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Tauberbischofsheim
Wenig Zeit für die Briefwähler: Die Stadt Tauberbischofsheim bittet deswegen, auf die Fristen zu achten
Bearbeitet von Michael Mahr
 |  aktualisiert: 19.01.2025 02:28 Uhr

Der Bundespräsident hat den Termin für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar, festgesetzt. Damit die Bundestagswahl mit über 61 Millionen Wahlberechtigten nun im Februar stattfinden kann – statt planmäßig im September – , ist es notwendig, dass reguläre Fristen aus dem Wahlrecht verkürzt werden, informiert die Stadt Tauberbischofsheim in einer Pressemitteilung, der folgende Informationen entnommen sind.

Betroffen sind insbesondere die Parteien bei der Kandidatengewinnung. Doch auch die über 10.000 Wahlberechtigten in Tauberbischofsheim werden die Fristverkürzung zu spüren bekommen: Sie werden nicht nur die Wahlbenachrichtigungen später erhalten, auch für die Teilnahme an der Briefwahl werden nur rund zwei Wochen Zeit bleiben.

Ende Januar wird die Stadt die Wahlbenachrichtigungen verschicken. Zwischen 7. und 10. Februar sollen die Stimmzettel bei der Stadtverwaltung eingehen. Sie wird dann die               Briefwahlunterlagen vorbereiten und versenden. Es bleiben also nur etwa zehn Tage für die Beantragung und Vorbereitung der Briefwahlunterlagen. Insbesondere Wähler, die wegen Urlaub auf die Briefwahl zurückgreifen wollen, sollten auf die Fristen achten.

Da das Bürgerbüro vor der Wahl ein großes Arbeitspensum vor sich hat, bittet die Stadt um Verständnis, sollte die Bearbeitung anderer Angelegenheiten länger dauern. Sie Stadt empfiehlt sonstige, nicht termingebundene Anliegen außerhalb des Briefwahl-Zeitraums vorzubringen, der vom 7. bis 21. Februar geht.

Infos zur Bundestagswahl auf der städtischen Internetseite

Ab sofort stellt die Stadt Tauberbischofsheim auf ihre Internetseite aktuelle Informationen zur Bundestagswahl zur Verfügung. Nicht nur für Erstwähler lohnen sich dabei die Informationen der Landeszentrale für politische Bildung.

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38, Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind nach dem Bundeswahlgesetz Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.

 
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