Der Besitzer eines Wiesengrundstücks in Urphar, zwischen Ortsdurchfahrt L 2310 und Fahrradweg nahe Mainufer, drohte im März einem Hundehalter, indem er eine Langstielaxt mit beiden Händen ergriff und bis über den Kopf hob.
Der Hundehalter bekam Angst und machte Anzeige bei der Polizei. Die Staatsanwaltschaft Mosbach beurteilte das Verhalten des Wiesenbesitzers als verwerflich im Verhältnis zu dem, was vorlag. Wegen Nötigung beantragte sie beim Amtsgericht Wertheim einen Strafbefehl über 25 Mal 20 Euro, den die Richterin auch unterzeichnete.
Der 55-jährige Wiesenbesitzer legte Einspruch ein, war jetzt in der Verhandlung beim Amtsgericht reuig und räumte seine Überreaktion ein. Der Verteidiger aus Würzburg betonte, der Mandant sei bisher ohne Vorstrafen, und bat darum, dass es so bleibt. Er regte an, das Verfahren gegen eine Buße in Höhe der vorgesehenen Strafe einzustellen. Staatsanwaltschaft und Gericht stimmten zu, und der Betrag geht an den Bezirksverein für soziale Rechtspflege in Mosbach.
Der mittelgroße Hund lief zum Tatzeitpunkt ohne Leine auf dem Fahrradweg und den anschließenden öffentlichen Grünstreifen Richtung Main und Ort. Der Angeklagte habe auf seinem Grundstück an einem Tisch gesessen und plötzlich laut gerufen, „das ist keine Hundewiese“, so der 48-jährige Hundehalter aus Külsheim in der Verhandlung.
Es habe sich angehört, als würde auch der Grünstreifen dem Beschuldigten gehören. Durch dessen Drohung mit der Axt habe er Angst bekommen, den Hund auf den Arm genommen, sich entfernt und die Polizei gerufen. Reizgas habe er keines dabei gehabt.
Bezüglich der Entfernung zwischen den Personen sprach der Geschädigte von drei Metern, der Beschuldigte von „fast zehn“. Dieser meinte weiter, der Geschädigte habe etwas aus der Tasche gezogen, was er für CS-Gas hielt. Daraufhin habe er die Axt ergriffen. So etwas werde aber nicht mehr vorkommen.