Die CSU im Landtag will mit einer Änderung der Bauordnung erreichen, dass vor der Einführung der 10-H-Regel für Windräder 2014 genehmigte Anlagen, die später mit einem neuen Windrad-Typ in Betrieb gegangen sind, weiter betrieben werden dürfen. Davon profitieren könnten zehn Windräder im Windpark Streu-Saale in Unsleben (Lkr. Rhön-Grabfeld).
Ähnliche Anlagen, die zwar vor 2014 genehmigt, bislang aber nicht fertiggestellt sind, sollen dagegen nicht weiter gebaut werden dürfen. Dies betrifft vor allem 13 Windräder, die in Wargolshausen (Lkr. Rhön-Grabfeld) geplant waren.
Ein Windrad-Projekt in Rhön-Grabfeld profitiert, ein anderes nicht
Die Staatsregierung sei immer davon ausgegangen, dass die vor 2014 erteilte Genehmigung auch beim Bau anderer Anlagentypen gleicher Höhe fortbestehe, bis der Verwaltungsgerichtshof dies im April 2019 in Frage gestellt habe. Die Investoren in Unsleben hätten deshalb immer davon ausgehen können, rechtmäßig zu handeln. Und deshalb hätten sie nun Anspruch auf eine rückwirkende rechtliche Klarstellung, erklärte der CSU-Abgeordnete Alexander König.
In Wargolshausen hätten die Investoren dagegen "das Pech, beklagt worden zu sein", sagte König. Durch den jahrelangen Rechtsstreit hätten sie stets damit rechnen müssen, dass die Pläne rechtswidrig sein könnten: "Trotzdem haben sie Bauarbeiten aufgenommen." Wer aber mit einer Rechtswidrigkeit rechnen müsse, "der ist nicht schutzwürdig", so König. Möglich sei für diesen Standort nun nur noch ein komplett neues Planungsverfahren, das jedoch eine Mehrheit in den zuständigen Gemeinderäten voraussetze.
Der Grüne Martin Stümpfig warf der CSU daraufhin "Wortbruch" vor. "Sie lassen die Betreiber im Stich", kritisierte auch die SPD-Abgeordnete Annette Karl: Diese hätten sich zu Recht darauf verlassen, "dass genehmigt bleibt, was schon genehmigt ist". Beide Parteien wollen im Landtag deshalb noch Änderungen am CSU-Vorschlag durchsetzen.