(dpa/lsw) Die neue grün-schwarze Landesregierung hat die Regierungspräsidenten von Stuttgart und Tübingen, Johannes Schmalzl (51, FDP) und Jörg Schmidt (55, SPD), in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Das teilte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag bei der ersten Pressekonferenz mit seinem Stellvertreter und Innenminister Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart mit.
Das Regierungspräsidium Stuttgart wird künftig der bisherige Amtschef des Landwirtschaftsministeriums, Wolfgang Reimer (Grüne), leiten. Die Tübinger Spitzenposition soll Klaus Tappeser (CDU) bekleiden. Er war von 2008 bis 2011 Ministerialdirektor im Wissenschaftsministerium unter der damaligen CDU-geführten Landesregierung. Amtsinhaber Schmidt habe angekündigt, die Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen, sagte Kretschmann.
Die SPD nannte die Entscheidung „willkürlich“, die FDP hält sie für „nicht nachvollziehbar“. Regierungspräsidenten sind politische Beamte, die jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Die grün-rote Vorgängerregierung wollte nach ihrem Antritt 2011 alle vier Behördenchefs auf einen Schlag ersetzen. Nach Protesten blieben aber Schmalzl und sein Tübinger Kollege Hermann Strampfer (CDU) im Amt. Strampfer starb im Herbst 2015. Daraufhin übernahm Schmidt dessen Posten. In Karlsruhe und Freiburg bleiben Nicolette Kressl (SPD) und Bärbel Schäfer (parteilos) im Amt.
Auch mit Blick auf die Kontinuität in diesen beiden Häusern sprach Strobl, der Chef aller vier Regierungspräsidenten ist, von einem maßvollen Schritt. Zweifel an den Qualifikationen der Betroffenen lägen der Entscheidung nicht zugrunde.
Nach dem Gesetz müssen politische Beamte in fortdauernder Übereinstimmung mit den Zielen und Ansichten der Regierung stehen, die darüber eine Ermessensentscheidung trifft. Es diene auch dem Schutz der Betroffenen, betonte Kretschmann, dass Gründe für die Personalien nicht transparent gemacht würden.