information oder der Umweltbildung etc. bedarf. So haben die bestehenden Nationalparke je ein bis zwei große Informationshäuser (Haus der Berge, sowie Hans Eisenmann Haus und Haus zur Wildnis), diverse weitere Informationseinrichtungen (Waldgeschichtliches Museum in St. Oswald, Nationalparkinfozentren) oder diverse Informationswege. Die in jüngerer Zeit errichteten Nationalparkinformationshäuser Haus zur Wildnis und Haus der Berge hatten eine Investitionssumme von 15 Mio. Euro bzw. von 19 Mio. Euro.

Auch in anderen Bundesländern wird viel Geld in Informationshäuser, Verwaltungsgebäude und andere

Infrastruktureinrichtungen im Zusammenhang mit neuen Nationalparken investiert. So betragen die Baukosten für die vorgenannten Einrichtungen zum Beispiel für den Nationalpark Nordschwarzwald über 30 Mio. Euro.

5.3. Haben Investitionen des Freistaates in einen Nationalpark Rhön finanzielle und personelle Auswirkungen auf das Biosphärenreservat Rhön?

Die Aufgaben eines Biosphärenreservats Rhön unterscheiden sich von den Aufgaben eines Nationalparks (s. Antwort Frage 1.5). Demzufolge wird auch mit einem Nationalpark Rhön

die personelle und finanzielle Ausstattung der eigenständigen Biosphärenreservatsverwaltung Rhön auch künftig im aktuellen Umfang erforderlich sein. In verschiedenen Bereichen, z. B. der Umweltbildung oder der Forschung können sich Synergien ergeben. Biosphärenreservat und Nationalpark werden sich gegenseitig bereichern und ergänzen.

6. Themenbereich Nutzungsrechte

6.1. Werden die existierenden Betretungsrechte weiter bestehen?

6.2. Wann und wo werden Wegegebote erlassen?

Die beiden Fragen 6.1 und 6.2 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nationalparke dienen auch dem Naturerlebnis und der Erholung der Bevölkerung. Durch geeignete Angebote (attraktives Wegeangebot für Fußgänger und Radfahrer) soll der Nationalpark für die Menschen erlebbar gemacht werden. Nach überschlägiger Prüfung der Verhältnisse im Suchraum für einen möglichen Nationalpark in der Rhön kann festgehalten werden, dass nach aktuellem Kenntnisstand keine Naturschutzgründe für ein Wegegebot ersichtlich sind. Daher sind keine Regelungen zum Betretungsrecht in einem möglichen Nationalpark Rhön notwendig.

Somit ergäbe sich keine Änderung zur aktuellen Situation. Wegegebot heißt, dass bei Wanderungen in einem bestimmten Bereich die vorgegebenen Wege entweder ganzjährig oder aber zu bestimmten Zeiten nicht verlassen werden dürfen. Das Erlassen von Wegegeboten durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung ist auf Grundlage des Bayerischen Naturschutzrechts unabhängig von einem Nationalpark möglich.

Wegegebote sind im Hinblick auf den hohen Stellenwert von Art. 141 Abs. 3 der Bayerischen Verfassung nur unter engen Voraussetzungen möglich. Diese Voraussetzungen sind z. B. gegeben, wenn störungssensible Arten (z.B. Auerhuhn) vor Störungen durch querfeldein gehende Wanderer etc. geschützt werden müssen oder zum Schutz von Mooren vor Trittbelastung.

Im Nationalpark Bayerischer Wald herrscht aufgrund des Vorkommens störungssensibler Arten, Moore oder markanter Felspartien (Wanderfalkenbrutplätze) teilweise ein Wegegebot. Rund 55% der Fläche sind ganzjährig frei betretbar (vor allem ortsnahe Lagen). Markierte Wege können ganzjährig begangen werden. Im Nationalpark Berchtesgaden gibt es kein Wegegebot. Hier setzt man auf geeignete Informationen zum angepassten Verhalten oder auf Routenempfehlungen (Besucherlenkung).

6.3. Werden bestehende Nutzungsrechte außerhalb der Holznutzung und Jagd (z. B. das Pilz? und Beerensammeln) eingeschränkt?

Pilze und Beeren dürfen nach der aktuellen Rechtslage für den persönlichen Bedarf und an Stellen, die keinem Wegegebot unterliegen, gesammelt werden. Dies gilt grundsätzlich auch in Nationalparken. So können im Nationalpark Bayerischer Wald in den ortsnahen und ganzjährig frei betretbaren Lagen Pilze und Beeren gesammelt werden.

6.4. Wird es Einschränkungen geben für Wintersportler, speziell für Langläufer oder Schneeschuh-Wanderer?

6.5. Welche Auswirkungen sind auf Freizeitsportarten im Übrigen zu erwarten? Sind entsprechende Nutzungskonzepte geplant?

Die Fragen 6.4 und 6.5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

In der kalten Jahreszeit sind viele Tierarten besonders anfällig für Störungen. Um diese Störungen zu vermeiden, setzt zum Beispiel der Nationalpark Berchtesgaden (hier gibt es

kein Wegegebot) auf freiwillige Vereinbarungen in Form von Besucherlenkung durch Routenempfehlungen (Loipen etc.) und geeignete Informationen zum angepassten Verhalten beim Schneeschuhwandern oder Skitourengehen.

Solange diese freiwilligen Vereinbarungen funktionieren sind auch keine weiteren Einschränkungen für den Wintersport und andere Freizeitaktivitäten notwendig. Bei der genauen Ausgestaltung des Nationalparks sind für die unterschiedlichen Freizeitnutzungen entsprechenden Nutzungskonzepte, Besucherlenkungen etc. zu erarbeiten. Im Nationalpark Bayerischer Wald gibt es ein attraktives Loipennetz von ca. 80 km Länge, das in Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung von den Nationalparkgemeinden gespurt und unterhalten wird. Daneben werden von der Nationalparkverwaltung im Winterhalbjahr regelmäßig geführte Schneeschuhwanderungen

angeboten.

6.6. Gibt es Auswirkungen auf unsere traditionellen Wallfahrten (z. B. Kreuzberg, Maria

Ehrenberg)?

Selbstverständlich können die traditionellen Wallfahrten auch künftig in einem Nationalpark stattfinden. Auch im Nationalpark Berchtesgaden gibt es eine berühmte Wallfahrt über das Steinerne Meer, an der jedes Jahr viele Christen teilnehmen.

7. Themenbereich Einbindung der Gemeinden

7.1. Kann Gemeindewald in einen Nationalpark (zur Abrundung eines Gebietes) aufgenommen

werden?

Ja, mit Zustimmung des entsprechenden Eigentümers des Waldes – der Kommune – kann auch Kommunalwald in die Nationalparkkulisse aufgenommen werden.

7.2. Falls dies möglich ist, welche Art von Gemeindewald kommt hierfür in Frage?

Hierfür kämen vor allem zur Arrondierung des Gebiets unmittelbar an die Nationalparkkulisse angrenzende kommunale Wälder in Betracht sowie Verbindungsbrücken zwischen räumlich getrennten Waldbereichen. Wünschenswert wäre eine hohe fachliche Qualität dieser Wälder. Für einen kompakten Gebietszuschnitts könnten auch fachlich nicht so hochwertige Wälder in die sogenannte Pflegezonen integriert werden.

Welche Kommunen Interesse haben ihre Kommunalwälder oder Teilbereiche daraus zu integrieren, werden die kommenden Verhandlungen zeigen.

7.3. Wird hierfür eine Entschädigung gezahlt bzw. bestehen Tauschmöglichkeiten?

Selbstverständlich müssen Kommunen, die ggf. Wald in die Nationalparkkulisse einbringen, dafür eine Gegenleistung erhalten. Welche Optionen von der jeweiligen Kommune bevorzugt werden, werden die Verhandlungen zeigen. Grundsätzlich sind beide Möglichkeiten – finanzielle Entschädigung oder Tauschflächen – gegeben. Hierzu sind auch das StMELF und die Bayerischen Staatsforsten einzubeziehen.

7.4. Wie werden die Landkreise und Gemeinden generell beim Nationalpark beteiligt? Werden hierfür gesonderte Gremien (z. B Beirat) gebildet?

Die Akzeptanz des Nationalparks bei den angrenzenden Gemeinden und Landkreisen ist besonders wichtig. Im Nationalpark Bayerischer Wald wurde deshalb zur Unterstützung der Nationalparkverwaltung und zur Sicherung kommunaler Belange der kommunale Nationalparkausschuss gegründet. Dies ist in der Nationalparkverordnung festgelegt.

Mit diesem Gremium ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen im ausgewiesenen Nationalpark gewährleistet. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus den Landräten der vom Nationalpark betroffenen Region sowie den Bürgermeistern der Nationalparkgemeinden.

Der Ausschuss wirkt u. a. bei der Ausarbeitung und Aufstellung des Nationalparkplans sowie bei der Festlegung der jährlichen Maßnahmen zur Entwicklung des Nationalparks mit, soweit diese Einfluss auf das Vorfeld haben. Außerdem wirkt der kommunale Nationalparkausschuss mit bei der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Lenkung des Besucher- und Erholungsverkehrs im Nationalpark und seinem Vorfeld.

Der Vorsitz des kommunalen Nationalparkausschusses liegt beim jeweiligen Landrat. Sind mehrerer Landkreise betroffen wechselt der Vorsitz turnusgemäß. Der kommunale Nationalparkausschuss hat auf dieser Ebene ein „Vetorecht“. Sollte im kommunalen Nationalparkausschuss keine gemeinsame Position gefunden werden können, wir dies dem StMUV vorgelegt. Für eine Änderung der Nationalpark-Verordnung bedarf es dem gleichen Beteiligungsverfahren wie beim Erlass der Verordnung. Selbstverständlich wird eine Änderung der Nationalpark-Verordnung auch im kommunalen Nationalparkausschuss behandelt werden. Der Bayerische Landtag muss auch hier zustimmen.

Bisher ist es im kommunalen Nationalparkausschuss des Nationalparks Bayerischer Wald immer gelungen,

gemeinsam gute Lösungen herbeizuführen.

Neben dem kommunalen Nationalparkausschuss gibt es einen Nationalparkbeirat, der zur fachlichen Beratung in Fragen des Nationalparks eingerichtet wurde. Im Beirat sind Vertreter der Behörden und der Naturschutz- und Nutzerverbände vertreten.

7.5. Wird es für bestimmte Vorhaben bzw. Programme in der Entwicklungsphase des Nationalparks ein Zustimmungserfordernis der betroffenen Kommunen geben?

Alle wichtigen Vorhaben und Programme werden im kommunalen Nationalparkausschuss behandelt. Der Ausschuss wirkt mit bei der Erstellung des Nationalparkplans sowie bei der Festlegung der jährlichen Maßnahmen zur Entwicklung des Nationalparks, soweit diese Einfluss auf das Nationalparkvorfeld haben. Er wirkt ferner mit bei der Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Lenkung des Besucher- und Erholungsverkehrs im Nationalpark und seinem Vorfeld.

Will die Nationalparkverwaltung einem Beschluss des Ausschusses bei diesen Angelegenheiten nicht nachkommen, so hat sie dies dem Umweltministerium anzuzeigen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dem Nationalparkausschuss und der Nationalparkverwaltung bislang immer gelungen ist, gemeinsam getragene und gute Lösungen herbeizuführen.

7.6. Wird ein Berichtswesen über Inhalte und Auswirkungen des Nationalparks auf benachbarte Gebiete außerhalb der eigentlichen Nationalpark-Kulisse eingeführt?

Von einem Nationalpark sind keine negativen Auswirkungen auf Gebiete außerhalb der eigentlichen Nationalpark-Kulisse zu erwarten. Im Rahmen des Wildtiermanagements werden die jeweiligen Wildbestände beobachtet, sodass auf etwaig auftretende Probleme auf angrenzenden Flächen (z. B. Wildschwein) unverzüglich reagiert werden kann.

In Fragen des Waldschutzes angrenzender Wälder wird durch ein Borkenkäfermonitoring und ggfs. erforderliches Borkenkäfermanagement sichergestellt, dass auf angrenzenden Wäldern keine Schäden entstehen. Das Borkenkäfermanagement des NP Bayerischer Wald hat sich bewährt.

Im Hinblick auf positive Effekte, insbesondere touristische Auswirkungen durch einen Nationalpark besteht die Möglichkeit in regelmäßigen Abständen sozioökonomische Untersuchungen durch Universitäten zu beauftragen.

7.7. Besteht die Notwendigkeit, dass sich Gemeinden bei Invest oder Unterhalt von Nationalparkeinrichtungen finanziell beteiligen?

Die Unterhaltsverpflichtungen von Einrichtungen des Nationalparks liegen beim Freistaat Bayern. Eine Nationalparkverwaltung hat einen eigenen Haushaltstitel. Über diesen werden alle erforderlichen Investitionen und auch der Unterhalt von Gebäude, etc. finanziert. Für die Kommunen entsteht keine finanzielle Belastung bei der Ausweisung eines Nationalparks.

7.8. Können nach der Einrichtung eines Nationalparks kommunale Kernzonenflächen außerhalb der Nationalpark-Kulisse wieder in eine andere Nutzung überführt werden?

Es ist möglich, dass die Kernzone eines Biosphärenreservats identisch ist mit der Kernzone eines Nationalparks. Dies ist beispielsweise in der Biosphärenregion Berchtesgadener Land und dem Nationalpark Berchtesgaden der Fall.

Bei den Kernzonenflächen im bayerischen Teil des Biosphärenreservats Rhön handelt es sich aktuell um ca. 60 Einzelflächen unterschiedlicher Größe, die weit über die Fläche verteilt sind. Sie wurden im jeweiligen Anerkennungsverfahren von der UNESCO im Rahmen von Naturschutzgebietsverordnungen rechtlich gesichert. Nationalpark und Biosphärenreservat in der Rhön müssen selbstverständlich im Zusammenhang betrachtet werden und sollen sich idealerweise ergänzen.

Welche Lösung für die Kernzonenflächen des Biosphärenreservats Rhön und eines möglichen Nationalparks Rhön in Frage kommen wird, wird auch der kommende Dialogprozess zeigen.

Welche flächenmäßigen Überschneidungen es geben wird, ist selbstverständlich auch von der Nationalpark-Kulisse abhängig. Im Einzelfall ist es durchaus denkbar, bestehende Kernzonen in den künftigen Nationalpark zu verlagern.

8. Themenbereich Landwirtschaft

Bereits Anfang Dezember 2016 hatte der Bezirksverband Unterfranken des Bayerischen Bauernverbandes einen Fragenkatalog an Ihr Haus gesendet. Die dort gestellten Fragen, die nach unserem Kenntnisstand bis heute noch nicht beantwortet worden sind, sind auch für uns von besonderem Interesse. Wir regen deshalb die Beantwortung dieser Fragen an. Die Antworten zu den gestellten Fragen bitten wir auch an uns zu übermitteln.

Antwortschreiben ist am 16.02.2017 ausgelaufen und wird mit der Beantwortung der vorliegenden Fragen übermittelt.

8.1. Kommen auch Offenlandflächen für eine Nationalpark?Kulisse in Frage? Wenn ja, welche

sind dies?

Es werden keine landwirtschaftlichen Flächen in die Nationalparkkulisse integriert. Jegliche Einbeziehung privater Flächen ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers möglich.

Ziel eines Nationalparks ist Prozessschutz, das bedeutet die natürlichen Prozesse können weitestgehend ungestört ablaufen. Für diese Zielsetzung kommen in der Rhön insbesondere Wälder in Frage. Offenlandflächen können in einen Nationalpark integriert werden. Handelt es sich bei diesen Offenlandflächen um naturschutzfachlich hochwertige Flächen, so sollen diese auch in einem Nationalpark offen gehalten werden, damit sie ihre Naturschutzwertigkeit und ihren Wert für die Eigenart der Landschaft nicht verlieren. Die offen zu haltenden Flächen würden dann in die Pflegezone des Nationalparks integriert

werden. Ein Nationalpark kann bis zu 25% Pflegezone enthalten, in der durch geeignete Management- und Pflegemaßnahmen bestimmte Zustände der Landschaft erhalten werden.

Im Nationalpark Bayerischer Wald werden z.B. die Schachten weiterhin offengehalten. Die Schachten sind ehemalige offene Weideflächen innerhalb des Waldes, die von hohem

Naturschutzwert sind und den Charakter der Landschaft prägen. Ähnlich verhält es sich mit den Almflächen im Nationalpark Berchtesgaden. Auch hier werden die Flächen innerhalb des Nationalparks nicht der Sukzession überlassen, sondern die traditionelle Weidenutzung weiterhin aufrecht erhalten, um den unverwechselbaren Charakter der Almlandschaft nicht zu verändern.

Sollten Offenlandflächen so in der Gebietskulisse liegen, dass sie auch aufgrund ihrer fachlichen Ausgestaltung nicht in den Nationalpark integriert werden können, können diese auch als Enklaven behandelt werden. Ob und ggfs. welche Offenlandflächen in einen Nationalpark Rhön in die Gebietskulisse integriert würden, kann jetzt noch nicht konkret gesagt werden. Dies bleibt der weiteren Ausgestaltung der Gebietskulisse vorbehalten.

8.2. Inwieweit wird die Landwirtschaft eingebunden für Tätigkeiten in den Pflegezonen? Sind

hierfür besondere Fördermaßnahmen wie Vertragsnaturschutzprogramme o. a. vorgesehen?

Auch bei der Pflegezone wird es sich überwiegend um Wald handeln. Für das Management wird sowohl Nationalparkpersonal (Forstwirte, Waldarbeiter) als auch beispielsweise bei der Borkenkäferbekämpfung externes Personal eingesetzt.

Sollten in der Pflegezone auf staatlichen Offenlandflächen Pflegemaßnahmen nötig sein, so kann hierfür auch die örtliche Landwirtschaft, Landschaftspflegeverbände, örtliche Vereine (im Nationalpark Bayerischer Wald z.B. der Bayer. Waldverein oder die Bergwacht) herangezogen werden. Die Pflegemaßnahmen würden dann durch die Nationalparkverwaltung finanziert.

9. Themenbereich Lebensraum/Biodiversität

9.1. Welche Lebensraumverbesserungen und welche Steigerung der Biodiversität sind in einer möglichen Gebietskulisse zu erwarten?

9.2. Bislang wird die Gebietskulisse im Bereich der Bayerischen Staatsforsten forstwirtschaftlich intensiv genutzt. Welche Veränderungen sind zu erwarten?

Die Fragen 9.1 und 9.2 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die forstwirtschaftliche Nutzung von Wäldern beeinflusst aktiv die Waldstruktur, die Baumartenzusammensetzung sowie indirekt die im Wald vorkommenden Lebensgemeinschaften. In Wirtschaftswäldern wird ein Großteil der Bestände (Bäume) vor Erreichen der Alters- und Zerfallsphasen genutzt und danach der Wald nach Maßgabe der forstlichen Zielsetzung bis zum nächsten Eingriff entwickelt. Zur Nutzung des Waldes sind LKW-befahrbare Forstwege und ein Netz von Rückegassen notwendig.

In Nationalparken wird der Wald nicht wirtschaftlich genutzt. Ziel ist vielmehr das Zulassen von natürlichen Entwicklungen. Viele mit standortfremden Baumarten bestockte Flächen können sich ohne direktes menschliches Eingreifen zur jeweiligen natürlichen Waldgesellschaft entwickeln. Innerhalb eines Großteils der Gebietskulisse eines möglichen Nationalparks Rhön stellen buchendominierte Laubholzmischwälder die natürliche Waldgesellschaft dar.

Durch die Entwicklung eines Wirtschaftswaldes in einen Nationalpark kommt es somit zu einer Diversifizierung der Waldbilder und damit verbunden zu einer höheren Vielfalt an unterschiedlichen Landschaftseindrücken und zu einer Zunahme der

Biodiversität. Totholz und umgefallene Bäume wechseln sich ab mit vitalen Altbeständen und kleinflächigen Naturverjüngungsbeständen. Damit wird urwüchsiger Wald erlebbar. Zum Schutz angrenzender Wirtschaftswälder sind jedoch auch forstliche Eingriffe in sogenannten Pflegezonen auf Teilflächen innerhalb eines Nationalparks notwendig.

Weitere Details zur Biodiversität siehe Frage 9.3.

9.3. Gibt es Erfahrungswerte aus den bisherigen bayerischen Nationalparken oder aus anderen

Nationalparken in Deutschland?

Waldnationalparke haben eine ungleich höhere Artenvielfalt als reguläre Wirtschaftswälder. Vor allem sehr seltene und auf einen Verzicht einer Holznutzung angewiesene Arten können sich in Nationalparken etablieren. Das sind vor allem viele Holz bewohnende Insekten, Pilze, Flechten bzw. sog. Urwaldreliktarten. Sie brauchen alle Alt- bzw. Totholz.

In Nationalparken gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Waldbilder: von ganz jungen Wäldern bis hin zu Wäldern mit vielen alten und uralten Bäumen; aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass es in Prozessschutzwäldern wegen ihrer artenreichen Struktur, ihres Totholzangebotes und den dabei entstehenden lichten Wäldern zu einer Steigerung der Artenvielfalt kommt.

Vor allem gefährdete Arten der Roten Liste profitieren hiervon. Der Nationalpark Bayerischer Wald wird nicht umsonst als „Hot Spot der Biodiversität“ bezeichnet: Über 2.500 Tierarten und 800 höhere Pflanzenarten kommen hier vor. Auch der Nationalpark Berchtesgaden zählt zu den "Hot Spots der Biodiversität" im Alpenraum.

Aber nicht nur die reine Artenzahl zählt: vielmehr ist es Ziel des Naturschutzes im Wald Lebensgemeinschaften von waldspezifischen Arten in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu entwickeln. Damit haben in ungenutzten Wäldern auch Spezialisten eine Chance, die in herkömmlichen Wirtschaftswäldern fehlen, da die erforderlichen Lebensbedingungen dort nicht vorhanden sind (z. B. weil ausreichend Alt? und Totholz fehlt).

9.4. Werden bestimmte Zielvorstellungen anhand konkreter Konzepte erstellt werden?

Ja. Im Nationalparkplan werden die naturschutzfachlichen Ziele des Nationalparks konkretisiert und in entsprechenden Konzepten im bestehenden Nationalpark umgesetzt.

10. Themenbereich Tourismus

10.1. Welche positiven Effekte sind zu erwarten?

10.2. Gibt es dazu Erfahrungswerte?

Die Fragen 10.1 und 10.2 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Nationalparke sind Tourismusmagnete, die Ausweisung einer Region als Nationalpark führt zu einer Attraktivitätssteigerung für Naturtourismus. Das Qualitätsmerkmal Nationalpark steht in der Tourismusbranche synonym für die Premiummarke im Naturtourismus und ist damit wesentlicher Werbeträger für eine Region. Nationalparke sind ein entscheidendes Element für den naturnahen Tourismus und ziehen jedes Jahr Millionen von Besuchern an.

Das gehört auch zu ihren Aufgaben. Nationalparke sollen auch der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen, soweit dies dem Schutzzweck des Gebiets nicht entgegensteht. Die Öffnung des Zugangs für die Allgemeinheit entspricht der Grundidee eines Nationalparks, wonach der Mensch von der unberührten Natur nicht ausgeschlossen sein soll. Hierdurch sollen vor allem Interesse und Verständnis geweckt werden für die komplexen Zusammenhänge von Ökosystemen, für die Gefährdung von Arten und Biotopen sowie für die Bedeutung der Natur als Grundlage menschlichen Lebens.

Auch durch Maßnahmen der Besucherlenkung kann im Einzelfall eine Vereinbarkeit mit den Schutzzwecken eines Nationalparks hergestellt werden. In den Nationalparken Bayerischen Wald und in Berchtesgaden wird sanfter Tourismus von den Nationalparkverwaltungen sogar gezielt gefördert. So unterstützt die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald beispielsweise die Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald (touristischer Zusammenschluss der Nationalpark-Gemeinden).

Auch wurde eine sehr hochwertige Besucherinfrastruktur geschaffen, die neben den Besucherzentren unter anderem auch ein Führungsprogramm sowie ein Wanderwege- und Radwegenetz enthält. Aktuell belegen etwa 1,3 Millionen Besucher die Attraktivität des Nationalparks für Erholung und Tourismus.

Eine sozioökonomische Studie der Universität für Bodenkultur in Wien zeigte, dass für rund 60% der Besucher des Bayerischen Walds der Status als Nationalpark eine große Rolle für den Besuch des Gebietes spielt. Dies erkennen auch die 70 Nationalparkpartnerbetriebe in der Region an, die schwerpunktmäßig vom Tourismus leben und ganz bewusst eine

Partnerschaft mit der Nationalparkverwaltung eingegangen sind. Ganz ähnliche Ergebnisse liegen für den Nationalpark Berchtesgaden vor.

Im Nationalpark Berchtesgaden wurde das Nationalparkzentrum Haus der Berge, das im Mai 2013 eröffnet wurde, bereits von mehr als 500.000 Personen besucht. Den Nationalpark besuchen pro Jahr etwa 1,6 Millionen Menschen. Auch hier finden in sehr großem Umfang Führungen und Veranstaltungen statt, verbunden und abgestimmt mit den örtlichen Tourismuseinrichtungen. Es besteht ebenfalls ein gut ausgebautes Wander- und Radwegenetz.

Welche Auswirkungen auf den Tourismus durch einen Nationalpark Rhön zu erwarten sind, wird in einer sozioökonomischen Studie untersucht. Diese Wurde am 19.04.2017 in Auftrag gegeben. Ergebnisse dieser Studie liegen im Laufe des Juli 2017 vor.

10.3. Welche Maßnahmen in die Tourismusförderung sind angedacht?

10.4. Ist eine Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium geplant?

10.5. Gibt es hierzu interministerielle Abstimmungen?

Die Fragen 10.3, 10.4 und 10.5 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Förderung des Tourismus ist Aufgabe des StMWi. Bislang wurden zur

Tourismusförderung in der zukünftigen Nationalparkregion noch keine Gespräche geführt. Die Fragen können zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht beantwortet werden.

Offensichtlich kann aber ein Nationalpark ein gutes Marketingargument sein, um die traditionelle Bäder- und Tourismuskultur der Region zu stärken.

11. Sonstige Fragestellungen

11.1. Kann es Einschränkungen für Grundstücke geben, die auf einen Nationalpark einwirken, die

selbst aber nicht im Nationalpark liegen (analog der Regelung bei FFH? oder SPA?Gebieten)?

Die Schutzbestimmungen eines Nationalparks beziehen sich auf die konkret unter Schutz gestellte Fläche. Ein Nationalpark hat daher grundsätzliche keine Einschränkungen für Grundstücke außerhalb seiner Grenzen zur Folge.

Wie bei Naturschutzgebieten und Natura 2000?Gebieten dürfen auch Schutzgegenstände eines Nationalparks aber nicht durch Handlungen von außerhalb des Nationalparks entgegen bestehender Verbote geschädigt werden. Bei Festlegung der Gebietskulisse werden wir daher sicherstellen, dass bestehende Nutzungen und Entwicklungsmöglichkeiten außerhalb des Nationalparks unbeeinträchtigt bleiben, etwa durch großzügige Abstandsflächen.

11.2. Wie ist es zu verstehen, wenn seitens der Staatsregierung erklärt wird, dass eine Entscheidung bis zum Juli 2017 getroffen werden soll? Bedeutet dies, dass in einer definierten Gebietskulisse weitere Untersuchungen angestellt werden sollen oder soll bis zu

diesem Zeitpunkt schon eine endgültige Entscheidung für die Ausweisung eines Nationalparks in einem dann feststehenden Gebiet gefallen sein?

11.3. Wie sieht der Zeitplan bis zur "Entscheidung" im Bayerischen Landtag sowie im Bayerischen

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aus?

Die Fragen 11.2 und 11.3. werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Der Bayerische Ministerrat hat bei seiner Klausurtagung im Juli 2016 in St. Quirin beschlossen, dass ein dritter Nationalpark in Bayern neben den beiden Nationalparken im Bayerischen Wald und im Berchtesgadener Land angestrebt wird. Frau Staatsministerin Scharf wurde mit der Prüfung der Möglichkeiten für einen dritten Nationalpark beauftragt.

Der Prozess zur Umsetzung des Auftrags des Ministerrats vom 30. Juli 2016 ist in mehrere Phasen gegliedert:

Phase 1: Zunächst wurden naturschutzfachlich grundsätzlich geeignete Gebiete identifiziert.

Phase 2: Den geeigneten Regionen wurde ein intensiver Dialog angeboten. Dieser soll das Interesse in den Regionen wecken und einen mit Sachargumenten geführten Diskussionsprozess anstoßen. Zum Abschluss ist die Region auszuwählen, mit der der Prozess fortgeführt wird.

Phase 3: In dieser Phase soll für den ausgewählten Standort gemeinsam mit der Region eine konkrete Planung eines möglichen Nationalparks in detaillierter Form entwickelt werden.

Phase 4: Billigung des Ergebnisses des Diskussionsprozesses durch Staatsregierung und Landtag sowie Einleitung des förmlichen Ausweisungsverfahrens nach § 24 BNatSchG. Die abschließende Entscheidung über die Einrichtung eines dritten Nationalparks in Bayern trifft die Staatsregierung mit Zustimmung des Bayerischen Landtags. In der derzeit laufenden Dialogphase (Phase 2) werden in mehreren geeigneten Regionen in Abstimmung mit den jeweiligen politisch Verantwortlichen intensive Gespräche geführt. Der Dialog wurde bisher aufgenommen mit den Regionen Spessart, Rhön sowie Donau-Region Ingolstadt/Neuburg a.d.D. (Donauauen) / Kelheim (Jurawälder).

Zum Ende dieser Dialogphase hin wird gemeinsam mit den jeweiligen politisch Verantwortlichen zu bewerten sein, wie die Voraussetzungen für einen dritten Nationalpark sind und ob die Bereitschaft zur Fortsetzung des Verfahrens in der Region gegeben ist. Zur Vorbereitung der jeweiligen Entscheidungen im Ministerrat wird in einem abschließenden Gespräch mit den politisch Verantwortlichen der jeweiligen Region die (positive oder negative) Interessenbekundung der Region eingeholt.

Die Kommunen können dabei selbst

entscheiden, in welcher Form ihre Bürgerinnen und Bürger in ihre Entscheidungsfindung einbezogen werden. Das StMUV wird zu gegebener Zeit auf die Landräte der betreffenden Landkreise zugehen, um das weitere Vorgehen abzustimmen und die Entscheidungen des Ministerrats vorzubereiten.

Eine positive Interessenbekundung der Region stellt jedoch keine abschließende Zustimmung von Seiten der Region zur Einrichtung eines Nationalparks dort dar. Artikuliert werden soll hier ausschließlich, ob die Region den Wunsch hat, in die nächste Phase (Phase 3) des Nationalparkentwicklungsprozesses einzutreten. In Phase 3 soll durch das StMUV gemeinsam mit der ausgewählten Region ein umfassendes und detailliertes Nationalparkkonzept erarbeitet werden.

Erst auf der Basis des dann vorliegenden konkreten Konzeptes wird mit der Region eine Entscheidung zur Einrichtung eines Nationalparks in dieser Form herbeizuführen sein.

Am Ende von Phase 3 steht der Entwurf einer Nationalparkverordnung, die diese Konzepte entsprechend integriert und zur Umsetzung bringt. Abschließend wird die Nationalparkverordnung in einem formalen Verfahren behandelt und beschlossen:

Der Verordnungsentwurf durchläuft ein gesetzlich geregeltes Verfahren mit umfangreicher Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Art. 52 Bayerisches Naturschutzgesetz ? BayNatSchG).

Der Verordnungsentwurf wird zunächst den beteiligten Stellen, Gemeinden und Landkreisen zur Stellungnahme zugeleitet und für die Dauer eines Monats öffentlich in den davon betroffenen Gemeinden und Landkreisen ausgelegt (Art. 52 Abs. 1 und 2 BayNatSchG). Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zum Entwurf

vorgebracht werden. Diese Einwendungen werden vom Umweltministerium überprüft und in begründeten Fällen in den Verordnungsentwurf übernommen. Das Ergebnis der Überprüfung wird dem jeweiligen Einwendungsführer mitgeteilt (Art. 52 Abs. 4 BayNatSchG).

Gemäß § 63 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind im Rahmen des Verordnungsverfahrens zudem die anerkannten Naturschutzverbände zu beteiligen, soweit

sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind. Außerdem soll vor dem Verordnungserlass der Naturschutzbeirat beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz informiert werden.

Für den Erlass einer Nationalparkverordnung ist in Bayern die Staatsregierung zuständig (Art. 51 Abs. 1 Nr. 1 BayNatSchG).

Nach Abschluss des oben dargestellten Verfahrens zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung stimmt das Umweltministerium den Verordnungsentwurf mit den übrigen Ressorts ab und legt ihn anschließend dem Ministerrat zur Entscheidung vor. Nach positivem Ministerratsbeschluss wird der Bayerische Landtag

eingebunden. Dieser muss dem Verordnungsentwurf hinsichtlich Erklärung, Gebietsumfang und Schutzzweck zustimmen (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 BayNatSchG). Gemäß § 22 Abs. 5

BNatSchG ist darüber hinaus das Benehmen mit dem Bundesumwelt- und dem Bundesverkehrsministerium herstellen. Dieser Verfahrensschritt kann parallel zum Zustimmungsverfahren des Landtags erfolgen.

 
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