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München/Wargolshausen
10-H-Regel: Streit um Rechtssicherheit für alte Windräder
Von einem CSU-Gesetzentwurf im Landtag könnte ein Windpark im Landkreis Rhön-Grabfeld profitieren. Einem anderen Projekt droht dagegen das endgültige Aus.
Um den geplanten Windpark in Wargolshausen (Lkr. Rhön-Grabfeld) wird schon seit Jahren gestritten. Ein CSU-Gesetzentwurf im Landtag könnte nun das endgültige Aus für das Projekt bedeuten. 
Foto: Eckhard Heise | Um den geplanten Windpark in Wargolshausen (Lkr. Rhön-Grabfeld) wird schon seit Jahren gestritten. Ein CSU-Gesetzentwurf im Landtag könnte nun das endgültige Aus für das Projekt bedeuten. 
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 16.02.2024 01:16 Uhr

Die CSU im Landtag will mit einer Änderung der Bauordnung erreichen, dass vor der Einführung der 10-H-Regel für Windräder 2014 genehmigte Anlagen, die später mit einem neuen Windrad-Typ in Betrieb gegangen sind, weiter betrieben werden dürfen. Davon profitieren könnten zehn Windräder im Windpark Streu-Saale in Unsleben (Lkr. Rhön-Grabfeld).

Ähnliche Anlagen, die zwar vor 2014 genehmigt, bislang aber nicht fertiggestellt sind, sollen dagegen nicht weiter gebaut werden dürfen. Dies betrifft vor allem 13 Windräder, die in Wargolshausen (Lkr. Rhön-Grabfeld) geplant waren.

Ein Windrad-Projekt in Rhön-Grabfeld profitiert, ein anderes nicht

Die Staatsregierung sei immer davon ausgegangen, dass die vor 2014 erteilte Genehmigung auch beim Bau anderer Anlagentypen gleicher Höhe fortbestehe, bis der Verwaltungsgerichtshof dies im April 2019 in Frage gestellt habe. Die Investoren in Unsleben hätten deshalb immer davon ausgehen können, rechtmäßig zu handeln. Und deshalb hätten sie nun Anspruch auf eine rückwirkende rechtliche Klarstellung, erklärte der CSU-Abgeordnete Alexander König.

In Wargolshausen hätten die Investoren dagegen "das Pech, beklagt worden zu sein", sagte König. Durch den jahrelangen Rechtsstreit hätten sie stets damit rechnen müssen, dass die Pläne rechtswidrig sein könnten: "Trotzdem haben sie Bauarbeiten aufgenommen." Wer aber mit einer Rechtswidrigkeit rechnen müsse, "der ist nicht schutzwürdig", so König. Möglich sei für diesen Standort nun nur noch ein komplett neues Planungsverfahren, das jedoch eine Mehrheit in den zuständigen Gemeinderäten voraussetze.

Der Grüne Martin Stümpfig warf der CSU daraufhin "Wortbruch" vor. "Sie lassen die Betreiber im Stich", kritisierte auch die SPD-Abgeordnete Annette Karl: Diese hätten sich zu Recht darauf verlassen, "dass genehmigt bleibt, was schon genehmigt ist". Beide Parteien wollen im Landtag deshalb noch Änderungen am CSU-Vorschlag durchsetzen. 

 
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  • G. Z.
    Von wegen: "hätten sich zu Recht darauf verlassen, dass genehmigt bleibt, was schon genehmigt ist". Die Baugenehmigung war zu keiner Sekunde rechtskräftig und wer wesentliche Teile einer bereits genehmigten Anlage ändert, da erlischt die Betriebserlaubnis. Dann braucht man eine neue. Dass weiß jeder Autofahrer, der mit nicht genehmigten Auspufanlage oder Mofafahrer, dessen Mofa schneller als erlaubt fährt. Jeder Häuslebauer, der statt zwei genehmigten Stockwerke plötzlich drei hat. Leute die Millionen ausgeben für Windkraftanlagen ausgeben wissen das nicht? Die Wülfershäuser haben durch trickreiche Finten, wie die Verteilung Ihrer eigentlich einheitlichen Windparkanlage auf zwei Genehmigungsverfahren gewieft und geschickt die Genehmigungshürden übersprungen und Wargols-und Junkershäuser umzingelt, ohne das beide Windparks zusammengezählt werden durften. Justitia mag blind sein, aber dass sie so blöd ein kann verwundert. Dennoch fand man vor Münchner Gerichten wieder das Recht. Gut so.
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